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Auf den Punkt

 
  • Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung bei immateriellen Schäden, sowohl körperlicher als auch psychischer Natur.
  • Schmerzensgeld und Schadensersatz schließen sich nicht aus: So kann beispielsweise bei einem Verkehrsunfall gleichzeitig Anspruch auf beides bestehen.
  • Um Schmerzensgeld zu erhalten, können Sie sich entweder mit der gegnerischen Partei außergerichtlich einigen oder Klage einreichen.
  • Als Bemessungsgrundlage für Schmerzensgeld dienen sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Einen pauschalen Festbetrag gibt es jedoch nicht und jeder Fall wird vor Gericht individuell bewertet.
 

Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist ein finanzieller Ausgleich, den Sie erhalten können, wenn Sie körperlich oder seelisch verletzt wurden. Dieses Geld soll Ihnen dabei helfen, die erlittenen Schmerzen und Leiden zu kompensieren und für Genugtuung sorgen. Stellen Sie sich die Entschädigung als eine Art "Trostpflaster" vor: Das Geld kann Ihnen zwar nicht zu körperlicher oder seelischer Unversehrtheit zurückverhelfen, aber Genugtuung und Ausgleich schaffen. Damit ist der finanzielle Aspekt erfüllt. Gleichzeitig dient es als symbolische Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht und schließt den Vorfall auch auf einer rechtlichen Ebene ab.

 

Schadensersatz oder Schmerzensgeld

Schadensersatz und Schmerzensgeld sind zwei Begriffe, die oft in Zusammenhang mit Unfällen oder Verletzungen genannt werden. Sie bedeuten jedoch nicht dasselbe. Schadenersatz ist ein sogenannter Oberbegriff. Er umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Ansprüche. Schmerzensgeld ist lediglich die Art des Schadensersatzes.

Unterschied zwischen Schadenersatz & Schmerzensgeld im Detail

Schadensersatz erhalten Sie, wenn Ihnen jemand anderes einen materiellen Schaden verursacht hat, zum Beispiel ein kaputtes Auto. Sobald jemand z. B. Ihr Eigentum beschädigt, muss diese Person Ihnen entsprechenden Schadensersatz zahlen.

Schmerzensgeld gilt als eine besondere Form des Schadensersatzes für immaterielle Schäden und soll für Ihr Leiden entschädigen – obwohl dieses natürlich nicht pauschal in Geld bemessen werden kann. Wenn Sie sich aufgrund eines fremdverschuldeten Unfalls etwa Ihr Bein brechen und nicht mehr so leben können wir vorher – selbst wenn es nur vorübergehend ist – kommt Schmerzensgeld zum Einsatz.

Gut zu wissen: Schadensersatz und Schmerzensgeld stehen sehr nahe beieinander. Zum Beispiel kann auch bei einem körperlichen Schaden für etwa Selbstständige ein Recht auf Schadensersatz bestehen, wenn dadurch wirtschaftliche Einbußen entstanden sind. Ein Grund, wieso beide Begriffe so oft verwechselt werden.

 

Wann besteht ein Schmerzensgeldanspruch?

Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld besteht nur in bestimmten Fällen. Die Anspruchsgrundlage für Schmerzensgeld ergibt sich aus § 253 Abs. 2 BGB. Ein finanzieller Ausgleich steht demnach nur dann zur Verfügung, wenn dies ausdrücklich gesetzlich angeordnet ist – wie beim Schadensersatz. Diese Regelung wird in Absatz 2 für bestimmte Arten von Beeinträchtigungen außer Kraft gesetzt, darunter:

  • körperliche Verletzungen
  • Gesundheitsschäden
  • Freiheitsverletzung
  • Schädigung der sexuellen Selbstbestimmung

Sobald einer dieser Bereiche beeinträchtigt wurde, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser entsteht jedoch nicht automatisch. Vielmehr müssen Sie beweisen können, dass eine andere Person Ihnen gegenüber schuldhaft gehandelt hat und Sie deswegen Schmerzen leiden oder erlitten haben.

Gut zu wissen: Besteht kein Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld, wird in der Regel „Naturalrestitution“ geschuldet. Ein Beispiel dafür ist ein fälliger Entschuldigungsanspruch bei einer Ehrverletzung.

