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Auf den Punkt

 
  • Bereiten Sie den Ausflug gut vor und holen die Einverständniserklärung der Eltern ein, wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen unterwegs sind.
  • Lassen Sie sich von einer ausgebildeten Fachkraft oder Übungsleitung in die auszuübende Sportart einweisen.
  • Mindestens eine Hauptaufsichtsperson sollte über die „Rettungsfähigkeit“ verfügen.
  • Die Teilnehmenden sollten im Besitz des Deutschen Schwimmpasses Bronze sein oder anderweitig nachweisen, dass sie sicher schwimmen können.
  • Üben Sie gemeinsam die Verhaltensregeln ein.

Bereiten Sie sich gut vor

Schwimmen, Wassersport und Wasseraktivitäten zählen nach wie vor zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten unabhängig von der Altersklasse. Gemeinsam an den Badesee oder den Fluss, Paddeln oder Stand Up Paddling ausprobieren? Entscheiden Sie gemeinsam mit anderen Übungsleitenden, welches Angebot Sie machen möchten. Lesen Sie unsere Tipps vor dem Sprung ins nasse Glück.

Je jünger Ihre Zielgruppe, desto mehr Verantwortung tragen Sie dabei. Soll Ihr Angebot für Kinder und Jugendliche sein, erwägen Sie, sich zusätzliche Hilfe an Bord zu holen, z.B. auch Eltern. Lassen Sie sich unbedingt professionell einweisen.

Das sollten Sie bei der Planung berücksichtigen

  • Überlegen Sie sich, was genau Sie unternehmen wollen und wer mitkommen soll.
  • Melden Sie Ihren Besuch an und fragen Sie nach einer Einführung durch Experten. So wird z.B. ein Stand-Up-Paddling-Kurs (SUP Kurs) zum echten Erlebnis für die ganze Gruppe. Wissen alle wie es geht, können Sie nach der Einheit öfter SUP-Sessions anbieten. Gleiches gilt auch fürs Paddeln oder Kanufahren.
  • Besuchen Sie eine beaufsichtigte Badegelegenheit, um schwimmen zu gehen.
  • Machen Sie sich mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut. Achten Sie dabei besonders auf mögliche Gefahrenquellen.
  • Informieren Sie sich über unterschiedliche Becken, Wassertiefen oder Strömungen.
  • Üben Sie einen Verhaltenskodex ein. Die Baderegeln sind immer einzuhalten.
  • Haben Sie insbesondere jüngere Kinder stets im Blick.
  • Gewährleisten Sie eine kompetente Aufsicht. Nehmen Sie bei Bedarf eine Begleitperson mit. Bademeister vor Ort unterstützen Sie, entbinden Sie jedoch nicht von Ihrer Aufsichtspflicht.
  • Wer nicht 100% gesund ist, schwimmt nur im überwachten Bad.
  • Alkohol und Drogen sind tabu.
 

Wer haftet, wenn etwas passiert?

Die ARAG Sportversicherung steht Ihnen zur Seite, wenn an Sie ein Haftpflichtanspruch gestellt wird. Zum Beispiel, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sollen und ein Kind sich verletzt hat. Sie prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und erfüllt berechtigte Ansprüche. Aufsichtspersonen, Übungsleiterinnen und Übungsleiter und der Verein werden somit von dem Haftpflichtanspruch freigestellt.

Nehmen Personen an dem Ausflug teil, die nicht Mitglied im Verein sind, besteht die Möglichkeit, hierfür eine
Nichtmitgliederversicherung zu vereinbaren. Ihr Versicherungsbüro berät Sie gerne.

 

Die richtige Ausbildung Ihrer Übungsleitenden

Welche Ausbildung oder fachliche Eignung – insbesondere zum Schwimmen mit Kindern und Jugendlichen – erforderlich ist, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Um im Krisenfall sicher eingreifen zu können, gilt: Sicher ist sicher – zumindest eine Hauptaufsichtsperson sollte über die sogenannte „Rettungsfähigkeit“ verfügen. Sofern bei Ihnen noch keine geeigneten Übungsleitungen oder Aufsichtspersonen vorhanden sind, ermuntern und unterstützen Sie potenziell geeignete Personen, einen Kurs der Rettungsfähigkeit bei autorisierten Anbietern wie der DLRG oder Ihrem länderspezifischen Schwimmverband zu belegen. Das Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) ist bundeseinheitlich geregelt. Prüfungen und Bescheinigungen dürfen nur von qualifizierten Personen abgenommen und ausgestellt werden.

