Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

Beitrag berechnen

Schnell wissen, was es kostet

Services für Vereine

Einfach und bequem ans Ziel

Ihr Versicherungsbüro beim Landessportbund Hessen e.V.

Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im LSB Hessen sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Landessportbund Hessen e.V. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.

Ihr Ansprechpartner in Hessen

Ihre Ansprechpartnerin Ursula Schülzgen

Ihr Versicherungsbüro beim Landessportbund Hessen e.V.

Ursula Schülzgen (Büroleitung)

Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt


Tel: (069) 247 43 94 - 60

E-Mail: vsbfrankfurt@arag-sport.de

Terminvereinbarung

Gerne beraten wir Sie persönlich - vereinbaren Sie hier direkt Ihren Termin

Die persönliche Beratung ist uns wichtig und unabhängig von der Dauer des jeweiligen Termins selbstverständlich kostenlos.

Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch

Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an Ihr Versicherungsbüro!
Am besten geht das über unsere Online-Formulare.

Details zum Sportversicherungsvertrag
 

Alle Details zur Sportversicherung für Sie und Ihren Verein

Die Sportversicherung in Hessen deckt diese Bereiche ab

Die ARAG Sportversicherung kurz erklärt

Erfahren Sie hier, welchen Versicherungsschutz Sie als Mitglied des Landessportbund Hessen e.V. über den ARAG Sportversicherungsvertrag haben.

Unfall

Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.

Haftpflicht

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadens­ersatz­ansprüchen.

Kranken­versicherung

Versichert sind zusätzliche Leistungen als Ergänzung zur privaten/gesetzlichen Krankenversicherung bei Sportunfällen.

Rechtsschutz

Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.

Umweltschaden

 

Deckt die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umwelt­schäden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungs­summe beträgt 5.000.000 Euro.

Vermögensschaden

Werden Vermögensschäden außerhalb der eigenen Organisation verursacht, schützen wir Sie bis 35.000 Euro.

Vertrauens­­schaden

 

Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden.

Umwelt-Haftpflicht

 

Schadens­ersatz­ansprüche für Umwelt­schäden auf Grundlage zivil­rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungs­summe beträgt 5.000.000 Euro.

Reisegepäck

 

Wir erstatten bis zu 2.500 Euro je Reiseteilnehmer bei versicherten Auslandsreisen.

Alle Leistungen der Sportversicherung im Detail

Unfallversicherung

Im Todesfall
2.500 Euro für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

4.000 Euro für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr

5.000 Euro für ledige Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

8.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz

1.100 Euro Erhöhung der Todesfallsumme für jedes versorgungspflichtige Kind
Im Invaliditätsfall
50.000 Euro Grundsumme

200.000 Euro Höchstsumme
Leistungsbeschreibung für Invaliditätsentschädigungen ab 20 % erfolgt die Leistung nach der Feststellung
über 25 % wird der 25 Prozent übersteigende Satz zweifach bezahlt
über 50 % wird der 50 Prozent übersteigende Satz dreifach entschädigt
ab 75 % wird die Höchstleistung in Höhe von 200.000 Euro gezahlt.
Übergangsleistung
2.500 Euro nach sechs Monaten und weitere

2.500 Euro nach neun Monaten
Weitere Leistungen
20.000 Euro für Reha-Management-Kosten

10 Euro Krankenhaustagegeld pro Tag bei stationärem Aufenthalt

5.000 Euro für Serviceleistungen

Haftpflichtversicherung

Die Versicherungssummen betragen je Ereignis
Personen- und Sachschäden (pauschal)
10.000.000 Euro
Mietsachschäden
500.000 Euro
Schlüsselverlust
10.000 Euro

Umwelt-Haftpflichtversicherung

Sie stellt die Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen. Sach- sowie Vermögensschäden.

Umweltschadenversicherung

Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadengesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung es Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Versicherten haben Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen sie Schadenersatzansprüche von einem Dritten für einen
Vermögensschaden geltend gemacht werden (Drittschaden). Die Versicherungsleistungen betragen je Verstoß 35.000 Euro, maximal
70.000 Euro je Organisation im Versicherungsjahr.

Vertrauensschadenversicherung

Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 7.500 Euro und 110.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.

Reisegepäckversicherung

Versichert ist das gesamte Reisegepäck (persönlicher Reisebedarf) der Mitglieder der versicherten Organisationen einschließlich der Betreuer während versicherter Auslandsreisen. Die Versicherungssumme beträgt 2.500 Euro je Reiseteilnehmer.

Rechtsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung. Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.

Krankenversicherung

Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe).

Erstattet werden die Kosten für:
Zahnersatz
bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.550 Euro je Sportunfall
Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte
bis zu 55 Euro je Schadenfall
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts
Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus
bis zu 10,30 Euro je Transport
 
Reicht der Schutz aus

Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?

