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Pflege-Zusatzversicherung

Der Top-Schutz bei Pflegebedürftigkeit


Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen
Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters: Sie kann jeden treffen, auch finanziell. Die Pflege-Pflichtversicherungen tragen nur einen Teil der Kosten, den Rest müssen Sie übernehmen. Schützen Sie sich und Ihre Familie vor diesen enormen Belastungen. Wir fangen Sie auf – mit unserer Pflege-Zusatzversicherung!
Ihre Vorteile
Unsere Leistungen
Fragen&Antworten
Erhalt der finanziellen Unabhängigkeit im Pflegefall
Leistungsanspruch bereits ab Pflegestufe I möglich
Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit
ARAG Pflegetagegeld – Zahlung einer vereinbarten Summe bei Pflegebedürftigkeit, unabhängig von den tatsächlichen Kosten
ARAG Pflegekosten – Erstklassige Behandlung durch Aufstockung der Pflege-Pflichtleistungen um bis zu 200 %
Unabhängigkeit und Lebensqualität im Pflegefall
Leider wahr: Wenn die Pflege-Pflichtversicherung, das eigene Vermögen und die Rente nicht mehr ausreichen, müssen Ihre engsten Angehörigen oder das Sozialamt für Sie aufkommen.

Erhalten Sie sich deshalb ein hohes Maß an finanzieller Unabhängigkeit: Mit unserer Pflegekosten-Versicherung stocken Sie bis zu 200 % der Pflege-Pflichtleistungen auf. Alternativ können Sie sich mit unserem ARAG Pflegetagegeld auch für eine fest vereinbarte Summe entscheiden.

Stocken Sie die gesetzliche Basisversorgung auf – mit den Top-Leistungen der ARAG für mehr Lebensqualität und eine erstklassige Behandlung im Pflegefall!
So viel leistet die Pflege-Zusatzversicherung
Mit uns bekommen Sie die richtige Pflege
Wir schützen Sie und Ihre Familie vor der Kostenlawine, die auf Sie zurollen kann, falls Sie eines Tages pflegebedürftig werden. Schließen Sie deshalb rechtzeitig die Lücke zwischen der Leistung der Pflege-Pflichtversicherung und dem tatsächlichen Kostenaufwand. Wählen Sie dabei zwischen zwei Tarifen:

Pflegekosten-Versicherung Tarif 68
Bei Pflegebedürftigkeit erhöht sich die Leistung der Pflege-Pflichtversicherung um bis zu 200 %. Daher können Sie Ihre Pflegekosten-Versicherung in gleicher Höhe aufstocken, um sich vor den sonst anfallenden Kosten abzusichern. Maßgebend für die Gesamthöhe der Versicherungsleistung ist die Leistung der Pflege-Pflichtversicherung.

Pflegetagegeld-Versicherung Tarif 69
Hier erfolgt die Zahlung der vertraglich vereinbarten Leistung für jeden Tag der notwendigen vollstationären Pflege, unabhängig von der festgelegten Pflegestufe. Über diesen Betrag können Sie frei verfügen.

Selbstverständlich lassen sich beide Tarife für besonders starken Schutz kombinieren.


Beide Tarife auf einen Blick

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Doppelt abgesichert
Beide Tarife können auch gemeinsam abgeschlossen werden. In diesem Fall lässt sich die Pflege-Pflichtversicherungsleistung maximal um 100 % (Tarifstufe 685) und das Pflegetagegeld bis 50 € (Tarif 69) erhöhen. Maßgebend für die Leistungen sind die Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I bis III.
Viel Schutz für wenig Geld
Sparen Sie nicht an Ihrer Gesundheit
Profitieren Sie von dem umfassenden Schutz unserer Pflege-Zusatzversicherung zu beispielhaft günstigen Beiträgen. Je nach Bedarf können Sie beide Tarife einzeln oder gemeinsam abschließen.

Übrigens: Je niedriger Ihr Einstiegsalter, umso geringer sind auch Ihre Beiträge. Dadurch sichern Sie sich Ihre günstigen Beiträge über viele Jahre hinweg.
Versicherte/r
Pflegekosten-Versicherung
Tarif 68
Pflegetagegeld-Versicherung Tarif 69
Vereinbarte Leistung
Aufstockung der Pflichtversicherungsleistung um 100 % (Tarifstufe 685)
50 € Pflegetagegeld
Monatliche Beiträge
Mann, 30 Jahre
12,05 €
5,50 €
Frau, 30 Jahre
20,45 €
13,50 €
Stand 01.2012
Für die Preisgestaltung ausschlaggebend sind Eintrittsalter, Geschlecht und gewählter Wunschtarif.
Diese exklusiven Service-Leistungen gibt’s obendrauf
Unsere Extras für Sie
Wer sich für unsere Pflege-Zusatzversicherung entscheidet, sichert sich zusätzlich den kostenlosen Zugang zu folgenden exklusiven Service-Leistungen.
Gesundheitstelefon – Experten beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Pflege und unterstützen Sie auf der Suche nach der passenden Pflegeeinrichtung
ARAG Online Rechts-Service – Ihre umfassende Informationsplattform bei allen Rechtsfragen mit über 800 Dokumenten zum Download