 

Schmerzensgeld wegen psychischer Belastung

Anspruch auf Schmerzensgeld haben Sie nicht nur bei einem Knochenbruch oder einer Gehirnerschütterung infolge eines Unfalls. Tatsächlich kann auch die Beeinträchtigung Ihrer seelischen Gesundheit zur Zahlung von Schmerzensgeld führen. Typische psychische Schädigungen sind meist Folgen von Mobbing, der Verletzung der Intimsphäre, oder das Miterleben eines Unfalls oder Todes eines nahestehenden Menschen. All dies kann zu seelischen Erkrankungen wie Psychosen, Depressionen, Angst- und Zwangsstörungen, Schlaflosigkeit, Persönlichkeitsstörungen und posttraumatische Belastungen führen.

Gut zu wissen: Auch schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen können ein Grund für Schmerzensgeld sein. Zum Beispiel bei übler Nachrede, wenn das Ansehen einer Person durch falsche Behauptungen herabgewürdigt wurde.

 

Schmerzensgeld bei bleibenden Schäden

Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Verletzung dauerhafte physische Schäden erleiden, kann ebenfalls ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Hierbei geht es um eine angemessene Entschädigungen, beispielsweise durch eine dauerhafte Bewegungseinschränkung, Narben oder den Verlust eines Körperteils. Die Höhe des Schmerzensgeldes bei bleibenden Schäden hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • die Schwere des Schadens
  • die Dauer und Intensität der Schmerzen
  • der Grad der Beeinträchtigung im Alltag
  • die Auswirkungen auf die Lebensqualität

In einigen Fällen kann das Schmerzensgeld auch dazu dienen, zukünftige Behandlungskosten zu decken, die durch den bleibenden Schaden verursacht werden.

Schmerzensgeld Beispielsituationen
 

Wie kann ich Schmerzensgeld beantragen?

Der Ausdruck „beantragen“ ist in diesem Zusammenhang nicht ganz richtig gewählt. Viel mehr wird sich auf die Zahlung von Schmerzensgeld geeinigt oder es wird eingeklagt. Diese Szenarien sind möglich:

 

Durch außergerichtliche Einigung zum Schmerzensgeld

Als erstes besteht die Möglichkeit, dass Sie Schmerzensgeld von der Versicherung des Schadenverursachers erhalten. Dies kann im Rahmen einer außergerichtlichen Regelung geschehen. Nehmen Sie hierfür am besten über einen Anwalt mit der gegnerischen Seite Kontakt auf und bekunden Sie Ihre Forderung nach Schmerzensgeld. Als Richtwert können Sie sich an vergleichbaren Fällen in einer Schmerzensgeldtabelle orientieren. Ist die Gegenseite mit Ihren Forderungen einverstanden, erhalten Sie das Geld zur Entschädigung.

Gut zu wissen: Entscheiden Sie sich für diese außergerichtliche Einigung, müssen Sie eine „vorbehaltlose Abfindungserklärung“ unterscheiben. Damit erklären Sie, auf zukünftige gerichtliche Maßnahmen zu verzichten. Kommen Jahre später noch Folgeschäden zum Vorschein, ist es für eine weitere Zahlung von Schmerzensgeld zu spät.

 

Schmerzensgeld im Zivilverfahren

Ist der außergerichtliche Weg nicht erfolgreich, kann die Sachlage vor Gericht verhandelt werden. Dazu müssen Sie oder Ihr Anwalt Klage beim zuständigen Zivilgericht einreichen. Fordern Sie eine Summe bis zu 5.000 Euro, ist das örtliche Amtsgericht zuständig. Bei Schmerzensgeldforderungen über 5.000 Euro wird die Angelegenheit vom Landgericht in Ihrer Region bearbeitet. Ein Rechtsbeistand ist in jedem Fall sinnvoll, vor dem Landgericht ist die anwaltliche Vertretung sogar Pflicht.

Sobald es um die Zahlung von Schmerzensgeld geht, liegt die Beweislast bei Ihnen. Sie müssen demnach sämtliche Schäden (egal ob seelisch oder körperlich) nachweisen. Folgende Details sollten deshalb in Ihrer Klageschrift nicht fehlen:

  • wie der Schaden überhaupt entstanden ist
  • detaillierte Beschreibung der physischen oder psychischen Schmerzen
  • Fotos oder andere Beweismittel
  • Berichte von Ärzten, der Polizei oder Versicherungen
  • potenzielle Zeugen

Nachdem diese Schritte abgeschlossen sind, wird ein Sachverständiger angehört, bevor eine Verhandlung beginnt. Das Gericht bestimmt, ob Sie Schmerzensgeld erhalten sollen und wenn ja, in welcher Höhe. Es wird außerdem ein Datum festgelegt, bis wann die Zahlung erfolgt sein muss.

