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Auf den Punkt

 
  • Der Steuerbescheid gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie aufgrund Ihrer Steuererklärung nun Geld nachzahlen müssen oder zurückbekommen.
  • In der Regel dauert es ca. vier bis zwölf Wochen, bis Sie Ihren Steuerbescheid übermittelt bekommen – abhängig vom Umfang Ihrer Steuererklärung und der Auslastung des Finanzamts.
  • Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid stets auf Richtigkeit. Bei Fehlern haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat Einspruch einzulegen.
  • Als Angestellter müssen Sie steuerliche Unterlagen nicht aufbewahren. Selbstständige hingegen müssen Steuerbescheide bis zu zehn Jahre aufbewahren.
 
 
 

Was ist ein Steuerbescheid?

Ein Einkommensteuerbescheid (kurz: Steuerbescheid) ist im Grunde eine offizielle Mitteilung von Ihrem Finanzamt, die Ihnen Auskunft darüber gibt, wie Ihre eingereichte Steuererklärung ausgewertet wurde. Das schriftliche oder elektronische Dokument teilt Ihnen das Ergebnis der Steuerprüfung mit – man spricht auch von Steuerfestsetzung. Dies kann eine Steuerrückerstattung, eine Steuernachzahlung oder eine Nullsumme sein – je nachdem, ob Sie zu viel oder zu wenig Steuern bezahlt haben. Der Steuerbescheid gibt auch Auskunft über Ihre Einkünfte, Ausgaben und Abzüge. Deshalb sollten Sie ihn genau prüfen, um eventuelle Fehler zu entdecken und rechtzeitig Einspruch einlegen zu können.

 

Einkommensteuerbescheid und Lohnsteuerbescheinigung – Was ist der Unterschied?

Ein Einkommensteuerbescheid und eine Lohnsteuerbescheinigung klingen ähnlich, sind aber zwei verschiedene Dinge.

Den Einkommensteuerbescheid erhalten Sie vom Finanzamt, nachdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben.

Er zeigt Ihnen auf, wie Ihre Steuern berechnet wurden und ob Sie eine Nachzahlung leisten oder eine Erstattung erhalten.

Die Lohnsteuerbescheinigung wird Ihnen jährlich von Ihrem Arbeitgeber ausgestellt. Es enthält eine Aufschlüsselung Ihres Bruttoarbeitslohns und der darauf abgeführten Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Diese Bescheinigung ist besonders wichtig, da Sie die enthaltenen Angaben für Ihre Einkommensteuererklärung benötigen.

 

Verwaltungsakte: Ablehnungsbescheid & Freistellungsbescheid

Ablehnungsbescheid und Freistellungsbescheid sind im Grunde Arten von offiziellen Mitteilungen einer Behörde. Beide Begriffe können auch im Zusammenhang mit Ihrem Steuerbescheid auftreten. Einen Ablehnungsbescheid können Sie vom Finanzamt erhalten, wenn beispielsweise bestimmte absetzbare Kosten in Ihrer Steuererklärung abgelehnt wurden. Dies würde sich auf Ihren Steuerbescheid auswirken, indem die Höhe Ihrer zu zahlenden Steuern eventuell ansteigt. Ein Freistellungsbescheid teilt Ihnen mit, dass Sie von bestimmten Steuern befreit sind. Das könnte der Fall sein, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation leiten. Dann müssen Sie mitunter weniger oder gar keine Steuern zahlen.

 

Wie lange dauert mein Steuerbescheid?

Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Steuerbescheid erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab – meist der Komplexität Ihrer Steuererklärung und der Auslastung Ihres zuständigen Finanzamts – und kann nicht pauschalisiert werden. In der Regel liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei vier bis zwölf Wochen. Zum Teil geht es jedoch auch deutlich schneller und mal dauert es länger.

 

Kann ich meinen Steuerbescheid online abrufen?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung online machen, zum Beispiel über ELSTER oder eine Steuer-App, geht es meist schneller. Hintergrund ist, dass das Finanzamt elektronische Steuererklärungen vorrangig bearbeitet.

 

Mein Steuerbescheid kommt nicht – was tun?

Zunächst einmal ist Geduld gefragt. Wie bereits erwähnt, kann die Bearbeitung der Steuererklärung je nach Auslastung des Finanzamts und Komplexität Ihrer Steuererklärung mehrere Wochen dauern. Sollten Sie jedoch nach mehreren Monaten noch keine Rückmeldung erhalten haben, können Sie beim Finanzamt nachfragen. Ein einfacher Anruf oder eine E-Mail kann hier oft weiterhelfen.