Einige Beispiele:
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Widerspruch gegen die Einstufung in eine Pflegestufe durch die Pflegekasse
Außerordentliche Kündigung eines Fitness-Studio-Vertrags
Testament
PDF-Download
 
Fragen zum Pflege-Zusatzschutz
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen von Kunden und Besuchern unserer Website.
1
Was zeichnet unsere Pflege-Zusatzversicherung aus?
Keine Angst vor hohen Pflegekosten
Die Pflege-Pflichtversicherung dient lediglich der Grundversorgung. Und die monatlichen Kosten für ein Pflegeheim belaufen sich häufig auf mehr als das Doppelte dessen, was die Pflichtversicherung leistet. Den Differenzbetrag zahlen Sie. Oder Sie verlassen sich auf die ARAG. Dann genießen Sie das beruhigende Gefühl, sich beste Pflege leisten zu können, ohne sich oder Ihr nahes Umfeld finanziell zu belasten.

Profitieren Sie dabei von folgenden Vorteilen
Kostenlücke der gesetzlichen und privaten Pflege-Pflichtversicherung wird geschlossen
Halten des Lebensstandards bei Pflegebedürftigkeit
Unabhängigkeit durch Sicherung des eigenen Vermögens erspart den Gang zum Sozialamt oder Belastung der Angehörigen
Zwei individuelle Tarife für jeden Bedarf:
Pflegekosten-Versicherung Tarif 68 zur Aufstockung der Pflege-Pflichtleistungen bis zu 200%
Pflegetagegeld-Versicherung Tarif 69 zur Auszahlung von bis zu 100 € täglich
Leistungsstarker Rundum-Schutz durch Kombination beider Tarife möglich
Sofortiger Versicherungsschutz
Kostenfreier Zugang zum Gesundheitstelefon – der Service für alle Fragen rund um das Thema Pflege
2
Wer wird durch die Pflege-Zusatzversicherung abgesichert?
Ideal für Mitglieder der privaten und gesetzlichen Krankenkassen
Unsere Pflege-Zusatzversicherung wurde speziell für Mitglieder der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung entwickelt. Daher ist sie uneingeschränkt empfehlenswert für alle, die die minimalen Pflege-Pflichtleistungen aufstocken wollen.

Selbstverständlich können Sie unsere Pflege-Zusatzversicherung auch für Ihre Eltern abschließen. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig zu geringen Beiträgen vor, damit Sie später nicht für die Betreuung Ihrer Angehörigen kräftig zur Kasse gebeten werden.
3
Was ist versichert?
Finanziell auf der sicheren Seite
Wir bewahren Sie mit folgenden – einzeln oder auch gemeinsam abschließbaren – Tarifen vor den hohen Kosten im Fall einer Pflegebedürftigkeit

Pflegekosten-Versicherung Tarif 68
Aufstocken der Pflege-Pflichtleistungen bis zu 200%
Aufstocken von Pflegegeld und -hilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Leistungen
Erstattung von besonderen Komfortleistungen bei vollstationärer Pflege
Pflegetagegeld-Versicherung Tarif 69
Absicherung des Kostenrisikos durch Zahlung eines frei verfügbaren täglichen Pflegetagegeldes von bis zu 100 € bei notwendiger vollstationärer Pflege
Weitere Informationen über Ihre Absicherung entnehmen Sie bitte der Leistungsseite sowie den dort abrufbaren Versicherungsbedingungen.
4
Welche Pflegestufen gibt es?
Die Pflegestufen im Überblick
Ausschlaggebend für Ihren gesetzlichen Leistungsanspruch im Pflegefall sind die einzelnen Pflegestufen. Die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), einer Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Die drei Pflegestufen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung
Kriterien zur
Erfüllung des Leistungsanspruchs
Pflegestufe I
Erhebliche Pflege-bedürftigkeit
Pflegestufe II
Schwere
Pflege-
bedürftigkeit
Pflegestufe III
Schwerste Pflege-
bedürftigkeit
Hilfebedarf bei
Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)

1x täglich Hilfebedarf bei insgesamt zwei Verrichtungen der Grundpflege
3x täglich Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten bei Verrichtungen der Grundpflege
Hilfebedarf rund um die Uhr – auch nachts – bei Verrichtungen der Grundpflege
Zusätzlicher Hilfebedarf bei hauswirtschaftlicher Versorgung
Mehrfach wöchentliche Hilfe nötig
Mehrfach wöchentliche Hilfe nötig
Mehrfach wöchentliche Hilfe nötig
Mindestzeitaufwand
1,5 h täglich, davon mehr als 45 min Grundpflege
3 h täglich, davon mehr als 2 h Grundpflege
5 h täglich, davon mehr als 4 h Grundpflege
Leistungen für vollstationäre Pflege
im Pflegeheim bis zu

1.023 € monatlich
1.279 € monatlich
1.550 € monatlich, in Härtefällen bis zu 1.918 €
Leistungen für häusliche Pflege durch Fachpersonal bis zu
450 € monatlich
1.100 € monatlich
1.550 € monatlich, in Härtefällen bis zu 1.918 €
Leistungen für häusliche Pflege durch sonstige Personen (z.B. Angehörige) bis zu
235 € monatlich
440 € monatlich
700 € monatlich
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