Gut zu wissen: Vor Beginn des Prozesses, müssen Sie einen Gerichtskostenvorschuss leisten. Die Höhe richtet sich nach dem geforderten Schmerzensgeldbetrag. Erhalten Sie vom Gericht Recht, trägt die gegnerische Partei die Gerichtskosten.

 

Schmerzensgeld im Strafverfahren

Schmerzensgeldansprüche entstehen regelmäßig im Zuge von Straftaten. Da es bei Strafverfahren um die Aufklärung von Straftaten geht, müssen Sie Schmerzensgeld theoretisch separat durch ein Zivilverfahren einfordern. Damit jedoch nicht zwei Verfahren gleichzeitig nötig sind, hat sich der Gesetzesgeber eine clevere Lösung überlegt: das Adhäsionsverfahren.

Hiermit können Sie Ihre Entschädigung bereits im Strafprozess fordern. Dies ist sowohl über einen mündlichen als auch schriftlichen Antrag vor Gericht oder während der Verhandlung möglich. Anders als im Zivilverfahren, müssen Sie bei einem Adhäsionsverfahren keinen Vorschuss bezahlen.

 

Schmerzensgeld mit oder ohne Anwalt einfordern?

Das Recht auf Schmerzensgeld und dessen Durchsetzung sind äußerst komplex. Einen Anwalt zu Rate zu ziehen, ist in jedem Fall sinnvoll. Denn dieser begleitet Sie bei dem komplexen Prozess. Beginnend mit der Einschätzung Ihrer Chancen beim ersten Anwaltsgespräch bis hin zur Formulierung und Einreichung der Klage. Darüber hinaus unterstützt Sie der Rechtsbeistand bei notwendigen Verhandlungen mit der gegnerischen Partei oder deren Versicherung.

 

Wann verjährt ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Nach einem Unfall oder einem traumatischen Erlebnis setzen die meisten Menschen erst einmal andere Prioritäten als auf die Forderung nach Schmerzensgeld. Die Versorgung der Verletzung bzw. das Verarbeiten des Vorfalls stehen an erster Stelle. Oft kommt der Gedanke einer Entschädigung erst deutlich später.

Damit Sie das Erlebte verarbeiten und sich in der neuen Schadenssituation zurechtfinden können, haben Sie drei Jahre Zeit, um Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend zu machen. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist. Haben Sie im Januar 2023 einen Unfall erlitten, verjährt Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld erst Ende 2026. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der Anspruch bereits rechtskräftig durch ein Urteil festgehalten wurde. In diesem Fall verjährt er erst nach 30 Jahren.

 
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Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet?

Wie hoch Ihr Schmerzensgeld letztendlich ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt keine fixen Sätze oder Tabellen, die verbindlich vorgeben, wie viel Schmerzensgeld bei welcher Art von Verletzung zu zahlen ist. Allerdings können sogenannte Schmerzensgeldtabellen mit Urteilen zu ähnlichen Fällen als Orientierungshilfe dienen. So haben Sie zumindest einen Anhaltspunkt.

 

Berücksichtigte Faktoren bei der Schmerzensgeld-Berechnung

  • Schwere der Verletzung: Je schwerwiegender die Verletzung, desto höher kann das Schmerzensgeld ausfallen.
  • Dauer der Schmerzen: Schmerzen über einen längeren Zeitraum oder chronische Schmerzen führen zu einem höheren Schmerzensgeld.
  • Beeinträchtigung des Alltags: Hierbei wird berücksichtigt, inwiefern die Verletzung Ihren Alltag und Ihre Lebensqualität einschränkt.
  • Kosten für Behandlungen und Rehabilitation: Auch die Kosten für medizinische Behandlungen, Therapien und Rehamaßnahmen beeinflussen die Berechnung des Schmerzensgeldes.

Hatten Sie bereits vorher gesundheitliche Probleme, die durch die Verletzung verschlimmert wurden, kann dies ebenfalls die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen. In welche Richtung entscheidet das Gericht.

