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Auf den Punkt

 
  • Überladene Fahrzeuge gefährden die Verkehrssicherheit und können teure Strafen und Punkte in Flensburg nach sich ziehen.
  • Um den Versicherungsschutz zu behalten, muss das zulässige Gesamtgewicht eingehalten werden.
  • Mit den richtigen Beladungstechniken können Sie eine Überladung Ihres Fahrzeugs vermeiden.
 

Achslast: Rechtliche Vorschriften zur Ladung

Zunächst ein wenig Theorie: Unter „zulässiger Achslast“ versteht man die maximale Belastung, die senkrecht auf die Achse eines Fahrzeugs ausgeübt werden darf. Oder einfacher ausgedrückt: Die Achslast bestimmt, mit wie viel Gewicht Sie Ihr Auto beladen dürfen, ohne dass es zu Schäden oder Gefährdungen im Straßenverkehr kommt. Die zulässige Achslast Ihres Fahrzeugs finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter den Ziffern 8.1 (Vorderachse) und 8.2 (Hinterachse).

Die Frage, wie viel Überladung bei einem Pkw zulässig ist, beantwortet die StVO eindeutig: Eine Überladung über die festgelegten Grenzen hinaus ist nicht erlaubt und kann Bußgelder und Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Für verschiedene Fahrzeugarten gelten aber unterschiedliche Regelungen. Während es bei Wohnmobilen und Anhängern weniger streng zugeht, kann bei Transportern und Lkw schon eine geringe Überladung zu empfindlichen Strafen führen.

 

Mehr als die zulässige Gesamtmasse? Warum das Thema Überladung Sie betrifft

Aufgrund von Überladung ereigneten sich allein von Januar bis September 2022 in Deutschland 179 Unfälle mit Personenschaden. Dabei wurden insgesamt zwei Insassen getötet und 25 schwer verletzt. Diese Statistik zeigt, wie schwerwiegend die Folgen von Überladung sein können und dass die zulässigen Achslasten keine abstrakten Zahlenangaben sind, sondern wichtige Grenzwerte für unsere Sicherheit. Ein überladenes Auto gefährdet nicht nur den Fahrer und die Insassen, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Es kann ebenso für Fußgänger und Radfahrer zu einer tödlichen Gefahr werden, wenn es außer Kontrolle gerät.

 

Gefahren einer Fahrzeugüberladung für Fahrverhalten & Straßenverkehr

Aber was passiert eigentlich, wenn ein Fahrzeug überladen ist? Warum gerät es dann schneller außer Kontrolle? Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Nehmen wir mal an, Sie sind auf dem Weg in Ihren wohlverdienten Sommerurlaub. Ihr Auto ist bis unters Dach beladen – mit Koffern, Campingausrüstung und einem großen Schlauchboot. Kaum haben Sie die Stadt verlassen und die erste Kurve etwas zu schnell genommen, spüren Sie, wie das Fahrzeug seltsam schaukelt und sich merkwürdig anfühlt.

Was Sie in diesem Moment vielleicht gar nicht realisieren: Ihr Auto ist nicht nur überladen, sondern das Gewicht ist auch noch ungleichmäßig verteilt. Der Schwerpunkt hat sich nach oben und etwas zur Seite verlagert. Dadurch wird das Fahrzeug instabil, gerät leichter ins Schlingern und neigt bei abrupten Lenkbewegungen zum Kippen. Die übermäßige Ladung drückt auf die Achslasten, der Bremsweg verlängert sich und jede Kurve wird somit zur Herausforderung. Ein Reifenplatzer oder gar ein Achsbruch könnte zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen und den Urlaub jäh beenden.

Zu den bereits beschriebenen Risiken für Sie und Ihre Begleiter kommt auch noch der beschleunigte Verschleiß an Achsen, Reifen und Bremsen Ihres Fahrzeugs hinzu. Je öfter Sie überladen, desto gefährlicher wird es – ganz zu schweigen von den möglichen Bußgeldern, den Punkten in Flensburg und den versicherungsrechtlichen Konsequenzen.

