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Auf den Punkt

 
  • Wer mit der Bahn unterwegs ist, steht nicht rechtlos da, wenn sich die Ankunft des Zuges verspätet. Geregelt sind Ihre Ansprüche in der EU-Fahrgastrechteverordnung.
  • Bei Zugverspätungen gibt es je nach Länge der Verspätung Geld zurück.
  • Fallen Züge aus und kommen Sie nicht mehr nach Hause, können Sie unter Umständen auf Kosten der Bahn ein Taxi nutzen oder im Hotel übernachten.
  • Auch bei Fernbussen gelten Fahrgastrechte. Es gibt Regeln für Annullierungen, Überbuchungen und Verspätungen.
 
 

Aktuelle Fahrgastrechte bei Bahnreisen

Volle Autobahnen, die Liebe zur Umwelt, das neue Deutschlandticket: Lassen auch Sie das Auto zu Hause und nehmen öfter Bahn oder Fernbus? Dann hoffen Sie natürlich, dass Sie bequem und vor allem pünktlich ankommen. Das ist leider nicht selbstverständlich. Streiks, fehlendes oder erkranktes Personal und Baustellen sorgen beispielsweise bei der Bahn dafür, dass Reisende „auf der Strecke“ bleiben. Das ist ärgerlich, aber hinnehmen müssen Sie Verspätungen oder Ausfälle nicht.

Geregelt sind Ihre Ansprüche in der EU-Fahrgastrechteverordnung. Sie gilt seit 2009, im Juni 2023 ist eine Neufassung in Kraft getreten. Durch sie wurden die Fahrgastrechte der Reisenden eingeschränkt. Denn: Bahnunternehmen müssen Zugreisende seitdem nicht mehr entschädigen, wenn die Zugverspätung an "außergewöhnlichen Umständen" liegt, für die die Bahn nicht verantwortlich ist.

Entwicklung: Reisende mit der Deutschen Bahn
 

Was tun bei einer Verspätung der Bahn?

Eine Zugverspätung ist ärgerlich, besonders wenn Sie dadurch einen Anschlusszug – womöglich mit gebuchten Sitzplätzen – oder einen wichtigen Termin verpassen. Zeichnet sich bereits vor der Abfahrt eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, können Sie auf die Fahrt verzichten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. Alternativ können Sie die Fahrt bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt durchführen. Das gilt bei der Deutschen Bahn auch bereits ab einer Verspätung von 20 Minuten.

 

Wann muss die Deutsche Bahn für eine Zugverspätung zahlen?

Eine Verspätungsentschädigung gibt es beispielsweise, wenn das Personal streikt. Oder bei Handlungen oder Unterlassungen eines anderen Unternehmens, das dieselbe Infrastruktur benutzt und Handlungen oder Unterlassungen des Infrastrukturbetreibers und des Bahnhofsbetreibers. Im Klartext sind hier beispielsweise Verspätungen wegen maroder Schienen oder einer defekten Weiche gemeint.

Laut neuer Fahrgastrechteverordnung erhalten Sie keine Entschädigung mehr, wenn die Bahn an der Verspätung keine Verantwortung trägt. Das ist der Fall bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie etwa bei extremen Wetterlagen, schweren Naturkatastrophen oder schweren Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Aber auch, wenn Unbefugte Gleise blockieren oder Kabel gestohlen wurden. Oder bei Notfällen im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen sowie Sabotage oder Terrorismus. Und auch bei einem Verschulden des Fahrgastes muss die Bahn nicht zahlen.

 

Zug verspätet: Welche Entschädigung bekomme ich?

Verspätet sich Ihr Zug und sind die Entschädigungsbedingungen erfüllt, können Sie zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Betrags wählen. Geld zurück gibt es erst, wenn die sogenannte Bagatellgrenze von vier Euro erreicht ist. Kunden mit einem Zeitticket im Nahverkehr oder Besitzer des Deutschlandtickets sehen daher beispielsweise erst ab der zweiten oder dritten Verspätung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Zeitkarte Geld.

 

Ihre Fahrgastrechte ab 60 Minuten zu spät am Zielort

Ab 60 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt.

Auch Zeitfahrkarten wie Wochen- oder Monatskarten, Länder-Tickets und das Quer-durchs-Land-Ticket werden bei einer Zugverspätung entschädigt. Jeweils ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof gelten bei der Deutschen Bahn diese Pauschalsummen bis maximal 25 Prozent des Zeitfahrkartenwertes:

  • Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
  • Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)
  • BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)

Bei mehr als einer Stunde Verspätung müssen den Fahrgästen zudem Betreuungsleistungen in Gestalt von Verpflegung angeboten werden.

 

Ihre Fahrgastrechte ab 120 Minuten zu spät am Zielbahnhof

Ab 120 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt. Wurde eine Hin- und Rückfahrkarte gekauft, berechnet sich die Entschädigung auf Basis der Hälfte des insgesamt bezahlten Fahrpreises.