Die Sportversicherung kann im Rahmen der persönlichen Absicherung der versicherten Personen nur als Beihilfe verstanden werden, ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen. Somit kann die Sportversicherung keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Die Absicherung der Verbands- und Vereinsrisiken über die Sportversicherung ist weitreichend und bietet den Versicherten einen vielfältigen Schutz über diverse Versicherungssparten. Hierüber decken wir den pauschalen Versicherungsbedarf ab. Den individuellen Bedarf der Absicherung muss jeder Sportler und jeder Verein für sich feststellen und sich entsprechend zusätzlich versichern.

So können sich Vereine zusätzlich absichern

  • Kfz-Zusatzversicherung Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten, die meistens im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken. Mehr erfahren
  • Nichtmitgliederversicherung Versicherungsschutz für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder an Veranstaltungen. Mehr erfahren
  • Reise-Sicherungsschein Gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung, wenn der Verein Reisen organisiert. Mehr erfahren

Zusatzversicherungen für Ihren Sportverein

Sportvereine im Landessportbund Hessen e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:

So besonders wie Ihr Verein: Individuelle Pakete

Individuelle Pakete

Aus der langjährigen Erfahrung als Deutschlands größter Sportversicherer wissen wir: Jeder Verein ist besonders. Und anders. Daher können wir unseren Versicherungsschutz auch ganz flexibel gestalten und ihn exakt auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Sportvereins zuschneiden. So bieten wir zum Beispiel folgenden Spezial-Schutz an:

  • Für Ihre Veranstaltungen Absicherung von Elektronik, Sportgeräten und Zelten
  • Für Vereine mit Pferden Tierhalter- und Tierhüter-Haftpflicht
  • Für Sportschützen, Biathleten, Schützenvereine: Sportwaffenversicherung
  • Für Fördervereine Absicherung des Vereinsbetriebes
 

Der ARAG Sport-Newsletter

Abonnieren Sie jetzt kostenlos unsere Infos und Rechtstipps für Vereine und Verbände

Fragen rund um Ihren Sportversicherungsvertrag (FAQ)

Sind in der Sportversicherung Flüchtlinge versichert?

Der Krieg in der Ukraine löst eine große Welle von Hilfsmaßnahmen aus. Auch der organisierte Sport engagiert sich, um den Flüchtlingen aus der Ukraine zu helfen und sie zu integrieren. Flüchtlinge, die sich in einem Verein der Landessportbünde/Landessportverbände (LSB/LSV) sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung, auch wenn sie keine Mitglieder im Verein sind. Dies gilt ausdrücklich auch für Flüchtlinge aus der Ukraine.

Die Deckung gilt bei der Teilnahme am normalen Sportbetrieb. Falls die Vereine spezielle Sportangebote für Flüchtlinge organisieren, besteht auch hierfür Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz besteht in erster Linie für Unfälle und Haftpflichtschäden. Es gilt der Umfang des Sportversicherungsvertrags des LSB/LSV.

Der Versicherungsschutz ist für die Vereine kostenlos. Damit unterstützt der LSB/LSV die Vereine, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement und ihren Sportangeboten das Schicksal der ukrainischen Flüchtlinge erleichtern wollen.

Sind in der Sportversicherung nur die aktiven Sportler versichert?

Nein. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, dazu die ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Mitarbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung, alle Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie beauftragte Helfer bei versicherten Veranstaltungen.

Nicht versichert ist die entgeltliche oder unentgeltliche Ausübung aller übrigen Berufe der Mitglieder, auch wenn die Ausübung für den LSB/LSV, Verband oder Verein erfolgt. Hierzu zählen z. B. Leistungen von Architekten und Steuerberatern.

Ist die Versicherung für Mitglieder an eine Sportart gebunden?

Nein. Mitglieder sind bei der Teilnahme an allen versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten Ihres Vereins versichert.

Auch wenn Sie z. B. als Tischtennisspieler registriert sind, sind Sie bei Teilnahme an Veranstaltungen anderer Sparten Ihres Vereins mitversichert. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Sportart gibt es nicht.

Müssen Trainer eine Lizenz haben, um versichert zu sein?

Für die Tätigkeit ist eine Lizenz sicher nützlich, in vielen Fällen auch vorgeschrieben. Für den Versicherungsschutz der Sportversicherung benötigt der Übungsleiter / Trainer keine Lizenz.

Auch bedarf es für Übungsleiter nicht zwingend einer Mitgliedschaft, um über die Sportversicherung abgesichert zu sein. Grundsätzlich sind alle vom Verein beauftragten Übungsleiter, Trainer usw. während Ihrer Tätigkeit für den Verein versichert.

Hierbei ist es unerheblich, ob der Übungsleiter bei mehreren Vereinen tätig ist. Es besteht somit über jeden Verein entsprechender Versicherungsschutz.

Wie sind Nichtmitglieder versichert?

Die persönliche Absicherung der Nichtmitglieder selbst ist über die Sportversicherung nicht gegeben. Wenn Vereine darauf Wert legen, dass Nichtmitglieder wie ihre Mitglieder versichert sind, können sie eine günstige Pauschalversicherung über das Versicherungsbüro abschließen.

