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Auf den Punkt

 
  • Ein Vereinskonto bietet Transparenz und erleichtert die Verwaltung der Vereinsfinanzen. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch unerlässlich.
  • Für eingetragene und nicht eingetragene Vereine gibt es Unterschiede: Während eingetragene Vereine als juristische Personen gelten und selbst Kontoinhaber sein können, haben nicht eingetragene Vereine oft Schwierigkeiten, ein Konto zu eröffnen.
  • Bei Veruntreuung von Vereinsgeldern haftet grundsätzlich die Person, die das Geld veruntreut hat. Auch der gesamte Vorstand kann haftbar gemacht werden.
  • Vorsicht Kostenfalle: Einige Banken bieten Konten ohne monatliche Kontoführungsgebühr an, dennoch können Kosten für Bargeldabhebungen, Kontoauszüge oder Karten anfallen.
 
 

Warum ist ein Konto für Vereine sinnvoll?

Auf einem Vereinskonto können Schatzmeister und Vorstände alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins an einem zentralen Ort bündeln und haben die finanzielle Situation stets im Blick. Es dient der Verbuchung von Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sponsorengeldern und Fördermitteln. Außerdem ermöglicht es die ordnungsgemäße Begleichung von Rechnungen im Namen des Vereins. Im digitalen Zeitalter müssen diese nicht mehr auf Papier zur Bank gebracht werden. Mit Online-Banking wird der Zahlungsverkehr noch leichter in wenigen Klicks erledigt. Egal ob Sportclub, Förderverein oder Wohltätigkeitsorganisation – mit einem Vereinskonto wird das Finanzielle einfach und sicher geregelt.

Die Vorteile eines Vereinskontos liegen auf der Hand:

  • Es schafft Transparenz in der Buchhaltung,
  • erleichtert den Zahlungsverkehr,
  • schafft Vertrauen bei Mitgliedern und Spendern und
  • ermöglicht eine klare Trennung zwischen Vereinsvermögen und Privatvermögen der Mitglieder.

Gut zu wissen: Obwohl ein Vereinskonto in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es aus den genannten Gründen empfehlenswert. Einige Banken bieten spezielle Konten an, die auf die Bedürfnisse von Vereinen zugeschnitten sind. Alternativ können Vereine aber auch Geschäftskonten nutzen.

 

Konto für den Verein eröffnen – welche Kriterien sind wichtig?

Bei der Eröffnung eines Vereinskontos sollten die Vereinsverantwortlichen auf folgende Kriterien achten:

  • Gebührenstruktur: Einige Banken bieten Vereinskonten kostenlos an, während andere Gebühren für die Kontoführung oder für bestimmte Dienstleistungen erheben.
  • Online-Banking: In der digitalen Welt ist ein effizientes Online-Banking-System unerlässlich. Es sollte vor allem sicher und benutzerfreundlich sein.
  • Service und Beratung: Ein guter Kundenservice kann bei Fragen oder Problemen von unschätzbarem Wert sein. Einige Banken bieten spezielle Beratungsdienste für Vereine an, die bei der Finanzplanung und -verwaltung behilflich sein können.
  • Zugangsberechtigungen: Es sollte möglich sein, verschiedene Zugriffsebenen für das Konto festzulegen, sodass z. B. mehrere ausgewählte Vorstandsmitglieder Transaktionen durchführen können.

Einige Banken bieten Zusatzleistungen wie Vereinskreditkarten, spezielle Sparprogramme oder Versicherungsoptionen an. Wählen Sie ein Konto, dass den Bedürfnissen Ihres Vereins am besten entspricht.

 

Privatkonto als Vereinskonto nutzen – geht das?

In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, ein Privatkonto für Vereinszwecke zu nutzen. Empfehlenswert ist dies jedoch nicht. Ein Privatkonto ist in erster Linie für den privaten Zahlungsverkehr einer Privatperson gedacht, während ein Vereinskonto speziell auf die Bedürfnisse von Vereinen zugeschnitten ist.

Die Verwendung eines Privatkontos als Vereinskonto kann zu mehreren Problemen führen: In erster Linie wird es schwierig, die Vereinsfinanzen von den privaten Finanzen des Kontoinhabers zu trennen. Dies kann zu Verwirrung führen und die Transparenz der Vereinsfinanzen beeinträchtigen. Zudem können rechtliche Probleme auftreten, insbesondere in Bezug auf Steuerfragen oder die Haftung des Kontoinhabers. Darüber hinaus erwarten viele Banken, dass Vereine ein spezielles Vereinskonto verwenden und können die Verwendung eines Privatkontos für Vereinszwecke ablehnen. Rechtliche Probleme sind hier vorprogrammiert.

 

Wie unterscheiden sich Konten für gemeinnützige Vereine?