 

Mögliche Folgen für Ihren Versicherungsschutz bei Unfällen wegen Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts

Wenn Ihr Fahrzeug überladen ist, kann es bei einem Unfall richtig Ärger mit der Versicherung geben – und zwar nicht nur hier in Deutschland, sondern auch auf Reisen.

In Deutschland kann Überladung, wenn sie zu einem Unfall geführt hat, als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. In diesem Fall behält sich Ihr Versicherer vor, die Leistung zu kürzen oder sogar ganz zu verweigern. Das bedeutet, dass Sie bei einem Unfall unter Umständen einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen müssen, auch wenn Sie normalerweise voll versichert wären. Außerdem könnte eine festgestellte Überladung zu einer Erhöhung Ihrer Versicherungsprämie führen, da Sie möglicherweise als höheres Risiko eingestuft werden.

Im Ausland können die Konsequenzen noch gravierender sein, da unterschiedliche Länder verschiedene Regelungen und Strafen für überladene Fahrzeuge haben. Eine Überladung, die in Deutschland vielleicht noch toleriert wird, kann andernorts zu sofortigen Strafen und zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Besonders in Ländern mit strengen Verkehrsgesetzen wie der Schweiz, Frankreich oder Norwegen wird Überladung schnell zu einem ernsthaften Problem mit sofortigen Bußgeldern und dem Risiko, dass Ihre Versicherung im Schadensfall nicht einspringt.

 

Auto überladen – Strafe & rechtliche Konsequenz

Hand aufs Herz: Haben Sie schon einmal Ihr Auto zu voll bepackt und sich gefragt, welche Strafe bei Überladung droht? Es passiert schneller als man denkt. Ein paar zusätzliche Koffer für den Urlaub und schon winkt ein Bußgeld für Überladung. Ab 20 Prozent Gewichtsüberschreitung müssen Fahrzeugführer auch mit Punkten in Flensburg rechnen.

Überladung
Bußgeld + Punkte
ab 5 % 10 €
ab 10 % 30 €
ab 20 % 95 € + 1 Punkt
ab 25 % 140 € + 1 Punkt
ab 30 % bis 235 € + 1 Punkt
 

Wohnmobil überladen

Sie reisen gern mit dem Wohnmobil? Prima. Aber was, wenn Sie für die große Reise packen und mittendrin feststellen, dass Ihr Womo überladen ist? Was tun – aussortieren und umpacken oder doch ein Risiko eingehen?

Eine Strafe für die Überladung Ihres Wohnmobils würde die Urlaubslaune sicher trüben. Je nach Ausmaß drohen nämlich, wie auch beim Pkw, Bußgelder und Punkte in Flensburg. Ein teures Vergnügen, das sich vermeiden lässt.

Überladung bei einem Wohnmobil bis 7,5 t und Caravan bis 2 t zulässigem Gesamtgewicht:

Überladung
Bußgeld + Punkte
bis 5 % toleriert oder geringe Kosten
ab 5 % 10 €
ab 10 % 30 €
ab 20 % 95 € + 1 Punkt
ab 25 % 140 € + 1 Punkt
ab 30 % 235 € + 1 Punkt
 

Transporter überladen

Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen gelten als Transporter oder Lieferwagen und werden auch als Kleinlaster oder Sprinter bezeichnet. Bevor Sie mit Ihrem Transporter losfahren, nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um das zulässige Gesamtgewicht zu überprüfen. Besonders bei einem Umzug oder bei der Fahrt zum Möbelhaus werden Sprinter gern überladen – Strafen in Form von Bußgeld und Punkten in Flensburg können auch hier die Konsequenz sein.