Gut zu wissen: Das Finanzamt darf sich natürlich nicht ewig Zeit lassen. Sind nach Abgabe Ihrer Steuererklärung mehr als sechs Monate vergangen, können Sie einen Untätigkeitseinspruch in Betracht ziehen. Dies sollte jedoch immer das letzte Mittel sein.

 

Steuerbescheid richtig lesen und verstehen

Zugegeben, ein Steuerbescheid kann auf den ersten Blick recht komplex und verwirrend sein. Doch keine Sorge! Nachfolgend erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was sich hinter den verschiedenen Bereichen und Angaben versteckt, sodass Sie den Steuerbescheid richtig verstehen und nutzen können.

 

Die erste Seite des Steuerbescheids

Auf der ersten Seite des Steuerbescheids finden Sie links oben in der Kopfzeile Ihre Steueridentifikationsnummer und Steuernummer. Gleich darunter Ihr Name sowie Ihre Anschrift. Bei Bevollmächtigung eines Steuerberaters werden deren Kontaktdaten angegeben, gefolgt von Ihren eigenen.

Unter dem Punkt „Festsetzung" wird angegeben, ob der Steuerbescheid vorläufig, teilweise vorläufig oder endgültig ist. Vorläufige Bescheide können sich aufgrund von vorgesehenen Nachprüfungen des Finanzamts ändern – dazu müssen Sie jedoch keine weiteren Aktionen vornehmen. Die Festsetzungstabelle nebenan zeigt Ihre Steuerschuld auf, einschließlich der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Die Tabelle enthält auch Informationen darüber, wie viel Sie bereits gezahlt haben, ob Sie noch mehr zahlen müssen oder eine Rückerstattung erhalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, vergleichen Sie die Zahlen im Steuerbescheid mit Ihren eigenen Unterlagen.

Unterhalb der Tabelle befinden sich Ihre Bankdaten, falls das Finanzamt Ihnen Geld erstatten muss. Sollten Sie dem Finanzamt wiederum Geld schulden, finden Sie die Bankverbindung des Finanzamts und weitere Zahlungsinformationen auf der ersten Seite in der Fußzeile.

 

Seite zwei: Besteuerungsgrundlagen

Auf der zweiten Seite und ggf. weiteren Seiten finden Sie eine Auflistung aller Ihrer Einkünfte und die genaue Berechnung der Steuer. Dazu zählen beispielsweise Lohn, Mieteinnahmen, Dividende und andere Kapitalerträge. Darüber hinaus berücksichtigt das Finanzamt an dieser Stelle auch Sonderausgaben sowie Frei- und Pauschbeträge.

Überprüfen Sie an dieser Stelle, ob alle Angaben vollständig und korrekt sind. Sofern Sie Ihre Steuererklärung online abgegeben haben, können Sie eventuelle Fehler über die Funktion „Bescheidprüfung“ leicht feststellen.

 

Erläuterungen zur Festsetzung im Steuerbescheid

Auf der nächsten Seite finden Sie die Erklärungen dafür, falls der Steuerbescheid von Ihrer Steuererklärung abweichen sollte. Hier begründet das Finanzamt, warum bestimmte Absetzungen geändert oder nicht anerkannt wurden. Überprüfen Sie auch diese Änderungen auf Richtigkeit und vergleichen Sie bei Abweichungen den Bescheid mit früheren Bescheiden. Ein Vorläufigkeitsvermerk von Seite eins wird ebenfalls in diesem Abschnitt begründet. Bei Fragen oder Zweifeln empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.

 

Die letzte Seite: Rechtsbehelfsbelehrung

Die Rechtsbehelfsbelehrung beschreibt, wie und innerhalb welcher Frist Sie den Steuerbescheid angreifen können. Sollte dieser Teil fehlen, verzögert sich der Start Ihrer Frist zum Einspruch. Sie können dann innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheides Einspruch einlegen.

 
 

Sonderfall: Steuerbescheid für Eheleute

Für Eheleute gibt es eine Besonderheit im Steuerrecht, die sogenannte Zusammenveranlagung. Diese kommt oft in Form eines gemeinsamen Steuerbescheids zum Ausdruck. Dabei werden Ihre Einkünfte und die Ihres Partners addiert und gemeinsam besteuert – was häufig zu einer geringeren Steuerlast führt (das sogenannte Splittingverfahren). Auf dem Steuerbescheid für Eheleute sind daher die Namen und Steueridentifikationsnummern beider Partner aufgeführt. Die Berechnung der Steuerschuld erfolgt für beide zusammen und nicht einzeln.

