Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Gesundheit ist Lebensqualität. Ein gutes Stück Lebensqualität ist auch zu wissen, dass für alles gesorgt ist, wenn es mal nicht nach Plan läuft.
Jetzt Beitrag berechnen Beraten lassen*Dank unserer Progression Plus erhalten Sie bis zum 67. Lebensjahr ab einem Invaliditätsgrad von über 75 Prozent eine Auszahlung in vollständiger Höhe Ihrer Invaliditätsleistung. Für versicherte Personen über 67 Jahre gelten andere Leistungsumfänge.
ARAG Unfallversicherung |
Basis/ Basis Light |
Komfort |
Premium |
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Unfälle durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung
• Verrenkungen eines Gelenks an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
• Zerrung oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln • inklusive Menisken (in Komfort & Premium) |
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Vergiftungen durch Nahrungsmittel und Pflanzen (von außen) | |||
Unfall als Folge von Bewusstseinsstörungen durch Unter- oder Überzuckerung | --- | ||
Unfall als Folge von Bewusstseinsstörungen durch unbeabsichtigte Einnahme von Betäubungsmittel wie z. B. K. O.-Tropfen | |||
Unfall als Folge von Bewusstseinsstörungen durch sonstige Herz- und Kreislaufstörungen (Synkope) | --- | --- | |
Unfallbedingte posttraumatische Belastungsstörungen | --- | --- | bis 5% der vereinbarten Versicherungsgrundsumme für Invalidität |
Kapitalleistung bei Invalidität (auch bei Schädigung innerer Organe) |
Freie Auswahl zwischen Gliedertaxe Standard, Extra und Best, z.B. bei vollständiger Funktionsunfähigkeit des Arms Standard:70 % | Extra: 80 % | Best: 85 % |
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Immer mitversichert | |||
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | bis 30.000 € | bis 500.000 € | bis 1.000.000 € |
Betreuung durch einen persönlichen Reha-Manager | --- | bis 20.000 € | bis 30.000 € |
Maximale Kostenübernahme, z. B. für | 30.000 € | 60.000 € | 90.000 € |
• Kosmetische Operationen nach Unfall | |||
• Kosmetische und plastische Operationen bei Krebserkrankungen (bis zum 67. Lebensjahr) | --- | bis 5.000 € | bis 10.000 € |
• Behinderungsbedingte Mehraufwendungen (z.B. Umbau der Wohnung, Umrüstung des Pkw) |
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Entschädigung für die unfallbedingt beschädigte oder zerstörten Sachen
z.B. Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen), Uhr (ohne Fitnessuhren), Smartphone, Tablet und Laptop
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max. 3.000 € (Neuwert) |
Beitragsfreie Nachhaltigkeitsleistungen: Mehrleistung bei Unfällen
• mit Kopf- und Gesichtsverletzungen i. V. m. Tragen eines Helms
• in Verbindung mit der Nutzung von öffentlichem Verkehrsmittel • im Rahmen eines Einsatzes als Nothelfer • bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit |
bis zu 10 % der Versicherungssumme | max. 50.000 € | ||
Zusatzleistungen (falls vereinbart) | |||
Lebenslange Unfallrente ab 50 % Invaliditätsgrad | in vereinbarter Höhe (nicht in Basis light verfügbar) | in vereinbarter Höhe | in vereinbarter Höhe |
• Weiterzahlung der Unfallrente an die Hinterbliebenen auch bei Tod des Rentenbeziehers (optional) | bis zum 67. Lebensjahr | ||
Krankenhaus- mit optionalen Arbeitsunfähigkeitstagegeld |
Leistungsanspruch 3 Jahre; mindestens 3 Tagessätze auch bei ambulanter Operation (nicht in Basis light verfügbar) |
Leistungsanspruch 5 Jahre; mindestens 5 Tagessätze auch bei ambulanter Operation | Leistungsanspruch 5 Jahre; mindestens 7 Tagessätze auch bei ambulanter Operation |
• Mehrleistung bei stationärem Aufenthalt im Ausland | 2-facher Tagessatz bis maximal 28 Tage | ||
• Leistung (mit Anrechnung auf ambulante OP) bei der Versorgung einfacher Knochenbrüche | --- | 1 Tag | 2 Tage |
Zusätzliche Leistung nach einer vollstationären Heilbehandlung oder ambulanten Operation bei bestehender 100 %iger Arbeitsunfähigkeit | bis max. 35 Tage | ||
Erweitere Übergangsleistung | 100 % der Versicherungssumme der erweiterten Übergangsleistung | ||
Kapitalsoforthilfe bei schweren Unfallverletzungen | 100 % der Versicherungssumme der Kapitalsoforthilfe | ||
• Kapitalsofortleistung bei einfachen Frakturen, Bänder- und Sehnenrissen | 5 % der Versicherungssumme der Kapitalsoforthilfe bei schwerer Unfallverletzung für sonstige Frakturen und 1 % der Versicherungssumme für Bänder oder Sehnenrisse | ||
Leistung im Todesfall nach einem Unfall | in vereinbarter Höhe |
Unterlagen für Sie zum Download
Gesetzliche Unfallversicherung |
Private Unfallversicherung |
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Wann besteht Versicherungsschutz? | Nach Unfällen in Beruf, Schule und Kindergarten (oder auf dem direkten Weg dorthin oder zurück) | Immer und überall – auch nach Unfällen in der Freizeit und zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung |
Wie hoch ist die Versicherungsleistung? | Maximal 80 % des Bruttoeinkommens für bis zu 78 Wochen (Verletztengeld) für Arbeitnehmer* | Einmalzahlung in vereinbarter Höhe oder als lebenslange Unfallrente (ab 50 % Invalidität) und je nach Wahl weitere Zusatzleistungen |
Wer ist versichert? | Alle außer Hausfrauen/-männer, Rentner und Pensionäre, Selbstständige und Freiberufler (die nicht freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichert sind) | Jeder mit privatem Unfall-Schutz – auch Selbstständige, Freiberufler und Nicht-Berufstätige |
Auch die Progression steigert Ihre Invaliditätssumme. Bestimmen Sie einfach selbst, um wie viel Prozent sich die Auszahlung erhöhen soll. Dann zahlen wir im Falle eines Unfalls bis zu 500 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. So können aus 50.000 Euro Versicherungssumme bis zu 250.000 Euro Erstattung werden
Und das Beste daran: Sind Sie unter 67 Jahre, profitieren Sie automatisch von unserer sogenannten Progression Plus. Damit erhalten Sie bereits ab einer Invalidität von 75 Prozent die maximale Invaliditätsleistung ausbezahlt.