RSS-Feeds und Podcast

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Abonnieren Sie die ARAG Rechtstipps & Urteile sowie ARAG Unternehmensmeldungen im praktischen RSS-Format. So erhalten Sie automatisch und bequem die neuesten Veröffentlichungen.
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Was ist eigentlich ein RSS?
Really Simple Syndication (RSS) ermöglicht es Ihnen, die ARAG Rechtstipps und Unternehmensmeldungen regelmäßig abzurufen und beispielsweise auf Ihren Rechner zu laden.

Browser wie der Internet Explorer 7, Firefox oder Opera können die RSS-Feeds direkt verarbeiten und benötigen keinen Extra-Reader.

Ansonsten benötigen Sie einen Newsreader. Mit diesem Programm können Sie Informationen im RSS-Format abonnieren und lesen. RSS-Newsreader sind konfigurierbar, das heißt, Sie entscheiden, welche Informationen Sie einlesen wollen und wie häufig.

Installieren Sie zuerst den Reader. Dann geben Sie die Adresse der RSS-Datei in Ihr Programm ein. Der Newsreader bündelt die von Ihnen abonnierten Newsfeeds und meldet Ihnen per Bild oder Ton neue Einträge, die Sie einfach nur anklicken müssen, um die Artikel komplett zu lesen.
Hier können Sie zwischen verschiedenen RSS-Readern wählen