Überladung
Bußgeld + Punkte
bis 5 % 10 €
ab 5 % 30 €
ab 10 % 35 €
ab 15 % 140 € + 1 Punkt
ab 20 % 235 € + 1 Punkt
ab 25 % 425 € + 1 Punkt
 

LKW überladen

Ist ein Lkw überladen, machen sich sowohl Fahrer als auch Halter strafbar. Während bei Kleintransportern (unter 3,5 t) eine Toleranz von bis zu 5 Prozent Überladung gilt, ist dies bei Lastkraftwagen nicht der Fall. Für Fahrer und Halter des überladenen Lkw drohen Strafen, die bereits bei einer Überladung von mehr als 2 Prozent beginnen.

Lkw überladen:
Bußgeld und Punkte für den Fahrer

Überladung
Bußgeld + Punkte
2 - 5 % 30 €
ab 5 % 80 € + 1 Punkt
ab 10 % 110 € + 1 Punkt
ab 15 % 140 € + 1 Punkt
ab 20 % 190 € + 1 Punkt
ab 25 % 285 € + 1 Punkt
ab 30 % 380 € + 1 Punkt

Lkw überladen:
Bußgeld und Punkte für den Fahrzeughalter

Überladung
Bußgeld + Punkte
2 - 5 % 35 €
ab 5 % 140 € + 1 Punkt
ab 10 % 235 € + 1 Punkt
ab 15 % 285 € + 1 Punkt
ab 20 % 380 € + 1 Punkt
ab 25 % 425 € + 1 Punkt
 

Anhänger überladen bzw. zulässige Anhängelast überschritten

Ob für den Umzug, die große Urlaubsreise oder den gewerblichen Einsatz – Anhänger sind äußerst praktisch. Doch Vorsicht: Wird die zulässige Anhängelast überschritten, drohen Strafen.

Wird die Anhängelast um bis zu 5% überschritten, kann man mit einer Toleranz rechnen. Bei mehr als 5 % Überschreitung drohen Bußgelder und eventuell Punkte in Flensburg.

Übrigens wird nicht nur die Achslast des Anhängers gern mal überschritten. Eine häufige Fehleinschätzung ist die seitliche Überladung des Anhängers. Denn nicht nur das Gesamtgewicht, sondern auch die Lastverteilung spielt eine entscheidende Rolle. Eine ungleichmäßige Beladung, insbesondere wenn sie seitlich übersteht, beeinflusst ebenfalls das Fahrverhalten sowie die Ladungssicherung und stellt somit ein Verkehrsrisiko dar. Machen Sie sich deshalb mit den Vorschriften für die Anhängerkupplung vertraut.

Überladung eines Kfz (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen) für den Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter:

Überladung
Bußgeld + Punkte
bis 5 % toleriert
ab 5 % 10 €
ab 10 % 30 €
ab 15 % 35 €
ab 20 % 95 € + 1 Punkt
ab 25 % 140 € + 1 Punkt
ab 30 % 235 € + 1 Punkt
 

Bußgeld bei Überladung – Internationale Unterschiede

Wer außerhalb Deutschlands mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das überladen wurde, muss je nach Land mit unterschiedlichen Bußgeldern rechnen. Toleranzgrenzen und Strafen unterscheiden sich von Land zu Land, deshalb ist es wichtig, sich vorher zu informieren. Dies gilt insbesondere für Wohnmobilbesitzer, die in der Regel viel im Ausland unterwegs sind.

Moderne Wohnmobile bieten viel Stauraum, was Fluch und Segen zugleich ist. Denn das führt oft zu Überladung, beeinträchtigt das Fahrverhalten und wird mit hohen Bußgeldern geahndet, wenn man erwischt wird. In Deutschland gilt eine Toleranzgrenze von 5 Prozent, in anderen Ländern variiert sie, z. B. beträgt sie in Österreich nur 2 Prozent, in Frankreich gibt es gar keine Toleranz. In Belgien gibt es ebenfalls eine Nulltoleranzgrenze und in Dänemark werden die Bußgelder pro Prozentpunkt über dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet, wobei pro Prozentpunkt 75 Kronen (ca. 10 Euro) fällig werden. In Spanien und Italien wird eine Zuladung von bis zu 5 Prozent toleriert, aber die Bußgelder sind ganz schön saftig: bis zu 1.697 Euro in Italien und bis zu 4.600 Euro in Spanien.