Gut zu wissen: Auch wenn Sie beide eine eigene Steuererklärung eingereicht haben, erhalten Sie in der Regel einen gemeinsamen Steuerbescheid. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Bei dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten wird jeweils ein eigener Steuerbescheid ausgestellt.

 

Steuererstattung: Wie lange dauert es vom Steuerbescheid bis zur Auszahlung?

Wenn das Finanzamt bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung feststellt, dass Sie zu viele Steuern gezahlt haben, erhalten Sie eine Steuerrückerstattung. In der Regel geht das relativ schnell, denn die Überweisung vom Finanzamt erfolgt gleich nach dem Steuerbescheid. Sobald Ihr Steuerbescheid vorliegt, sollte also auch das Geld innerhalb weniger Tage auf Ihrem Konto sein.

Gut zu wissen: Falls die Bearbeitung deutlich länger dauert und nach einigen Wochen noch immer kein Geld auf Ihrem Konto ist, überprüfen Sie am besten, ob auf Ihrem Steuerbescheid die korrekte Kontoverbindung angeben ist.

 

In welchen Fällen muss ich eine Steuernachzahlung leisten?

Steuern müssen Sie dann nachzahlen, wenn sich aus der Einkommensteuererklärung ergibt, dass die im Laufe des Jahres bereits gezahlten Steuern (in Form von Lohn- oder Einkommensteuer) geringer waren als die tatsächlich geschuldete Steuerlast. Einige Situationen, in denen eine Nachzahlung für Sie anfallen könnte:

  • Wenn Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen erzielen, für die im Laufe des Jahres keine oder nur unzureichende Steuern abgeführt wurden.
  • Wenn Sie Freiberufler oder Selbstständiger sind und Ihre Einkünfte im Laufe des Jahres höher waren als erwartet bzw. Ihre Steuervorauszahlungen zu niedrig.
  • Wenn Sie als Arbeitnehmer zusätzliche Einnahmen hatten (z. B. durch einen Nebenjob oder Überstunden), die nicht ausreichend besteuert wurden.
  • Wenn Sie mehrere Jobs gleichzeitig ausüben und die Kombination der Steuerklassen zu einer zu geringen Steuerbelastung geführt hat.
  • Wenn Sie steuerliche Freibeträge in Anspruch genommen haben, die sich im Nachhinein als zu hoch herausstellen.
 

Welche Frist gilt für die Steuernachzahlung?

Wenn Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen, gibt Ihnen das Finanzamt dafür in der Regel einen Monat Zeit. Der genaue Termin, bis zu dem die Zahlung erfolgen muss, wird im Steuerbescheid unter "Fälligkeit" angegeben. Halten Sie diese Steuernachzahlungs-Frist nicht ein, müssen Sie mit Versäumniszuschlägen rechnen.

Gut zu wissen: Falls Sie den Betrag nicht bis zum angegebenen Termin begleichen können, sollten Sie sich umgehend mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Unter Angabe triftiger Gründe können Sie dann möglicherweise eine Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren. Das klingt jedoch schlimmer, als es eigentlich ist. Angestellte beim Finanzamt sind auch nur Menschen und lassen häufig mit sich reden, sodass Sie die Nachzahlung in zwei oder drei Monatsraten tätigen können.

 

Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen

Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung wurden die Zinsen, die Sie zahlen oder erhalten, wenn sich Ihre Steuerzahlung oder -erstattung verzögert, auf 0,15 Prozent pro Monat gesenkt. Dies gilt bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2019. Zuvor betrug der Zinssatz 0,5 Prozent. Wichtig ist, dass diese Änderung jedoch nicht alle Arten von Zinsen betrifft, wie beispielsweise Zinsen, die bei verspäteter Zahlung aufgrund von Steuerhinterziehung anfallen. Alle zwei Jahre wird nun überprüft, ob der Zinssatz noch angemessen ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Zinsen erlassen werden können, wenn Sie bereits freiwillige Zahlungen geleistet haben.

 

Steuerbescheid prüfen: Auf diese Punkte sollten Sie achten

Sie sind überrascht, dass Sie Steuern nachzahlen müssen oder haben eigentlich mit einer hohen Rückzahlung gerechnet, doch erhalten kein Geld zurück? Dann sollten Sie Ihren Steuerbescheid noch einmal sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Steuerbescheid prüfen: Checkliste

