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17.03.2017

Hand aufs Herz, wir alle kennen die Situation: Vor uns ist Stau, dabei liegt unsere Ausfahrt, an der wir die Autobahn verlassen könnten, in Sichtweite. Und der leere Standstreifen lädt geradezu dazu ein, schnell an den anderen Autos vorbeizuhuschen.

Wenn bei solch einem unrechtmäßigen Manöver ein Unfall passiert, muss man die Kosten der Schadensregulierung unter Umständen allein tragen. Das gleiche gilt, wenn der Standstreifen zum Überholen genutzt wird. Auch dann riskiert man bei einem Unfall eine erhebliche Mithaftung.

In einem konkreten Fall hatten ein Pkw- und ein Lkw-Fahrer den gleichen verbotenen Gedanken und nutzen die Standstreifen, um den Stau zu umgehen. Der Lkw hatte das Auto beim Ausscheren jedoch übersehen und es war zum Crash gekommen.

Zwei Drittel des Schadens musste der Lkw-Fahrer übernehmen, weil er seine besonders hohe Sorgfaltspflicht bei einem Fahrspurwechsel nicht beachtet hatte. Auf einem Drittel des Schadens blieb der Pkw-Fahrer allerdings sitzen, da die Nutzung der Standspur verboten ist (Landgericht Bochum, Az.: 11 S 44/15).

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