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Auf den Punkt

 
  • Die Klinik rechnet die allgemeinen Krankenhausleistungen über die gesetzliche Krankenkasse ab. Zusätzlich können Sie Wahlleistungen vereinbaren, insbesondere Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer (Privatstation). Möglich ist auch die Unterbringung einer Begleitperson.
  • Sofern Sie als gesetzlich Versicherter nicht über eine Krankenhauszusatzversicherung verfügen, müssen Sie für die Kosten etwaiger Wahlleistungen selbst aufkommen.
  • Je nach Klinik können auch für die Internetnutzung oder einen eigenen Telefonanschluss zusätzliche Kosten anfallen.
 

Mit welchen Krankenhausgebühren muss ich rechnen?

Egal ob für die Unterbringung, Verpflegung, die Behandlung durch den diensthabenden Arzt und die Pflege durch das Pflegepersonal: Ein Krankenhausaufenthalt bringt eine ganze Reihe von Kosten mit sich. Von der gesetzlichen Krankenkasse werden die allgemeinen Krankenhausleistungen übernommen. Das sind Leistungen für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende stationäre Behandlung. Hierzu gehören zum Beispiel die Pflege oder die Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer. Für Leistungen, die zusätzlich in Anspruch genommen werden (sogenannte Wahlleistungen), müssen Patienten zuzahlen.

Zu diesen Leistungen zählen unter anderem die Buchung von komfortableren Zimmern – also etwa einem Einbettzimmer –, die Behandlung durch einen Chefarzt oder die Mitaufnahme einer Begleitperson. Zusätzliche Gebühren können darüber hinaus je nach Krankenhaus auch für hinzugebuchte Services entstehen, die nicht in der Standardversorgung enthalten sind. Dazu zählen beispielsweise gesonderte Essensmenüs, Internetzugang oder ein TV-Anschluss.

 

Was kostet ein Tag im Krankenhaus für Selbstzahler?

Da allein schon die Unterbringung in einem Zweibettzimmer je nach Klinik am Tag um die 50 Euro oder mehr kosten kann, belaufen sich die täglichen Kosten für Selbstzahler – etwaige Zusatzleistungen miteingeschlossen – schon mal schnell auf einen kleinen dreistelligen Betrag. Welche Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt im Detail für die Unterbringung von Selbstzahlern entstehen, hängt jedoch stark von den individuellen Regelungen der jeweiligen Klinik ab – und davon, welche Leistungen in Anspruch genommen werden. Will der Patient in einem Einzelzimmer untergebracht werden? Und sind gesonderte Komfortleistungen gewünscht? Dann kostet ein Tag im Krankenhaus für Selbstzahler schnell über 200 Euro. Private medizinische Behandlungen sind hier noch nicht berücksichtigt.

 

Wie hoch ist die Zuzahlung im Krankenhaus?

Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung gilt in Deutschland eine Zuzahlungspflicht von 10 Euro pro Tag. Diese fällt jedoch nur für Patientinnen und Patienten an, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben. Keine Zuzahlungspflicht besteht derweil bei einer vor-, nach- oder teilstationären Behandlung, bei einer stationären Entbindung, bei Versicherten der Unfallversicherung und bei Schäden, die unter das Bundesversorgungsgesetz fallen. Zudem ist die Zuzahlung auf insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.

 

Gibt es eine Befreiung von Zuzahlungen?

Eine Befreiung von Zuzahlungen kann aus verschiedenen Gründen infrage kommen. So sind etwa Kinder und Jugendliche von fast allen Zusatzzahlungen ausgenommen und auch Schwangere erhalten eine Zuzahlungsbefreiung für Krankenhausaufenthalt, Heil-, Verband- und Arzneimittel, solange diese im direkten Zusammenhang mit der Entbindung stehen.

Darüber hinaus dürfen Erwachsene nie mehr als zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen für die Zuzahlungen aufwenden. Dieser Wert gilt als die sogenannte Belastungsgrenze, für deren Berechnung die jeweiligen Zuzahlungen des Versicherten (und aller in einem Haushalt lebenden Angehörigen) mit den jährlichen Bruttoeinnahmen des Familienhaushalts verglichen werden. Für chronisch Kranke – also für Menschen, die sich in dauerhafter Behandlung befinden und pflegebedürftig sind oder einen Behinderungs- bzw. Erwerbsfähigkeitsminderungsgrad von mindestens 60 Prozent aufweisen – liegt die Belastungsgrenze bei nur einem Prozent.

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Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus?

Als Wahlleistungen bezeichnet man alle Zusatzleistungen, die bei einem Krankenhausaufenthalt wahlweise in Anspruch genommen werden können und vom Patienten in den meisten Fällen selbst gezahlt werden müssen. Der Grund: Wahlleistungen gehen in der Regel über die Kassenleistung hinaus. Extraleistungen dieser Art werden grundsätzlich in drei Kategorien eingeteilt:

  • Unterkunft
  • Ärztliche Wahlleistungen
  • Medizinische Wahlleistungen

Als Wahlleistungen bei der Unterkunft gelten unter anderem die Wahl eines Zimmers, das über die Standardversorgung der jeweiligen Klinik hinausgeht (also etwa die Buchung eines Ein- oder Zweibettzimmers statt eines Mehrbettzimmers) sowie auch das Hinzubuchen weiterer Extras. Zu diesen können je nach Krankenhaus etwa ein eigener Internet- oder TV-Anschluss, ein spezielles Essensmenü oder auch die Mitaufnahme einer Begleitperson zählen.