  • Daten checken:
    Vergewissern Sie sich, dass alle persönlichen Angaben wie Name, Steuernummer, Bankdaten usw. korrekt sind.
  • Vergleich mit der Steuererklärung:
    Prüfen Sie, ob alle in der Steuererklärung gemachten Angaben im Bescheid berücksichtigt wurden.
  • Richtige Veranlagungsart:
    Für Ehepaare besonders wichtig. Sind Sie zusammen oder einzeln veranlagt worden?
  • Einkommensarten:
    Stimmen die angegebenen Einkommensarten und -höhen mit Ihrer Erklärung überein?
  • Freibeträge und Pauschalen:
    Wurden alle geltend gemachten Freibeträge und Pauschalen anerkannt?
  • Sonderausgaben:
    Sind alle abzugsfähigen Ausgaben in voller Höhe berücksichtigt worden?
  • Berechnung der Steuerschuld bzw. Erstattung:
    Stimmen die Berechnungen? Ist die Erstattung bzw. Nachzahlung korrekt ermittelt worden?
  • Erläuterungen und Begründungen:
    Bei Abweichungen vom Steuerbescheid und der Steuererklärung müssen diese vom Finanzamt erläutert werden. Sind diese Erklärungen nachvollziehbar?
 

Einspruch gegen Steuerbescheid erheben

Nicht immer ist man mit dem Inhalt eines Steuerbescheids zufrieden. Sollten Sie glauben, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat, können Sie Einspruch einlegen. Der Einspruch sollte jedoch gut begründet sein. Und Gründe für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid gibt es viele, unter anderem:

  • das Finanzamt hat Ausgaben nicht anerkannt und eine Erläuterung fehlt
  • Sie haben einen Fehler bei der Berechnung gefunden
  • Sie haben Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung vergessen
  • Eheleute wollen die Veranlagungsart wechseln

Gut zu wissen: Sofern die Frist zum Einspruch Ihres Steuerbescheids noch nicht abgelaufen ist, zählt dieser als noch nicht „bestandskräftig“.

 

Wie lange ist die Einspruchsfrist beim Steuerbescheid?

Bei einem fehlerhaften Bescheid haben Sie nur einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen. Die Frist beginnt ab dem Tag des Poststempels auf dem Steuerbescheid plus drei Tage. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 355 Abgabenordnung (AO).

Ein Beispiel: Das Datum des Poststempels auf Ihrem Steuerbescheid ist der 5. September. Der Bescheid gilt am 8. September als bekanntgemacht. Die Frist für den Einspruch beginnt am Folgetag – also am 9. September – und endet am 8. Oktober.

 

So erhebe ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid

Bei einem fehlerhaften Bescheid können Sie nach § 357 AO formlos Einspruch erheben und diesen schriftlich beim Finanzamt einreichen. Sofern auf Ihrem Steuerbescheid eine E-Mail der Behörde angegeben ist, können Sie dies per Mail erledigen, ansonsten per Post. Ein Anruf genügt dafür nicht.

Tipp: Verstärken Sie Ihre Argumentation durch Belege und klare Erläuterungen. Ein begründeter Einspruch kann dazu führen, dass Ihr Steuerbescheid überprüft und gegebenenfalls korrigiert wird.

Einspruch gegen Steuerbescheid
 

Welche Angaben muss ich bei einem Einspruch machen

Damit Ihr Einspruch vollständig ist, sollten folgende Angaben nicht fehlen:

  • Persönliche Daten wie Name, Adresse, Steuernummer und Identifikationsnummer
  • Amtliche Bezeichnung des Bescheids inkl. Steuerjahr, gegen den Sie Einspruch erheben (z. B. „Einkommensteuerbescheid 2023“)
  • Der Einspruch muss als solcher erkennbar sein – das Wort „Einspruch“ in der Betreffzeile genügt
  • Begründung des Einspruchs

Natürlich müssen Sie den Einspruch immer an das Finanzamt richten, das Ihren Steuerbescheid erlassen hat – gegebenenfalls auch wenn Sie zwischenzeitlich umgezogen sind und sich die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde ändert.

 

Einspruch abgelehnt: Klage vor dem Finanzgericht

Wurde Ihr Einspruch vom Finanzamt zurückgewiesen, bleibt Ihnen als letzter Schritt noch die Klage vor dem Finanzgericht. Damit sollten Sie jedoch nicht leichtfertig umgehen. Die Klage macht lediglich dann Sinn, wenn eindeutig erkennbar ist, dass ein Fehler des Finanzamts aus Ihrem Steuerbescheid hervorgeht.

 
ARAG Privatrechtsschutz Kundin

Rechtlich abgesichert – auch rund um Steuerthemen

Bevor Sie Klage einreichen, lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten, der die Sachlage genau prüft. Mit der ARAG Rechtsschutzversicherung können Sie sich von unseren Experten gleich telefonisch beraten lassen und haben Zugriff auf unser großes Partnernetzwerk qualifizierter Rechtsanwälte.