So viel Geld gibt es bei Bahnverspätungen zurück
 

Wann entfällt die Zugbindung?

Zugbindung bedeutet, dass man nur mit einem bestimmten Zug fahren darf, und zwar dem, der mit einer festen Uhrzeit auf dem Fahrschein steht. Verpassen Sie Ihren Anschlusszug wegen einer vorangegangenen Verspätung von mehr als 20 Minuten, nehmen Sie einfach den nächsten Zug. Ihre Zugbindung erlischt. Das geschieht auch, wenn Sie dann ungeplant einen früheren Zug erwischen können. Verpassen Sie Ihren Zug mit Zugbindung, weil Sie selbst zu spät am Bahnhof waren, brauchen Sie ein neues Ticket – auf Ihre Kosten.

 

Wie komme ich zu meiner Erstattung oder Entschädigung?

Ganz wichtig: Sie haben nur noch drei Monate Zeit, eine Erstattung oder Entschädigung zu beantragen. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung über die Verspätung, das sogenannte Fahrgastrechte-Formular.

Fragen Sie das Servicepersonal des verspäteten Zuges oder am Bahnhof im Servicecenter nach dem Formular und lassen sich die Verspätung bestätigen. Zusammen mit der Originalfahrkarte muss das Formular an die Deutsche Bahn geschickt oder in einem DB Reisezentrum abgegeben werden – vor allem, wenn Sie Kosten für eine Übernachtung oder eine Taxifahrt einfordern möchten.

 

Bei online gekauften Tickets geht es einfacher
Nutzen Sie die App „DB Navigator“, loggen Sie sich in Ihr Kundenkonto ein und wählen bei „Reisen“ „Vergangene Reisen“. Dort finden Sie Ihr Ticket. Wählen Sie es aus. Über Klicks auf „Weitere Aktionen“ und „Entschädigung beantragen“ können Sie Ihren Antrag stellen. Innerhalb eines Monats erhalten Sie per Post oder E-Mail eine Rückmeldung aus dem Servicecenter Fahrgastrechte.

 

Den Flug verpasst wegen Bahnverspätung: Wer haftet?

Grundsätzlich sollten Sie ungefähr zwei Stunden vor Ihrem Abflug am Flughafen sein, bei Fernreisen zum Teil noch erheblich früher. Erkundigen Sie sich auf der Website Ihrer Airline oder des Flughafens nach deren Vorgaben. Reisen Sie mit der Bahn an, planen Sie besser noch einen komfortablen Zeitpuffer ein. Denn hat Ihr Zug Verspätung oder fällt aus, ist das Ihr Problem. Weder die Bahn noch die Fluggesellschaft haften, wenn Sie Ihren Flug verpassen.

 

Achtung: So sieht es beim Rail Fly-Ticket aus

Viele Pauschalflugreisen werden mittlerweile mit einem so genannten Rail & Fly-Ticket angeboten. Zur Reiseleistung gehört neben dem Flug auch das Ticket für die Bahn, die Sie zum Flughafen bringt. Wenn der Zug sich verspätet und man ins Taxi steigt, um den Flieger noch zu erreichen oder man das Flugzeug gar verpasst, muss der Reiseveranstalter unter Umständen dafür haften. Und zwar laut Bundesgerichtshof dann, wenn es sich um eine eigene Leistung des Reiseunternehmens handelt. Das ist etwa der Fall, wenn im Reiseprospekt bei der Beschreibung einer Flugpauschalreise der Bahntransfer zum Flughafen ohne Hinweis auf ein zusätzliches Entgelt als "Vorteil" aufgeführt wird (Az.: X ZR 29/20).

 

Wann Sie keinen Anspruch auf Entschädigung bei Rail & Fly haben

Rail & Fly-Reisende haben keinen Anspruch auf Ersatz von zusätzlichen Flugkosten oder einer Hotelübernachtung, wenn sie bei der Wahl der Anschlusszugverbindung mögliche Verspätungen nicht einkalkulieren und deshalb zu spät zum Check-In ihres Fluges kommen.

Im konkreten Fall ging es darum, dass die Kläger im Rahmen eines von ihrem Reiseveranstalter angebotenen kostenlosen Zugtickets (Rail & Fly) mit einem ICE von Würzburg nach Bonn fuhren. Dieser Zug war 103 Minuten verspätet, so dass die Kläger erst zu einem Zeitpunkt vor Abflug ihres Fluges nach Phuket/Thailand am Check-In-Schalter des Flughafens Köln/Bonn ankamen, als das Einchecken bereits beendet war. Sie machten vor Gericht Mehrkosten für das Buchen eines Ersatzfluges am kommenden Tag sowie einer Hotelübernachtung geltend. Das Amtsgericht Frankfurt hat die Klage wegen eines Mitverschuldens der Kläger bei der Schadensverursachung komplett abgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts hätten die Kläger einen Zug wählen müssen, welcher zumindest nach regulärem Fahrplan drei Stunden vor Abflug des Fluges den Flughafen erreicht. Hierauf habe sie der Reiseveranstalter auch in seinen Schreiben hingewiesen. Indem sie diese Empfehlung ignorierten, hätten die Kläger den Schaden mitverursacht (AG Frankfurt a. M., AZ: 32 C 1966/17).