In einigen Sportversicherungsverträgen gibt es Sonderregelungen für bestimmte Programme (z. B. Sportabzeichen). Schauen Sie in Ihr Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherungsbüro nach.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Vereine Versicherungsschutz in den Fällen haben, die sich im Zusammenhang mit Nichtmitgliedern ergeben (z. B. Haftpflichtansprüche eines Nichtmitglieds anlässlich einer Vereinsveranstaltung).

Ist Diebstahl von Sachen aus einer Turnhalle versichert?

Der Diebstahl von Sachen aus Turnhallen oder Umkleidekabinen fällt nicht unter den Schutz des Sportversicherungsvertrags. Hierfür kann auch kein zusätzlicher Versicherungsschutz erworben werden. Werden mitgliedseigene Sachen durch einen Einbruch entwendet, ist unter Umständen eine Schadensregulierung über die eigene Hausratversicherung möglich. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Hausratversicherer.

Welche Vereinsaktivitäten sind als satzungsgemäße Veranstaltungen versichert?

Im Grunde alles, was durch die Satzung des Vereins abgedeckt ist. Die Vereinssatzung sollte allerdings der Satzung des LSB/LSV nicht entgegenstehen. Eine Beschreibung der versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel Ihr Versicherungsbüro.

Was ist ein versichertes Einzeltraining?

Ein versichertes Einzeltraining ist beispielsweise eine Trainingseinheit, die ein aktives Mitglied im Rahmen seiner von ihm ausgeübten Sportart absolviert, um sich z. B. auf einen Wettkampf vorzubereiten. Das Einzeltraining muss vom Vorstand oder vom Trainer angeordnet sein. Unter Anordnung ist zu verstehen, dass der Verein im Hinblick auf seine sportlichen Zielsetzungen ein Mitglied zu einer Betätigung außerhalb des Vereinsrahmens bewogen hat.

Sind Deutsche oder Internationale Meisterschaften versichert?

Nein, die Mitversicherung einer Deutschen oder Internationalen Meisterschaft in der Sportversicherung würde über deren Aufgabenstellung weit hinausgehen – zumal solche Veranstaltungen in aller Regel ganz speziellen Versicherungsschutz benötigen (z. B. Haftpflichtrisiko des veranstaltenden Sportfachverbands, spezielle Sachversicherungen, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung für Teilnehmer aus dem Ausland, Ausfallversicherungen, usw.). Hier ist es Sache des Veranstalters – meist der Deutsche oder Internationale Sportfachverband – für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Gerne bieten wir jedoch zur Ergänzung weiteren Versicherungsschutz an. Sprechen Sie hierzu einfach unsere Mitarbeiter/innen in den Versicherungsbüros an.

Ist der Verein bei der Durchführung einer Festveranstaltung versichert?

Für alle vom Verein selbst durchgeführten Veranstaltungen, die mit der Satzung des Vereins vereinbar sind, besteht der volle Versicherungsschutz der Sportversicherung.
Öffentliche Festveranstaltungen, die für "Jedermann" zugänglich sind, müssen unter bestimmten Umständen gesondert versichert werden. Fragen Sie Ihr Versicherungsbüro.

Ist die Teilnahme an Veranstaltungen anderer Vereine versichert?

Wenn die Veranstaltung des anderen Vereins unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrags fällt und sowohl dieser Verein als auch die Veranstaltung im Bereich des eigenen LSB stattfindet, ist das Mitglied über die Sportversicherung versichert. Bei Veranstaltungen außerhalb des LSB-Bereichs besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das Mitglied von seinem Verein zur Teilnahme an dieser Veranstaltung delegiert worden ist. Ebenso besteht Versicherungsschutz bei der Teilnahme an allen Veranstaltungen des DOSB oder eines deutschen Spitzenfachverbands, wenn für die Teilnahme ein offizieller Auftrag des DOSB oder des Spitzenfachverbands vorlag.

Sind Immobilien des Vereins gegen Sturmschäden versichert?

Nein. Für die Versicherung von Sturmschäden ist eine Gebäudeversicherung bzw. eine Inventarversicherung erforderlich. Die Sportversicherung beinhaltet keine Sachversicherungen. Das ARAG Sport-Sicherheits-Programm bietet entsprechenden Versicherungsschutz für die Gebäude der Vereine und Verbände an. Die Ausstattung und das Inventar Ihres Vereins können Sie über den Sport-Vereinsschutz absichern. Nähere Auskünfte erteilt Ihr Versicherungsbüro.

Feedback Vereinsversicherung
 

Wo können wir noch besser werden?

Ihre Meinung ist uns wichtig: Sind Sie mit unserer Website zufrieden oder können wir unsere Online-Services und -Informationen noch verbessern? Schreiben Sie uns Ihr Feedback einfach an . Wir freuen uns auf Ihre konstruktiven Vorschläge!

Das könnte Sie auch interessieren