Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung
Streit klären, ohne an die Kosten zu denken.
Sichern Sie sich gegen Unvorhergesehenes ab. Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Angelegenheiten und stehen Ihnen zur Seite.
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Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung – rundum sorgenfrei leben
Die Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat den Vorteil, dass neben Ihrem monatlichen Beitrag keine zusätzlichen Kosten bei rechtlichen Angelegenheiten auf Sie zukommen. So können Sie sorgenfrei in Ihrem Leben voranschreiten. Wir stehen Ihnen bei rechtlichen Fragen und Problemen zur Verfügung und übernehmen außerdem mögliche finanzielle Risiken. Lassen Sie sich von unseren Rechtsschutzexperten kompetent beraten.
Das leistet der Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung
Darum zur ARAG
Noch Fragen zur Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung?
Die Kosten für Ihre Rechtsschutzversicherung von der ARAG richten sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Bitte beachten Sie: Nur die Varianten Komfort und Premium ist der Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung möglich.
Möchten Sie nur sich selbst privat und ohne Selbstbeteiligung in der Premiumvariante versichern, dann zahlen Sie monatlich zum Beispiel 25,44 Euro*. Gegen einen geringen Aufpreis können Sie außerdem Ihre Familie beziehungsweise alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen mitversichern. Auch die Bereiche Wohnen, Verkehr und Beruf können wahlweise zu Ihrem individuellen Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung hinzugefügt werden. Sie können Ihren Beitrag auch jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich zahlen.
* Beispielrechnung: Jahresvertrag, Postleitzahl 38122, Alter 30 Jahre
Wenn Sie sich für eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung entscheiden, dann steht Ihnen die Leistungsvariante Basis nicht zur Verfügung. Sie können sich zwischen den Varianten Komfort und Premium entscheiden.
In bestimmten Bereichen Ihres Rechtsschutzes ohne Selbstbeteiligung müssen Sie außerdem erst eine festgelegte Wartezeit abwarten, ehe wir Ihnen helfen können. Diese Wartezeit dauert von drei Monaten bis zu drei Jahren und ist von der Art der rechtlichen Angelegenheit abhängig. Drei Monate Wartezeit gelten zum Beispiel bei Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz und Beratungs-Rechtsschutz bei Insolvenzverfahren von Arbeitgebern. Drei Jahre müssen Sie warten, wenn es um Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten oder im Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen geht. Die telefonische Beratung zu rechtlichen Problemen ARAG JuraTel® ist immer inklusive.
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Schließen Sie Ihren Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung ganz einfach und unkompliziert online ab. Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren Beitrag berechnen und im Anschluss Ihre persönlichen Daten für den Abschluss des ARAG Rechtsschutzes ohne Selbstbeteiligung angeben.
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Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung bei persönlichem Berater abschließen: Ihr persönlicher ARAG Berater in Ihrer Nähe geht auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein und stimmt Ihr Rechtsschutz-Angebot darauf ab.
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