 
 

Wir übernehmen Ihre Anwalts- und Gerichtskosten!

Im Straßenverkehr kann es schnell zu unerwarteten Situationen kommen, die rechtliche Unterstützung erforderlich machen. Sichern Sie sich und Ihre Familie gegen die Unwägbarkeiten des Straßenverkehrs ab und fahren Sie mit dem beruhigenden Gefühl, im Rechtsfall bestens geschützt zu sein.

 

Überladung berechnen: So geht Gewichtskontrolle

Wenn die Fahrzeugfedern deutlich einsinken, ist Ihr Auto bzw. Anhänger möglicherweise bereits überladen. Sie sollten unbedingt eine Achslastberechnung vornehmen, um sicherzustellen, dass Sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs bleiben. Und so geht‘s:

  1. Prüfen Sie die zulässigen Achslasten
    Sie finden diese, wie bereits erwähnt, in der Zulassungsbescheinigung Teil I Ihres Fahrzeugs.
  2. Das Leergewicht des Fahrzeugs feststellen
    Das Eigengewicht ihres Autos ist ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung angegeben.
  3. Berechnen Sie das Gesamtgewicht von Ladung und Passagieren
    Addieren Sie nun das Gewicht aller Personen und Gegenstände, die Sie transportieren möchten, zum Leergewicht des Fahrzeugs.
  4. Achten Sie auf die Gewichtsverteilung
    Beladen Sie Ihr Auto gleichmäßig (siehe nächstes Kapitel), damit es nicht zur Überlastung einer einzelnen Achse kommt.
  5. Führen Sie eine visuelle Inspektion durch
    Schauen Sie sich Ihr Fahrzeug genau an. Wenn es immer noch sichtbar tiefer liegt oder die Federn stark eingedrückt sind, dann muss das Gewicht reduziert werden. Packen Sie unnötige Gegenstände wieder aus oder probieren Sie noch mal, die Ladung umzuverteilen.

Hundertprozentige Gewissheit bekommt man aber nur mit einer Autowaage. Gewogen wird mit Beladung und Insassen; einige Waagen bieten auch die Möglichkeit, die Gewichtsverteilung auf die einzelnen Achsen zu messen. Öffentliche Autowaagen finden Sie oft an folgenden Orten:

  • An Raststätten, in Industriegebieten oder in der Nähe von großen Logistikzentren gibt es Lkw-Waagen. Diese können meist auch von Privatpersonen genutzt werden.
  • Einige Recyclinghöfe und Mülldeponien verfügen über Waagen, die für das Wiegen von Fahrzeugen genutzt werden können.
  • In ländlichen Gebieten bieten manchmal landwirtschaftliche Betriebe oder Genossenschaften das Wiegen von Fahrzeugen an.

Eine schnelle Online-Suche mit Begriffen wie „öffentliche Pkw-Waage in meiner Nähe“ oder „Fahrzeugwaage [Ihr Standort]“ wird Ihnen helfen, eine Waage in Ihrer Umgebung zu finden.

 

Mit effektiven Beladungstechniken nie wieder Auto oder Wohnmobil überladen

Wie beim Packen an der Supermarktkasse gilt auch beim Beladen des Autos: Schwere Gegenstände sollten möglichst weit unten verstaut werden. Optimal ist der Fußraum der Rückbank, denn dort befindet sich meist die ungefähre Mitte des Autos. So verteilt sich das Gewicht gleichmäßig auf alle Reifen und lastet nicht nur auf der Hinterachse. Und falls es doch einmal zu viel sein sollte, können Lastenanhänger Abhilfe bieten. Vergessen Sie dann aber nicht, wie bei jeder größeren Beladung auch, den Reifendruck entsprechend anzupassen. Die benötigten Angaben stehen oft auf einem Sticker im Türrahmen oder im Tankdeckel. Falls die Angaben dort nicht zu finden sind, hilft ein Blick in die Betriebsanleitung.