Eingetragene Vereine werden in der Regel von den Banken bei der Kontoeröffnung bevorzugt. Das liegt daran, dass ein eingetragener Verein als juristische Person gilt. Das bedeutet, dass der Verein selbst als Kontoinhaber auftreten kann. Bei der Eröffnung eines Girokontos für einen eingetragenen Verein müssen alle vertretungsberechtigten Personen anwesend sein, unabhängig davon, ob die Kontoeröffnung in einer Filiale oder online erfolgt. Bei der Online-Eröffnung wird die Identität der vertretungsberechtigten Personen in der Regel durch ein Video-Ident-Verfahren bestätigt.

Nicht eingetragene Vereine sind meist nicht rechtsfähig und stehen vor anderen Herausforderungen. Für die Kontoeröffnung ist häufig die Vorlage der Satzung oder des letzten Sitzungsprotokolls erforderlich. Viele Banken zögern aufgrund fehlender Sicherheiten jedoch, ein Konto für einen nicht eingetragenen Verein zu eröffnen. In solchen Fällen kann eine Privatperson das Konto im Namen des Vereins eröffnen. Dieses Konto sollte getrennt geführt und idealerweise als Geschäftskonto gekennzeichnet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das Privatvermögen der Person geschützt ist und nicht mit den Finanzen des Vereins vermischt wird.

 

Welche Unterlagen brauche ich, um ein Vereinskonto zu eröffnen?

Für die Eröffnung eines Vereinskontos sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister: Dieser bestätigt den eingetragenen Status des Vereins und dient als Existenznachweis.
  • Vereinssatzung: Die Satzung gibt Auskunft über die Ziele und Strukturen des Vereins und ist für die Bank wichtig, um die Geschäftsfähigkeit des Vereins zu prüfen.
  • Protokoll der letzten Mitgliederversammlung: Dies kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn bei dieser Versammlung Beschlüsse gefasst wurden, die die Kontoeröffnung oder die Vertretungsberechtigung betreffen.
  • Legitimation der vertretungsberechtigten Personen: Dies kann durch Personalausweis oder Reisepass erfolgen. Bei Online-Eröffnungen kommt häufig das Video-Ident-Verfahren zum Einsatz.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Falls der Verein vorhat, Lastschriften einzuziehen – etwa für Mitgliedsbeiträge.
 

Was sind die Kosten für ein Vereinskonto?

Für Vereine, die ein Vereinskonto eröffnen möchten, können verschiedene Kosten anfallen. Neben der monatlichen Kontoführungsgebühr nehmen Banken manchmal auch Gebühren für Zusatzleistungen. Dazu zählen unter anderem Gebühren für Bargeldabhebungen, Bareinzahlungen, den Druck von Kontoauszügen, beleghafte und beleglose Buchungen sowie Gebühren für Giro- und Kreditkarten. Auch Daueraufträge, SEPA-Lastschriften oder Rücklastschriften können je nach Anbieter mit Kosten verbunden sein.

Allerdings gibt es auch Banken, die gemeinnützigen Vereinen Konten ohne monatliche Kontoführungsgebühren anbieten. Aber auch wenn auf den ersten Blick keine monatlichen Gebühren anfallen, sind diese Konten nicht unbedingt kostenlos. Für die oben genannten Leistungen können Gebühren anfallen.

 

Verlässlicher Rückhalt für Vereine und Verbände

  • 21 Millionen Versicherte in Vereinen und Verbänden
  • 50 Jahre Erfahrung in der Absicherung von Vereinen
  • Sportspezifische Zusatzversicherungen für passgenauen Schutz
 

Wer ist dazu berechtigt, ein Konto für den Verein zu eröffnen?

Das hängt in erster Linie von der Vereinssatzung und den darin enthaltenen Vertretungsregelungen ab.

In der Regel sind die Vorstandsmitglieder eines Vereins berechtigt, im Namen des Vereins zu handeln und damit auch ein Konto zu eröffnen. In vielen Vereinen ist es so geregelt, dass zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam handlungsberechtigt sind – beispielsweise der 1. Vorsitzende zusammen mit dem Schatzmeister. Dieses sogenannte „Vier-Augen-Prinzip“ dient der Sicherheit und soll Missbrauch verhindern.

Sind in der Satzung keine eindeutigen Regelungen getroffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die Vertretungsberechtigten eines Vereins. Dies ist in diesem Fall nach § 26 Abs. 1 BGB der Vereinsvorstand.

 

Wer bekommt eine Vollmacht für das Vereinskonto?