 

Gelten Fahrgastrechte auch beim Deutschlandticket?

Weil das Deutschlandticket stark ermäßigt ist, dürfen Sie damit nur bestimmte Züge nutzen, also alle S-Bahnen und RE/RB-Züge. Bei deren Verspätung oder Ausfall können Sie nicht einfach kostenlos auf einen Intercity oder ICE umsteigen. Sie müssen auf die nächste Verbindung warten oder sich ein Ticket für den Fernverkehr kaufen.

 

Verspätet mit dem Deutschlandticket: Ihr Entschädigungsanspruch

Laut Deutscher Bahn haben Sie auf Ihrer Reise mit Ihrem Deutschlandticket einen Entschädigungsanspruch auf 1,50 Euro pro Fall, wenn Sie aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr mindestens 60 Minuten verspätet an Ihrem Zielbahnhof ankommen. Gezahlt wird aber erst, wenn vier Euro zusammenkommen und maximal 25 Prozent des Wertes Ihres Deutschlandtickets.

Wichtig zu wissen zum Thema Entschädigung bei Zugverspätung oder Zugausfall: Die Deutsche Bahn entschädigt nur Reisende mit einer so genannten Durchgangsfahrkarte und einer Reisekette. Das ist eine Reise mit einer Fahrkarte von Start bis Ziel. Ein Beispiel: Sie wollen sparen, indem Sie mit dem Deutschlandticket mit einer S-Bahn in die nächste Stadt fahren und dort in den ICE steigen. Verpassen Sie den ICE wegen der verspäteten S-Bahn, gehen Sie leer aus. In dem Fall hätten Sie besser ein Ticket direkt von Ihrem Startbahnhof bis zum Ziel gekauft und auf die Ersparnis durch das Deutschlandticket verzichtet.

 

Deutsche Bahn Zugausfall: Was tun?

Ist ein Zug nicht nur verspätet, sondern fällt komplett aus, ist das besonders ärgerlich – beispielsweise, weil Sie damit auch einen gebuchten Sitzplatz verlieren. Passiert das Ganze spätabends, müssen Sie eventuell in einem Hotel übernachten. Lesen Sie, was Sie tun müssen und wer für die Kosten aufkommt.

 

Zug fällt aus: Wird ein Taxi für die Weiterreise erstattet?

Fällt Ihr Zug abends aus und Sie kommen nicht mehr nach Hause, können Sie unter bestimmten Umständen alternative Verkehrsmittel, beispielsweise ein Taxi, nutzen. Hierfür werden maximal 120 Euro gezahlt. Sprechen Sie mit dem Servicepersonal im Zug oder den Mitarbeitern im DB Reisezentrum.

 

Hotel: Erstattung bei unmöglicher Weiterreise?

Wird aufgrund einer Verspätung eine Übernachtung nötig, erhalten Sie die Kosten einer angemessenen Hotelunterkunft erstattet. Ehe sie selbst danach suchen, sprechen Sie mit dem Servicepersonal im Zug oder den Mitarbeitern im DB Reisezentrum. Stellt Ihnen die Deutsche Bahn ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, so hat die Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative.

 

Bahnstreik: Ticket-Rückerstattung oder Pech gehabt?

Erst im November 2023 hat die Lokführergewerkschaft GDL einen bundesweiten Warnstreik organisiert. Da blieben viele Züge über rund 20 Stunden im Lokschuppen. Die Arbeitsniederlegung betraf Fern-, Regional- und S-Bahn-Züge. Wer nicht reisen musste, blieb trotz Notfahrplan besser zu Hause, aber zum Glück nicht auf den Kosten fürs Ticket sitzen. Bereits gebuchte Tickets konnten zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden, die Zugbindung wurde aufgehoben und Sitzplatzreservierungen konnten kostenfrei storniert werden. In dringenden Fällen konnte die Reise auch vorverlegt werden. Wer von seiner Reise zurücktrat, konnte sich den vollen Fahrpreis ohne Abzüge erstatten lassen.

 

Wie kann ich mich bei der Deutschen Bahn beschweren?

Sind Sie mit der Deutschen Bahn unzufrieden, können Sie sich an den DB-Kundenservice wenden. Sie erreichen ihn unter 030 – 297 0 oder per Mail unter kundendialog@bahn.de. Kommen Sie dort mit Ihrem Anliegen nicht weiter, hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP).