Übungsleiterinnen und Übungsleiter sollten

  • im Vorfeld notwendige Informationen bereitstellen
  • Gefahrenquellen erkennen und beseitigen
  • in Not geratene Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsende jederzeit erkennen
  • eine Person an jeder Stelle und aus jeder Tiefe zurück an die Wasseroberfläche bringen
  • eine Person mit dem Gesicht über Wasser an die Oberfläche bringen und über den Beckenrand bergen
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen sowie einen Notruf absetzen
 

Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen

Neben der bestmöglichen Aufsicht ist auch die Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen wichtig.

Holen Sie sich immer genaue Informationen und die Einverständniserklärung der Eltern ein, ob die Teilnehmenden für die geplanten Wasseraktivitäten grundsätzlich fit genug sind und über die nötigen Schwimmkenntnisse verfügen. Fragen Sie dabei gezielt nach den vorhandenen Schwimmabzeichen.

Auch wenn Kinder und Jugendliche diese Abzeichen vorlegen bzw. die Eltern den Besitz bestätigen, sollten Sie sich selbst in einem kurzen „Vorschwimmen“ von der Schwimmfähigkeit Ihrer Schützlinge überzeugen, bevor diese sich eigenständig im Wasser bewegen. Grundsätzlich gilt: Nichtschwimmer haben im Schwimmerbereich nichts zu suchen.

 

Aufsicht beim Schwimmen

Generell sollten Jugendliche als Helfende und nicht als Leitende in Übungsgruppen eingesetzt werden und dabei Erfahrungen sammeln, ehe sie mit 18 Jahren eine größere Verantwortung übernehmen können. Der Vereinsvorstand und die Eltern sollten dem potenziellen Helfer ihr Einverständnis erklären. Dies kann formlos erfolgen, sollte aber schriftlich festgehalten werden. Grundsätzlich betreten Übungsleitungen zuerst das Bad und verlassen es nach einer Kontrolle zuletzt.

Grafik Anzahl der empfohlenen Aufsichtspersonen beim Schwimmen
 

Bewachte vs. freie Gewässer

Gerade im freien Gewässer gilt: Gut schwimmen zu können, genügt nicht! Dort kommt es auf die eigenen Energiereserven und das richtige Einschätzen von Gefahren an.

In einem Schwimmbad ohne Badeaufsicht oder freien Gewässern wird mindestens das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze für alle Teilnehmenden empfohlen. Für Übungsleitende das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen Silber. Nur wer sich 100 % fit fühlt, sollte in freien Gewässern schwimmen. Zusätzlich gilt:

  • Wählen Sie einen Badeort, wo keine Schiffe oder Boote fahren.
  • Im offenen Gewässer sind Auftriebshilfen zu empfehlen (z. B. Schwimmbojen). Diese sorgen dafür, dass die Kinder und Jugendliche stets sichtbar sind und sich im Notfall über Wasser halten können.
  • Luftmatratzen und Schwimmhilfen bieten keine Sicherheit und gehören nicht ins tiefe Wasser (Schwimmbojen sind nicht gemeint).
  • Längere Strecken nie allein schwimmen.
  • Niemals überhitzt ins Wasser springen. Der Körper braucht Anpassungszeit.
  • Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen.
  • Achten Sie beim Schwimmen im Freien unbedingt auf das Wetter. Bei Regen macht es nicht nur weniger Spaß; wenn auch noch ein Gewitter aufkommt, wird es gefährlich. Verlassen Sie in diesem Fall mit der gesamten Gruppe umgehend das Wasser.
 
David Schulz

David Schulz

Diplom Sportwissenschaftler

  • Vorstandsmitglied Stiftung Sicherheit im Sport
  • Leiter der Auswertungsstelle für Sportunfälle bei der ARAG Sportversicherung
  • seit 2000 Experte für Sportunfallforschung und Sportunfallprävention

Ich engagiere mich seit vielen Jahren, damit Sporttreibende möglichst ohne Verletzungen fit und gesund in Bewegung bleiben können. Die meisten Sportverletzungen sind nämlich kein Pech, sondern haben Gründe, die beeinflussbar sind – z. B. durch Prävention. Dafür setze ich mich leidenschaftlich ein. Sie erreichen mich bei Fragen rund um einen sicheren Sport unter

schulz@sicherheit.sport

 

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