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01.03.2021

Vor mehr als hundert Jahren ging der Gesetzgeber des Bürgerlichen Gesetzbuches davon aus, dass Eheleute ein Leben lang verheiratet sind und ihre Kinder in diesen Familien aufwachsen. Heutzutage hat sich viel geändert. Viele heiraten, lassen sich scheiden, heiraten erneut. Die Kinder nehmen sie mit und bilden in Patchworkfamilien neue Gemeinschaften. Was aber bedeutet das fürs Vererben in diesen neuen Konstellationen? Unsere Experten berichten anhand von zwei beispielhaften Fällen.

Beispielfall 1

Wenn der Ex-Partner nicht erben soll

Ein verheiratetes Paar mit einem Kind lässt sich scheiden. Nach der Scheidung lebt die Mutter in einer neuen Beziehung, während der Vater mit dem gemeinsamen Kind eine Patchworkfamilie mit einer neuen Partnerin und ihren Kindern bildet. Er möchte verhindern, dass seine frühere Ehefrau – die er bei der Trennung abgefunden hat – von ihm irgendetwas erbt, denn der Rest seines Vermögens soll der Absicherung seiner neuen Familie dienen. Nun stirbt er und nach seinem Testament erbt das eigene Kind die Hälfte, die neue Familie den Rest.

Wenn jetzt sein Kind beispielsweise durch einen Unfall umkommt, und zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet ist oder Kinder hat, geht die von ihm geerbte Hälfte des väterlichen Vermögens doch an die frühere Ehefrau. Sie erbt als Mutter ihres Kindes. Und so geschieht genau das, was der verstorbene Vater nach seiner Scheidung eigentlich hatte vermeiden wollen.

Beispielfall 2

Wenn das leibliche Kind abgesichert werden soll

Ein Ehepaar lässt sich scheiden. Sie haben zwei Söhne, die künftig bei der Mutter leben und den Vater regelmäßig besuchen. Nach einiger Zeit heiratet der Mann seine neue Partnerin, mit der er ein gemeinsames Kind hat. Die frischgebackene Ehefrau besitzt eine Eigentumswohnung, mit der sie ihre leibliche Tochter absichern möchte, falls ihr etwas passiert. Sollte sie sterben, erben die Tochter und ihr Ehemann als gesetzliche Erben ihr Vermögen. Sollte ihm danach etwas zustoßen, erben die gemeinsame Tochter und die beiden Kinder aus erster Ehe gleichermaßen. Da die Ehefrau aber gezielt ihre Tochter absichern möchte, kann sie sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen und muss aktiv werden und beispielsweise ein Testament machen.

Patchwork-Familie

Für die Patchworkfamilie vorsorgen

Anhand der beiden Beispielsfälle sieht man, wie komplex das Thema Vererben und Erben in Patchworkfamilien ist. Wahrscheinlich werden Sie sich als juristischer Laie mit diesen Überlegungen überfordert fühlen. Am besten lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten. Idealerweise ist er auch Notar und könnte Sie bei einem Testament unterstützen. Diese Spezialisten können nur helfen, wenn sie genau über die Familienverhältnisse und Wünsche informiert werden. Auf jeden Fall fühlt es sich gut an, wenn alles – besonders bei komplizierten Patchwork-Familienverhältnissen – für die Zukunft geklärt ist.

Zur Vorbereitung eines Gesprächs beim Anwalt oder Notar können diese Fragen helfen:

  • Wer kommt als Pflichtteilsberechtigter in Frage?
  • Sollen alle Kinder – eigene und die des neuen Partners – gleichbehandelt werden?
  • Hat zwischen den ehemaligen Eheleuten ein Erbvertrag bestanden, der eine Scheidung überdauert?
  • Macht es Sinn, bei der Trennung einen Erbvertrag zu schließen oder einen Erbverzicht zu erklären?
  • Muss mit dem neuen Partner ein familienrechtlicher Vertrag geschlossen werden?
  • Wollen wir ein Testament oder einen Erbvertrag machen? Wo liegen jeweils die Vorteile?

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