Das Schlichtungsverfahren ist für Reisende kostenlos. Voraussetzung für eine Schlichtung ist allerdings, dass der Anspruch zunächst erfolglos gegenüber der Deutschen Bahn oder einem anderen Beförderer geltend gemacht wurde und seit der Geltendmachung mehr als ein Monat vergangen ist.

 

Ihre Fahrgastrechte bei FlixTrain, Eurostar und privaten Anbietern

Laut statista gibt es über 600 zugelassene öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland. Auch bei Ihnen gelten – neben den allgemeinen Rechten aus der EU-Fahrgastrechteverordnung – ähnliche Fahrgastrechte wie bei der Deutschen Bahn, wenn sie Fahrgäste befördern. Da sie aber doch variieren können, informieren Sie sich ab besten auf deren Websites. So erhalten Kunden des FlixTrain beispielsweise keine Entschädigung, wenn vor dem Kauf der Fahrkarte über die Verspätung informiert wurde. Beim Eurostar erhalten Kunden mit einem Eurostar-e-Voucher bei einer mehr als 180-minütigen Verspätung 75 Prozent der Kosten für die betroffene Reise in Form eines Vouchers. Wurde cash gebucht, erhält man 50 Prozent der Kosten für die betroffene Strecke als Barauszahlung.

Wie bei der Deutschen Bahn, sollten Sie sich bei Unzufriedenheit zunächst an das Unternehmen selbst wenden. Ist es Mitglied der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP), wäre das die nächste Adresse bei Nichterfolg.

 
 

Top-Schutzbrief: Immer sicher unterwegs

Mit dem Top-Schutzbrief bekommen Sie von uns in Notsituationen vollen Rückhalt. Und das rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.

Mit diesen Leistungen unterstützen wir Sie speziell als Zugreisender

  • Weiterfahrt- und Übernachtungsservice wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels im Inland
  • Rückfahrtservice bei Einstellung des ÖPNVs im Winter
  • Verlust von Jahreskarten des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs

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Fernbus: Fahrgastrechte bei FlixBus & Co.

Seit 2013 gilt bei Fernbusreisen EU-weit eine einheitliche Verordnung . Sie regelt unter anderem die Rechte der Fahrgäste bei Verspätung oder Annullierung der Abfahrt und die daraus resultierenden Erstattungsansprüche.

Ist die Busfahrt Bestandteil einer Pauschalreise, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechts. Dann haben Buspassagiere bei Mängeln unter Umständen Gewährleistungsansprüche wie etwa Reisepreisminderung oder Schadensersatz. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrt insgesamt länger als 24 Stunden dauert, mindestens eine Übernachtung beinhaltet und ihr Wert 500 Euro übersteigt. Damit sollen pauschale Tagesreise-Angebote wie beispielsweise ‚Kaffeefahrten‘ bewusst ausgeklammert werden.

 

Das gilt bei Annullierung, Überbuchung und Verspätung von Fernbussen

Konkret gilt für Fahrten von mehr als 250 Kilometern: Bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als zweistündiger Verspätung der Abfahrt muss der Beförderer Ihnen die Fortsetzung der Fahrt (gegebenenfalls mit geänderter Streckenführung) oder eine Erstattung des Fahrpreises anbieten. Tut er das nicht, können Sie zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises beanspruchen. Über die Annullierung oder eine Verspätung der Abfahrt muss der Beförderer so rasch wie möglich, spätestens aber 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit, informieren.

Wird eine planmäßig mehr als drei Stunden dauernde Fahrt annulliert oder verspätet sich eine solche Abfahrt von einem Busbahnhof um mehr als 90 Minuten, muss Ihnen kostenlos ein Imbiss, Mahlzeiten oder Erfrischungen angeboten werden. Falls erforderlich, haben Sie auch Anspruch auf ein Hotelzimmer – und zwar bis zu zwei Nächte und 80 Euro pro Nacht und Fahrgast. Letzteres gilt allerdings nicht, wenn widrige Wetterbedingungen oder schwere Naturkatastrophen für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich waren.

Die EU-Verordnung regelt auch die Ansprüche von Busreisenden, wenn Gepäckstücke infolge eines Unfalls verloren gehen oder beschädigt werden. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich laut Verordnung zwar nach den deutschen Vorschriften. Die Höchstgrenze muss jedoch mindestens 1.200 Euro pro Gepäckstück betragen. Außerdem muss der Beförderer Ihnen nach einem Unfall Hilfe in Form von Unterbringung, Verpflegung, Kleidung, Erster Hilfe oder Beförderung leisten. Beides gilt aber wiederum nur für Strecken, die planmäßig länger als 250 Kilometer sind.

 
 

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