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Auf den Punkt

 
  • Stalking kann auf verschiedene Arten auftreten. Meist umfasst es obsessive Belästigung und Bedrohung.
  • Seit 2007 ist Stalking nach § 238 StGB strafbar, wobei eine Gesetzesreform 2017 die Strafverfolgung erleichtert hat.
  • Opfer von Stalking können ernsthafte psychische Probleme erleiden und sich in die soziale Isolation flüchten.
 

Was ist Stalking?

Der aus dem Englischen stammende Begriff hat sich im deutschen Sprachgebrauch schon längst etabliert. Trotzdem kann kaum jemand wirklich definieren, was Stalking ist. Denn die Handlung erstreckt sich über unzählige Methoden und Vorgehensweisen.

Wissenschaftlich wurde der Begriff 1993 wie folgt erklärt: „obsessives und unnormal langes Muster von Bedrohung durch Belästigung gegen ein bestimmtes Individuum gerichtet“. Darauf folgten weitere Definitionsversuche, die meist eines gemeinsam haben: Das Verhalten muss wiederholt auftreten und ausdrücklich unerwünscht sein. In den meisten Fällen beinhaltet Stalking anhaltendes Überwachen und Ausspionieren. Häufig begleitet durch übermäßige Kontaktaufnahme – ob ständige Anrufe bis hin zum Telefonterror oder das Überhäufen mit Nachrichten bei sozialen Netzwerken oder Messenger-Diensten.

Auch die Art der Formulierung kann von Liebesbekundungen über Obszönitäten bis hin zu Morddrohungen variieren und ist daher nie eindeutig zu erkennen. Haben Sie die Vermutung Opfer eines Stalkers zu sein, lassen Sie sich unbedingt professionell beraten und helfen. Denn Sie sind nicht alleine. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 21.436 Fälle von Stalking polizeilich erfasst. Die Dunkelziffer liegt sehr viel höher. Denn oft kennen sich Täter und Opfer und haben einen gemeinsamen Bekanntenkreis, der die Handlungen vielleicht sogar herunterspielt. Meist ist das auch bei männlichen Stalking-Opfern der Fall. Zwar sind diese mit 20 % aller erfassten Fälle eher in der Unterzahl, aber auch hier liegt die Dunkelziffer sehr viel höher. Reden Sie unbedingt mit Außenstehenden, um Bestätigung zu finden und scheuen Sie nicht vor rechtlichen Schritten zurück.

Stalking in Deutschland

Stalking Beispiele: So kann sich Stalking äußern

Es gibt verschiedene Anzeichen, die auf Stalking hinweisen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • unerklärliches Auftauchen an Orten, an denen das Opfer sich aufhält
  • ständige Versuche, Kontakt aufzunehmen
  • Versenden von unerwünschten Nachrichten oder Geschenken
  • Telefonterror
  • Drohungen
  • Verbreitung von Gerüchten oder Verleumdung
  • Missbrauch von persönlichen Daten des Opfers
  • Cyberstalking, Überwachung auf sozialen Medien und Online-Plattformen
 

Ist Stalking strafbar? Das sagt das Gesetz

Seit 2007 ist Stalking eine Straftat. Dennoch konnten ab diesem Zeitpunkt viele Betroffene den Täter nicht strafrechtlich verfolgen lassen. Denn sie mussten zur Erfüllung des Straftatbestandes einschneidende Veränderungen ihrer Lebensumstände nachweisen, wie beispielsweise einen Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel.

Heute sind alle unerwünschten Nachstellungen strafbar, auch wenn sie nicht zu einer Veränderung der äußeren Lebensumstände geführt haben. Möglich machte dies die im Jahr 2017 in Kraft getretenen Reform des § 238 Strafgesetzbuch (StGB). Demnach erfüllt der Stalker den Tatbestand der Nachstellung, indem er seine Tat gegen den Willen des Opfers ausführt und dadurch dessen Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt. Um den Tatbestand zu erfüllen, muss der Stalker sein Verhalten wiederholt ausführen und dadurch das Opfer verängstigen oder belästigen.

Wichtig: Das Opfer muss in jedem Fall deutlich machen, dass es das Verhalten des Stalkers nicht wünscht. Wenn das Opfer es toleriert, kann der Tatbestand der Nachstellung eventuell nicht erfüllt werden.