Eine Bankvollmacht ist ein wichtiges Dokument für Vereine. Sie gibt den Vorstandsmitgliedern die Befugnis, die Finanzkonten des Vereins zu verwalten und auf sie zuzugreifen. Dieses Dokument wird insbesondere dann benötigt, wenn nur bestimmte Vorstandsmitglieder befugt sein sollen, Transaktionen im Namen des Vereins durchzuführen. In der Bankvollmacht wird genau festgelegt, welche Befugnisse die einzelnen Vorstandsmitglieder haben, und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um auf die Konten zugreifen oder Änderungen vornehmen zu können.

Die Erteilung von Bankvollmachten für das Vereinskonto sollte immer mit Bedacht erfolgen. In der Regel erhalten die Vorstandsmitglieder eine Vollmacht für das Vereinskonto, da sie die Hauptverantwortung für die Verwaltung und den Zugriff auf die Finanzkonten des Vereins tragen.

 

Veruntreuung von Geldern im Verein – wer haftet?

Die Veruntreuung von Vereinsgeldern ist ein ernstes Thema, das sowohl rechtliche als auch ethische Folgen hat. Kommt es zu einer Veruntreuung von Vereinsgeldern, stellt sich häufig die Frage nach der Haftung.

Grundsätzlich haftet der Täter persönlich und in vollem Umfang für den entstandenen Schaden. Das bedeutet, dass das verantwortliche Mitglied oder der Vorstand, der die Gelder veruntreut hat, verpflichtet ist, den veruntreuten Betrag zurückzuzahlen.

Neben der individuellen Haftung des verantwortlichen Mitglieds im strafrechtlichen Sinne, bei dem der Täter selbst haftet, also derjenige, der veruntreut hat, gibt es auch zivilrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Der gesamte Vorstand kann zivilrechtlich haftbar gemacht werden, insbesondere wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 31, dass der Verein für Schäden haftet, die ein Vorstandsmitglied bei der Wahrnehmung seiner Pflichten verursacht. Dies bezieht sich auf die ordnungsgemäße Verwaltung der Vereinskasse durch die Vereinsführung. Wenn jedoch nachgewiesen werden kann, dass die anderen Vorstandsmitglieder ihrer Aufsichtspflicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, können sie von der zivilrechtlichen Haftung befreit werden.

 

Wie viel Geld darf ein Verein auf dem Konto haben?

Geld auf dem Vereinskonto anzusparen hat viele Gründe, wie zum Beispiel Rücklagen für ungeplante Ausgaben oder zukünftige Investitionen. Daher gibt es keine Obergrenze für den Betrag, den ein Verein auf seinem Konto haben darf – egal, ob gemeinnützig oder nicht. Deutlich wichtiger ist die Verwendung der angesparten Vereinsmittel. Ein gemeinnütziger Verein muss seine Mittel vorrangig und zeitnah für die in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwenden. Das bedeutet, dass erwirtschaftete Überschüsse nicht einfach angesammelt werden dürfen. Die Bildung von Rücklagen ist zwar zulässig, muss aber in einem angemessenen Verhältnis zu den Vereinszwecken stehen. Außerdem muss die Bildung von Rücklagen dem Finanzamt angezeigt werden. Wichtig ist auch, dass sich ein gemeinnütziger Verein immer an die Vorgaben der Abgabenordnung halten muss.

Gut zu wissen: Wenn ein Verein Überschüsse aus der Vermögensverwaltung erzielt, können diese nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO nur zu höchstens einem Drittel in die freien Rücklagen eingebracht werden. Überschüsse dienen in der Regel zur Unterstützung des satzungsmäßigen Zwecks des Vereins. Die Drittel-Regelung sorgt somit dafür, dass ein wesentlicher Teil des Geldes genutzt wird und in die Verwirklichung des Vereins fließt.

 

Keine Bearbeitungsgebühren für Freistellungsaufträge

Vereine sind nicht verpflichtet, für die Erteilung eines Freistellungsauftrages Gebühren zu entrichten. Entsprechende Urteile des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts bestätigen dies. Dennoch versuchen einige Banken, unter dem Vorwand des "Bearbeitungsaufwandes" solche Gebühren zu erheben. Als Verein sollten Sie in solchen Fällen standhaft bleiben und Ihre Rechte geltend machen.

 

Ungerechtfertigte Buchungskosten zurückfordern

Vereine, die Online-Banking nutzen, profitieren oft von günstigeren Kontogebühren. Sollte die Online-Banking-Funktion jedoch einmal nicht zur Verfügung stehen und der Verein gezwungen sein, Überweisungen in Papierform einzureichen, können höhere Gebühren anfallen. Wenn die Bank für diesen technischen Fehler verantwortlich ist, sollte sie die zusätzlichen Kosten erstatten. Machen Sie die Bank auf solche Unstimmigkeiten aufmerksam, damit Ihnen keine ungerechtfertigten Kosten entstehen.

 

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