Ärztliche Wahlleistungen umfassen insbesondere die persönliche Behandlung durch sogenannte Wahlärzte (meist Ärzte mit besonders spezifischen Qualifikationen) oder die von Patienten oft gewünschte Chefarztbehandlung. Statt wie üblich vom diensthabenden Arzt behandelt zu werden, steht es Patienten gegen einen Aufpreis also offen, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen.

Unter medizinischen Wahlleistungen versteht man Behandlungen oder Therapien, die keine medizinische Notwendigkeit haben. Dazu zählen etwa Schönheitsoperationen, der Einsatz innovativer Operationsmethoden, die Verwendung neuartiger Implantate oder erweiterte Laborleistungen.

 

Was kostet Fernsehen im Krankenhaus?

Ob Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts für ein Fernseher in Ihrem Zimmer zahlen müssen, hängt von den Standardleistungen der jeweiligen Klinik ab: Während die Bereitstellung, Wartung und Reparatur von Fernsehern weiterhin in vielen Krankenhäusern zum Grundservice zählt, verlangen andere Standorte mittlerweile nicht selten eine sogenannte Unterhaltungspauschale, in der die TV-Gebühren im Krankenhaus inkludiert sind. Diese kann sich je nach Klinik auf bis zu vier Euro pro Tag belaufen.

 

Was kostet WLAN im Krankenhaus?

In vielen Kliniken ist der Internetzugang für Patientinnen und Patienten heutzutage durch kostenfreies WLAN gedeckt. Einzelne Kliniken halten jedoch weiterhin an einer Gebühr für die Internetnutzung fest oder verkaufen Telefonie und Internetzugang als Paketdeal. Je nach Standort bewegen sich die Kosten für das Patienten-WLAN im Regelfall zwischen einem und fünf Euro am Tag.

 

Was kostet ein Familienzimmer oder die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus?

Viele Krankenhäuser bieten mittlerweile Familienzimmer an, um ihren Patienten – insbesondere direkt nach der Entbindung – die optimale Versorgung und Begleitung zu garantieren. Die Kosten für diese Unterkunft-Wahlleistung für Familien bewegen sich in der Regel zwischen 50 und 100 Euro pro Nacht und können bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen noch steigen.

Viele Krankenhäuser und Pflegeheime bieten darüber hinaus mittlerweile auch die stationäre Mitaufnahme von Begleitpersonen an. Für dieses sogenannte Rooming-in belaufen sich die täglichen Kosten hierfür in der Regel auf mindestens 50 Euro, die sich aus Gebühren für die Unterbringung und Verpflegung zusammensetzen.

 

Was kostet die Zuzahlung für ein Zweibettzimmer im Krankenhaus?

Für die Buchung eines Zweibettzimmers fallen für Patientinnen und Patienten nur dann zusätzliche Kosten an, wenn dieses nicht in den Regelleistungen der jeweiligen Klinik enthalten ist. Wichtig zu wissen ist hier, dass die entsprechende Standardleistung nicht zwangsläufig standortübergreifend gültig sein muss, sondern oft auch von Station zu Station unterschiedlich ist. So kann es sein, dass ein Zweibettzimmer in der Onkologie zur Grundausstattung zählt, in der Geriatrie jedoch als Wahlleistung eingestuft wird. Gilt das Zweibettzimmer bei Ihrem Krankenhausaufenthalt als Wahlleistung, dann sollten Sie sich in deutschen Kliniken auf tägliche Kosten auf 50 Euro und mehr einstellen.

 

Was kostet ein Einzelzimmer im Krankenhaus?

Wird die Buchung eines Einzelzimmers nicht durch eine zusätzliche Versicherung – also beispielsweise durch eine Krankenhauszusatzversicherung – abgedeckt, dann können sich die Kosten für dieses zusätzliche Maß an Komfort schnell läppern. Ein Zimmer ganz für sich allein gehört nämlich in den seltensten Fällen zu den Standardleistungen einer Klinik und kostet in der Regel bis zu 150 Euro am Tag. Sollen weitere Zusatzleistungen enthalten sein, also etwa ein eigener Telefonanschluss oder ein Balkon, dann sind je nach Krankenhaus auch Tagesgebühren von über 200 Euro nicht ausgeschlossen.

 

Was kostet eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus?

Die Kosten für die Behandlung durch einen Chefarzt sind immer von der Erkrankung des Patienten und dem Verlauf der Behandlung oder der Operation abhängig. Wurde die Behandlung durch den Chefarzt hinzugebucht, richtet sich sein Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hier gibt es Gebührenpositionen für einzelne Behandlungen und Behandlungsschritte. Je nach Schwierigkeit des individuellen Falls darf der Gebührensatz gesteigert werden. Der Regelhöchstsatz liegt bei 2,3 vom Einfachsatz und wird überwiegend gewählt. Mit besonderer Begründung darf der Chefarzt Faktor 3,5 berechnen. Mit einer gesonderten Honorarvereinbarung können Chefarzt und Patient auch einen abweichendes Honorar definieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen lediglich die Behandlung durch den diensthabenden Arzt.

 

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