 

Welche Folgen kann Stalking für Betroffene haben?

Stalking reißt den meisten Betroffenen den Boden unter den Füßen weg und lässt sie in einer Welt ständiger Unsicherheit und Unruhe zurück. Die psychische Gesundheit leidet massiv: Das ständige Gefühl der Bedrohung zehrt an der Energie, beeinträchtigt die Konzentrationsfähigkeit. Auch das Schlafverhalten kann sich ändern, wenn die Nachtruhe durch Alpträume oder Sorgen um die Sicherheit gestört wird. Stress, Angststörungen und Depressionen können die Folge sein.

Auch das Sozialleben von Stalking-Opfern leidet. Betroffene ziehen sich oft aus Angst vor weiteren Übergriffen oder aus Scham aus ihrem sozialen Umfeld zurück. Darunter leiden Freundschaften, Beziehungen, aber auch der Beruf, wenn die Fehlzeiten zunehmen. Im schlimmsten Fall müssen Opfer von Stalking ihren Arbeitsplatz wechseln oder umziehen, um sich sicherer zu fühlen.

Stalking ist ein ernstes Problem, das nicht ignoriert werden darf. Opfer sollten umgehend Hilfe in Anspruch nehmen, damit es nicht zum Äußersten kommt. Je früher man handelt, desto besser sind die Chancen, die Situation zu bewältigen.

 
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Stalking-Gegenmaßnahmen: Das können Sie tun

Die ernstzunehmende Bedrohung, die von Stalking ausgeht, erfordert sofortige Maßnahmen. Sollten Sie das Gefühl haben, gestalkt zu werden, gilt es, proaktiv zu handeln und verschiedene Methoden zum Schutz Ihrer Sicherheit zu ergreifen. Hier sind einige Empfehlungen, wie Sie sich schützen können:

  • Brechen Sie den Kontakt vollständig ab:
    Machen Sie dem Stalker unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Auf Kontaktanfragen darf nicht eingegangen werden. Jede Reaktion auf Anrufe, SMS, Briefe, E-Mails oder Besuche wertet der Stalker als Erfolg. Darum hilft es nur, alle Kontaktversuche zu ignorieren.
  • Informieren Sie Ihr Umfeld:
    Bitten Sie Ihre Familie, Freunde, Kollegen und Nachbarn ausdrücklich, keine Informationen über Sie weiterzugeben.
  • Führen Sie ein Stalking-Tagebuch:
    Wenn es zu juristischen Schritten kommt, ist für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht schwer zu beurteilen, ob tatsächlich Stalking vorliegt. Dann ist es hilfreich, wenn Sie die Art der unerwünschten Kontaktversuche mit Ort, Zeitpunkt und eventuellen Zeugen genau belegen können.
  • Sichern Sie Beweise:
    Löschen Sie keine SMS, E-Mails oder Nachrichten auf dem Anrufbeantworter vom Stalker. Entschließen Sie sich nämlich zu einer Anzeige, können Sie Ihre Anschuldigungen damit belegen.
  • Lassen Sie Ihre Rufnummer sperren:
    Die meisten Telefonanbieter bieten für das Festnetz und den Mobilfunk eine Blacklist an, die unerwünschte Nummern blockiert. Ist das nicht möglich, ändern Sie Ihre Telefonnummer.
  • Veranlassen Sie eine Auskunftssperre:
    Beantragen Sie nach einem Umzug eine vollständige Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt.
  • Sichern Sie Ihre sozialen Netzwerke:
    Sind Sie bei sozialen Netzwerken angemeldet, ist es grundsätzlich wichtig, dass Sie Ihre Daten gut schützen und diese für Fremde nicht zugänglich sind. Außerdem sollten Sie bekannte Accounts des Stalkers komplett blockieren.
  • Suchen Sie Hilfe bei Stalking-Beratungsstellen:
    Es gibt Organisationen, die spezialisierte Unterstützung für Stalking-Opfer anbieten. Wenden Sie sich zum Beispiel an das kostenfreie und anonyme Opfertelefon vom Weißen Ring. Erreichbar unter 116 006 (Mo - So 7 bis 22 Uhr).
  • Holen Sie sich rechtlichen Beistand:
    Stalking ist strafbar. Wende Sie sich an die Polizei oder an eine Rechtsberatungsstelle, um zu erfahren, welche rechtlichen Schritte Sie unternehmen können.
 

