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Auf den Punkt

 
  • Mit Ticketverkäufen schaffen Sie eine finanzielle Grundlage für Ihre sportlichen und kulturellen Events. Diese können Sie physisch verkaufen oder mit einfachen Onlinetools auch digital vertreiben.
  • Ticketverkaufssysteme bieten viele Funktionen, die den Verkaufsprozess erleichtern und die Verwaltung vor, während und nach einer Veranstaltung optimieren.
  • Einkünfte von bis zu 45.000 Euro aus sportlichen Veranstaltungen fallen unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent, während der Verkauf von Verpflegung und Fanartikeln mit 19 Prozent versteuert wird.
  • Ihre Einnahmen aus Ticketverkäufen können Sie durch zusätzliche Angebote wie Merchandising oder Speisen und Getränke steigern.
 
 

Tickets und Eintrittsgelder als Einnahmequelle bei Veranstaltungen

Vereinsleben macht Spaß, besonders wenn es um die Planung von Festen, sportlichen Wettkämpfen oder anderen Veranstaltungen geht. Wussten Sie, dass diese Events nicht nur gut sind, um das Gemeinschaftsgefühl zu stärken, sondern auch eine prima Gelegenheit bieten, den Verein finanziell zu unterstützen? Mit Eintrittsgeldern und Ticketverkäufen können Sie die Vereinskasse auffüllen und so weiter in die Zukunft Ihres Vereins investieren. Doch sollten Sie hierbei traditionelle Eintrittskarten oder den digitalen Weg wählen? Entscheiden Sie selbst!

 

Eintrittsgelder und Tickets: physisch oder digital?

Physische Tickets können in der Hand gehalten und als Souvenirs genutzt, aber auch verloren oder vergessen werden. Die Vorteile des Online-Ticketings liegen auf der Hand – es ist einfach, effizient und für Ihre Gäste oder Besucher äußerst komfortabel. So kann man die Tickets zu Hause ausdrucken oder direkt auf dem Smartphone speichern. Für Ihren Verein bedeutet das digitale System eine erhebliche Arbeitserleichterung, denn der administrative Aufwand wird minimiert und der Einlass durch das Scannen von QR-Codes beschleunigt.

Verschiedene Ticket-Optionen im Überblick:

  • Papiertickets bieten ein physisches Andenken, können aber hinsichtlich Herstellung und Verteilung aufwendiger sein.
  • Digitale Tickets über einen Online-Shop oder eine App ermöglichen einen unkomplizierten Kauf von überall aus und sind umweltfreundlich.
  • Print-at-Home Tickets können Besucher selbst ausdrucken, was Zeit und Versandkosten spart. In der Regel funktionieren sie aber auch als Datei auf dem Smartphone.
 

Verschiedene Vertriebswege: Tickets für Vereinsveranstaltungen

Beim Ticketvertrieb steht man oft vor der Wahl – Eigenvertrieb oder die Dienste eines externen Anbieters in Anspruch nehmen? Für die meisten Events können Sie den Verkauf von Tickets selbst übernehmen. Heutzutage gibt es zahlreiche Softwares und Programme, die auch kleinen Vereinen eine effiziente Abwicklung ermöglichen. Der Eigenvertrieb empfiehlt sich sogar auch bei großen Veranstaltungen, wenn Sie genügend Personal haben und Ihre eigenen Vertriebskanäle dafür ausreichen. Bei Fremdvertrieb bieten Drittanbieter hingegen in der Regel ein umfassendes Servicepaket, welches von Marketing bis hin zu Service-Hotlines reicht. Dies hat jedoch auch seinen Preis. Für kleinere Vereine sind diese Kosten oft nicht stemmbar, weshalb der Eigenvertrieb in der Regel die bevorzugte Option darstellt.

Gut zu wissen: Vereinssponsoren, Medienpartner oder Sportfachverbände können beim Vertrieb von Eintrittskarten durchaus unterstützend wirken. Sie können ihre Netzwerke und Ressourcen nutzen, um die Reichweite des Ticketverkaufs zu erhöhen und gezieltes Marketing zu betreiben.

 

Ticketverkaufssysteme für Ihren Verein

Verschiedene Ticketverkaufssysteme bieten eine Palette an Funktionen, die nicht nur den Verkaufsprozess erleichtern, sondern auch die Verwaltung vor, während und nach einer Veranstaltung optimieren. Plattformen wie beispielsweise easy-tickets.app oder Vereinsticket.de machen die digitale Abwicklung für Vereine besonders leicht.

Die Plattform easy-tickets.app bietet eine benutzerfreundliche Lösung für die Erstellung und Verwaltung von digitalen Eintrittskarten für kleine bis mittelgroße Veranstaltungen. Mit dieser Plattform können Veranstalter:

  • individuelle Tickets mit QR-Codes erstellen (fälschungssicher und einmalig verwendbar),
  • Eintrittskarten direkt an Gäste versenden oder selbst ausdrucken,
  • Tickets zum Vorverkauf anbieten,
  • zwischen verschiedenen Tarifoptionen wählen und
  • kostenfreie Angebote für kostenlose Eintrittskarten nutzen.