 

Kann ich meine Steuererklärung zurückziehen oder ändern?

Ja, eine einmal abgegebene Steuererklärung kann geändert und, wenn Sie freiwillig war sogar zurückgezogen werden. Falls Sie bemerken, dass Sie einen Fehler gemacht oder wichtige Daten vergessen haben, können Sie Ihre Erklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheides anpassen. Bei der Rücknahme einer Steuererklärung sollten Sie jedoch bedenken, dass das Finanzamt auf Basis vorhandener Informationen eine Schätzung vornimmt und sich diese eventuelll nicht zu Ihren Gunsten auswirkt.

 

Steuererklärung wegen Fehlern zurückziehen

Mit der Abgabe Ihrer Steuererklärung bestätigen Sie durch eine Unterschrift die Richtigkeit aller gemachten Angaben. Entdecken Sie im Nachhinein Unstimmigkeiten und möchten Ihre Steuererklärung korrigieren, müssen Sie dabei korrekt vorgehen. Tatsächlich sind Sie gesetzlich verpflichtet, eventuelle Fehler zu korrigieren. Zuerst sollten Sie feststellen, wo genau der Fehler liegt und Ihren zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt darüber in Kenntnis setzen. Anschließend werden Sie dazu aufgefordert, die Daten zu korrigieren und innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Steuererklärung zurückzuziehen – dazu gleich mehr. Fehler in der Steuererklärung, die auf Ihr Verschulden zurückzuführen sind, können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend berichtigen.

Wenn Sie Kenntnis über falsche Angaben in Ihrer Steuererklärung haben und diese absichtlich nicht korrigieren, machen Sie sich strafbar. Daher haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Fehler in der Steuererklärung zu melden:

  • den Steuerbescheid auf Antrag ändern
  • Einspruch einlegen
  • den Sachbearbeiter kontaktieren
 

Freiwillige Steuererklärung zurückziehen

Teilweise kommt es vor, dass aus der erhofften Steuerrückzahlung plötzlich eine Steuernachzahlung wird. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung freiwillig abgegeben haben, besteht hier jedoch eine ganz besondere Regelung. Sie haben nämlich die Möglichkeit, innerhalb des ersten Monats nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch einzulegen und Ihre Steuererklärung zurückzuziehen. Demnach müssen Sie dann auch keine Steuern nachzahlen.

Gut zu wissen: Wenn der zuständige Sachbearbeiter den Fall daraufhin erneut prüft, kann es passieren, dass sich aufgrund Ihrer ursprünglichen Angaben eine Pflichtveranlagung ergibt.

 

Wie lange muss man Steuerbescheide aufheben?

Als Privatperson bzw. Angestellter müssen Sie weder Unterlagen zur Steuer noch Steuerbescheide aufheben. Allerdings empfiehlt es sich, wenigsten abzuwarten, bis der Steuerbescheid bestandskräftig ist. Das Finanzamt kann bis dahin nämlich noch weitere Unterlagen anfordern oder es fallen zu einem späteren Zeitpunkt noch Rückfragen an. Kontoauszüge können beispielsweise noch vier Jahre später als Nachweis für Sonderausgaben, Miet- oder Unterhaltszahlungen angefordert werden.

Eine Ausnahme gilt laut Abgabenordnung, wenn die Summe Ihrer positiven Einkünfte mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr beträgt. Dann müssen Sie Steuerunterlagen und Belege sechs Jahre aufbewahren.

Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sind hingegen dazu verpflichtet, Steuerbescheide bis zu zehn Jahr lang aufzubewahren. Dazu gehören auch die Steuererklärungen der einzelnen Jahre und die Umsatzsteuervoranmeldung.

 

Ich habe meinen Steuerbescheid verloren – was jetzt?

Wenn es dazu kommt, dass Sie Ihren Einkommensteuerbescheid beim Umzug verloren haben und auch keine digitale Kopie besitzen, ist das kein Weltuntergang. Sie können sich in diesem Fall einfach persönlich oder telefonisch an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Bitten Sie darum, dass es Ihnen den Einkommensteuerbescheid noch einmal zukommen lässt. Für einen reibungslosen Ablauf ist es hilfreich, wenn Sie Ihre Steuernummer griffbereit haben. Das Finanzamt wird Ihnen daraufhin einen neuen Steuerbescheid zustellen.

Genauso einfach funktioniert das, wenn Sie Ihre Steuererklärung über einen Steuerberater gemacht haben. Da dieser in der Regel auch alle Ihre Unterlagen aufhebt, können Sie ihn um eine Kopie bitten.

 

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