Das passende Gerichtsurteil – Teures Stalking

Die Freude über das neue Eigenheim währte nicht lange. Dafür sorgte ein nicht sehr umgänglicher Nachbar. Er ärgerte das zugezogene Ehepaar, wo es nur ging, indem er nachts an die Hauswand klopfte, verbale Beleidigungen aussprach und ihnen sogar mit seiner Pistole drohte. Nachdem er dem Hausherrn sogar mit einem Beil hinterherlief und drohte, ihn zu erschlagen, hatte das Ehepaar genug und zog um in ein neues Eigenheim. Die Kosten für Makler, Grunderwerbssteuer und Umzug von über 100.000 Euro sollte der amoklaufende Nachbar als Schadensersatz übernehmen. Denn schließlich war er der Grund für den Verkauf der Immobilie und die Flucht in ein neues Haus. Nach Auskunft der ARAG-Experten mussten sie allerdings mit weniger als der Hälfte, nämlich 44.000 Euro vorliebnehmen. Die Richter erkannten zwar grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch aufgrund von Bedrohung und Nachstellung (Stalking) an. Doch der umfasste lediglich die Kosten, die für die „Wiederherstellung des verloren gegangenen persönlichen Sicherheitsgefühls“ nötig gewesen sind, also Umzugskosten und Nebenkosten für den Erwerb des neuen Eigenheims. Die Wertminderung des übereilten Hausverkaufs und die Maklerprovision sind als so genannte Vermögensfolgeschäden nicht ausgleichspflichtig (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 10 U 6/20).

 

Stalking anzeigen: So können Sie rechtlich vorgehen

Der Gesetzgeber hat Maßnahmen ergriffen, um Stalking zu bekämpfen und die Rechte und die Sicherheit von Stalking-Opfern zu schützen. Die strafrechtlichen Möglichkeiten und zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen bieten Ihnen verschiedene Wege, um gegen das Stalking vorzugehen. Vergessen Sie nicht: Sie müssen die Belästigung und Bedrohung nicht hinnehmen und können sich ganz aktiv zur Wehr setzen.

Zeigen Sie den Stalker wegen Nachstellung an, um dem Alptraum ein Ende zu setzen. Anzeige erstatten ist der erste und oft wichtigste Schritt. Nach der Reform des § 238 StGB sind alle unerwünschten Nachstellungen strafbar, auch wenn sie nicht zu einer Veränderung der äußeren Lebensumstände geführt haben. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie Beweise wie Textnachrichten, E-Mails, Briefe, Geschenke oder ein Stalking-Tagebuch vorlegen können, in dem Sie alle Vorfälle dokumentiert haben.

 

Einstweilige Verfügung bei Stalking beantragen

Die einstweilige Verfügung ist auch unter den Begriffen „einstweilige Anordnung“, „Kontaktverbot“, „Näherungsverbot“ oder „Unterlassungsverfügung“ bekannt. Sie kommt in Frage, wenn Sie wiederholten Belästigungen, Bedrohungen oder sogar Übergriffen ausgesetzt sind. Durch die einstweilige Verfügung wird dem Stalker offiziell verboten, sich in einem bestimmten Radius Ihrer Wohnung, Ihrem Arbeitsplatz oder anderen möglichen Orten, an denen Sie sich üblicherweise aufhalten, zu nähern oder sich in einem bestimmten Umkreis aufzuhalten. Außerdem können Kontaktaufnahmen per Telefon, Internet, SMS, Brief oder auch über Dritte untersagt werden. Verstöße gegen eine Anordnung sind zudem laut § 4 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) strafbar.

 

Auch möglich: eine Anzeige wegen Nebendelikten

Sie haben auch das Recht, alle strafbaren Handlungen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung, Körperverletzung, Bedrohung oder Sexualdelikte, zu denen es im Verlauf des Stalkings gekommen ist, anzeigen und einen Strafantrag stellen.

 

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