18.11.2009

Haftung für fremde Inhalte auf Internetseite

Wer fremde Texte auf seiner Internetseite veröffentlicht, sollte prüfen, ob und wie diese veröffentlicht werden dürfen. Im konkreten Fall ging es um zwei Rezeptsammlungen. Auf der Seite www.chefkoch.de hatten Internetnutzer Rezepte mit Fotos versehen, die sie zuvor von der Seite www.marions-kochbuch.de kopiert hatten. Die dafür erforderliche Einwilligung hatten die Nutzer nicht. Der BGH hat nun entschieden, dass auch die Betreiber von www.chefkoch.de für den Rechtsverstoß ihrer Nutzer haften müssen. Die Betreiber der Seite haben dem Urteil zufolge nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustehen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass es nicht ausreicht, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzer darauf hinzuweisen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte auf die Seite geladen werden dürfen (BGH, Az.: I ZR 166/07).