Bei Wohnmobilen wird empfohlen, die Nutzlast zu ermitteln, indem man das Leergewicht vom zulässigen Gesamtgewicht (meist bei 3,5 t) abzieht. Im Leergewicht ist bereits ein Fahrergewicht von 75 Kilogramm eingerechnet. Fahrzeuge, die ab Juli 2004 erstmals zugelassen wurden, werden mit 90 Prozent Tankinhalt berechnet, was bei einem 50-Liter-Tank etwa 45 Kilogramm ausmacht. Zusatzausstattungen sind im Leergewicht jedoch nicht berücksichtigt und müssten addiert werden (Klimaanlagen, Glasdächer, größere Rad-Reifenkombinationen etc.)

Ist das Wohnmobil überladen, sollte man das Gewicht reduzieren, indem man z. B. den Wassertank nicht voll macht, nur leichtes Campinggeschirr und möglichst wenig Lebensmittel mitnimmt. Bei Campingmöbeln und -utensilien ist es ebenfalls ratsam, auf leichte Materialien zu achten.

Und auch im Womo gilt: Nicht nur das Gewicht der Ladung, sondern auch die Verteilung der Last und der Abstand zu den Achsen muss beachtet werden. Und natürlich muss auch hier der Reifendruck kontrolliert und gegebenenfalls angepasst werden.

 

Zu viel Personen im Auto: Strafe & Bußgeld

Sie fahren zu 6 in einem 5-Sitzer? Das ist ungünstig, denn die Überbelegung eines Fahrzeugs führt – wie auch die Überladung – zu einem veränderten Fahrverhalten, und das kann gefährlich werden. Außerdem können nicht alle Insassen im Falle eines Unfalls angemessen geschützt werden, da Sicherheitsgurte und Airbags nur auf eine bestimmte Anzahl von Personen ausgelegt sind.

Die Beförderung von mehr Personen im Auto als zugelassen sind, hat folgende Strafen zur Folge:

Verstoß
Bußgeld bzw. Punkte
Mehr Personen im Auto befördert, als Sitze mit Gurte vorhanden sind 5 €
Mehr Personen im Auto befördert, als Sitze vorhanden sind (wenn für einzelne keine Gurte vorgeschrieben waren) 5 €
Personen in Lade­räumen oder auf Lade­flächen befördert 5 €
Kind ohne Siche­rung befördert 30 €
... als Kraftfahr­zeug­führer bzw. Verant­wortlicher 60 € + 1 Punkt
Mehrere Kinder ohne Sicherung befördert 35 €
... als Kraftfahr­zeug­führer bzw. Verant­wortlicher 75 € + 1 Punkt
 

Person im Kofferraum? Strafe, mit der Sie rechnen müssen

Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – mit dem Gedanken spielen, eine Person im Kofferraum Ihres Autos zu befördern, verzichten Sie bitte darauf. Der Transport von Personen im Kofferraum ist aus gutem Grund gesetzlich verboten. Der Kofferraum bietet keine ausreichende Belüftung, keine Sicherheitsgurte und keine Airbags – ein Unfall kann dramatisch enden. Und natürlich drohen unangenehme Konsequenzen, wenn Sie erwischt werden. Für das Befördern einer Person im Kofferraum beginnt das Bußgeld bei 5 Euro. Je nach Schwere bzw. Alter der beförderten Person kann die Strafe bis zu 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg betragen.

Sind Sie in der Probezeit, kann das Transportieren einer Person im Kofferraum zusätzliche Maßnahmen nach sich ziehen, z. B. wird die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.

 

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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