Vereinsticket.de bietet Sportvereinen einen eigenen kostenlosen Ticketshop bis zu einem monatlichen Ticketumsatz von 10.000 Euro – ohne Einrichtungs- oder Transaktionskosten. Mit einer benutzerfreundlichen Oberfläche, verschiedenen Ticketvarianten und -kategorien sowie der Möglichkeit, Dauerkarten zu verkaufen, stellt Vereinsticket.de ebenfalls eine flexible und umfassende Lösung für den modernen Ticketverkauf dar. Besonders interessant sind die "Unterstützer-Tickets". Diese können Sie zur Generierung von Spenden durch das freiwillige Zahlen von Eintritt nutzen.

 

Eintrittskarten und rechtliche Aspekte

Auch beim Verkauf von Eintrittskarten sind rechtliche Aspekte und Compliance wichtig. Hier gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Als Veranstalter müssen Sie sicherstellen, dass personenbezogene Daten sicher gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Verwendung einer Online-Plattform für digitale Tickets sind Sie auf der sicheren Seite.

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Zweckbetrieb und Co.: Was gilt für die Umsatzsteuer bei Eintrittsgeldern?

Beim Verkauf von Eintrittskarten durch den Verein müssen Sie verschiedene steuerrechtliche Regelungen beachten. Generell sind Einnahmen aus Eintrittsgeldern für sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb einzuordnen, wenn diese 45.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. In diesem Fall gelten die Einnahmen als steuerbegünstigt, wodurch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent Anwendung findet.

Wenn jedoch die Einnahmen diese Grenze überschreiten oder die Veranstaltung nicht direkt dem Satzungszweck dient, werden die Eintrittsgelder als Einnahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs angesehen und unterliegen dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.

Gut zu wissen: Nicht nur die Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten sind umsatzsteuerpflichtig. Auch für den Verkauf von gespendeten Kuchen und Getränken durch Mitglieder muss eine Steuer abgeführt werden – selbst wenn der Erlös einem gemeinnützigen Zweck dient. Gleiches gilt übrigens auch für den Verkauf von Merchandising-Artikeln.

 

Beispielrechnung: Ticketverkauf einer Vereinsveranstaltung

Ticketpreise berechnen

Ihr Sportverein veranstaltet ein Hallenturnier und verlangt von den Zuschauern ein Eintrittsgeld von 5 Euro pro Person. Insgesamt haben Sie vorab ca. 200 Standard-Karten verkauft. Bei dieser Konstellation handelt es sich steuerrechtlich um einen Zweckbetrieb, da die Einnahmen direkt die Ziele des Vereins unterstützen. Die so eingenommenen 1.000 Euro werden daher mit dem geringeren Steuersatz besteuert. Daraus ergibt sich:
5 Euro : 107 x 100 = Entgelt von 4,67 Euro (33 Cent USt pro Ticket)

Einige Personen haben sich für ein höherklassiges Ticket für 10 Euro entschieden, bei dem der Eintritt und ein 6 Euro Verzehrgutschein enthalten sind. Da der Eintritt zur Veranstaltung sich so reduziert, sind nur noch 4 Euro mit dem geringen Steuersatz zu besteuern. Die 6 Euro für den Verzehr sind als Einnahme im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen. Nun ändert sich das Rechenbeispiel folglich so:

  • 4 Euro : 107 x 100 = Entgelt von 3,74 Euro (Eintritt)
  • 6 Euro : 119 x 100 = Entgelt von 5,04 Euro (Verzehr)

Daraus ergeben sich 26 Cent + 96 Cent = 1,22 Euro USt pro Ticket.

 

Kleinunternehmerreglung für Vereine

Die Kleinunternehmerregelung kann auch für Vereine gelten, die keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn ihre steuerpflichtigen Umsätze im vorherigen Jahr 22.000 Euro und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten. In diesem Fall ist eine Umsatzsteuererklärung nicht erforderlich, und es entfällt die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug.

 

Spenden im Verein als Alternative zum Eintrittsgeld?

Eintrittsgelder für Veranstaltungen als Spenden zu deklarieren, klingt zwar gut, ist aber nicht so einfach möglich und kann als Steuerhinterziehung gewertet werden. Damit eine Zahlung als Spende gelten darf, muss sie nämlich freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen. Der Zutritt zu einer Veranstaltung ist in diesem Fall jedoch eine Gegenleistung.

Ein Urteil des Finanzgerichts Thüringen (Az.: 1 K 743/12) verdeutlicht, dass in Situationen, in denen Besucher nur nach einer Zahlung eingelassen werden, nicht von einer Spende gesprochen werden kann. Dies ist auch der Fall, wenn alle Besucher den gleichen Betrag zahlen und die Zahlung allgemein als Eintrittsgeld aufgefasst wird. Der Zweck von Spenden muss immer klar kommuniziert und durch das Ausstellen einer Spendenbescheinigung belegt werden.

Alternativ können Sie bei Veranstaltungen aber auch ganz auf Eintrittsgelder verzichten. In dem Fall dürfen Sie die Besucher auf freiwillige Spenden ansprechen. Beachten Sie dabei, dass Sie den Zweck deutlich kommunizieren (z. B. die Finanzierung neuer Sportausrüstung) und nicht um einen bestimmten Betrag bitten. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, sollten Zutritt zur Veranstaltung und Spendensammlung getrennt erfolgen.

 

Zusätzliche Einnahmequellen für Vereine
Ihre Einnahmen aus Ticketverkäufen können Sie auch durch zusätzliche Angebote wie Merchandising oder Speisen und Getränke steigern. Steuerlich sind solche Einnahmen jedoch als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu behandeln, was bedeutet, dass sie über eine Freigrenze hinaus steuerpflichtig sein können.

 

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