 

Schmerzensgeld: Tabelle und Beispiele

Die Schmerzensgeldtabelle beinhaltet Vergleichsbeispiele für Schmerzensgeldzahlung, die Gerichte in der Vergangenheit zugesprochen haben. Sie ist ein Hilfsmittel, dass bestimmte Verletzungen und Erkrankungen den jeweiligen Urteilen und gezahlten Geldbeträgen zuordnet. Oft wird der Sachverhalt so genau wie möglich dargestellt, um Ihnen oder auch dem Gericht eine bestmögliche Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Eine Schmerzensgeldtabelle macht keine bindenden Vorgaben. Jeder Fall wird individuell betrachtet und gesondert beurteilt. Deshalb sind auch keine pauschalen Aussagen über die Höhe des eigenen Schmerzensgeldes möglich.

Beschreibung des Tatbestands
Schmerzens­geld
Gerichtsurteil
Ein Mann erlitt infolge eines Verkehrsunfalls, verursacht durch einen alkoholisierten Autofahrer, eine Querschnittlähmung sowie bedeutende seelische Schäden und lebt seitdem in einem Pflegeheim. 400.000 € LG Frankenthal, 10.01.2020 – 4 O 494/15
Bei einem Verkehrsunfall zog sich ein 59-jähriger LKW-Fahrer mehrere Verletzungen zu, darunter einen Trümmerbruch des Schienbeinkopfes und einen komplexen Wadenbeinbruch. Zusätzlich erlitt er eine Nervenschädigung im Bein und eine Fraktur des Beckens. 125.000 € OLG Hamm, 13.01.2017 – 26 U 6/16
Bei einer Operation wurde im Körper einer 30-jährigen Frau eine Nadel vergessen, deren Verbleib regelmäßig röntgenologisch kontrolliert werden musste. Die Patientin litt unter seelischer Belastung und Angst vor Folgeschäden. 75.000 € OLG Stuttgart, 20.12.2018 – 1 I 145/17
Nach dem Tod ihres Sohnes bei einem Jet-Ski-Unfall, durchlebte die Klägerin eine heftige depressive Episode, welche laut Gericht über die Ausmaße einer gewöhnlichen Trauerreaktion hinausreichte. Das Gericht reduzierte das Schmerzensgeld aufgrund einer Mitschuld des verstorbenen Sohnes der Klägerin. 10.000 € OLG Oldenburg, 08.03.2016 – 13 U 69/15
Ein Hund floh vom Grundstück seines Besitzers. Eine vorbeilaufende Frau sah den entlaufenen Hund und versuchte den Besitzer über das Halsband ausfindig zu machen. Als sie den Anhänger genauer untersuchte, wurde sie vom Hund in die Hand gebissen. 2.500 € OLG Brandenburg, 16.08.2019 – 7 U 6/19
Aufgrund des überdurchschnittlichen Schallpegels bei einer Karnevalsveranstaltung hat eine Frau einen Tinnitus erlitten. 2.000 € AG Meschede, 13.05.2015 (AZ: 6 C 411/13)
Ein ungesicherter Lautsprecher stürzte bei einer Veranstaltung in einem Hamburger Einkaufszentrum auf eine Frau, die dadurch eine Platzwunde am Kopf erlitt. 1.500 € OLG Hamburg 05.09.2012, - Az. 8 U 160/11
Bei einem Verkehrsunfall kollidierten zwei Fahrzeuge auf einer Kreuzung. Ein Fahrer erlitt eine schwere Thoraxprellung, Rippenbrüche und hatte noch drei Monate nach dem Unfall Schmerzen in der Halswirbelsäule und beim Husten. 1.500 € LG Bielefeld, 04.02.2010 – 2 O 294/09
Ein Nachbarschaftsstreit endete in einer körperlichen Auseinandersetzung. Der Kläger erlitt mehrere Prellungen, Hämatome, Hautabschürfungen und Würgemale am Hals. Die Heilung zog sich über mehrere Wochen hinweg und führte zu zusätzlichen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und Schlafstörungen. 800 € AG Frankfurt am Main, 21.10.2021 – 32 C 105/21
Eine Mitarbeiterin eines Seniorenheims stürzte aufgrund von Glatteis. Sie sah den Unfall als einen vorsätzlich von ihrem Arbeitgeber verursachten Wegeunfall an, weil der Zugangsbereich weder geräumt noch gestreut war und forderte ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro. Das BAG entschied jedoch, dass der Arbeitgeber nur zur Zahlung verpflichtet wäre, wenn er den Unfall auf einem versicherten Weg oder wenn er den Unfall mit doppeltem Vorsatz verursacht hätte. 0 € Bundesarbeitsgericht, 28.11.2019 – 8 AZR 35/19
 

Einmalzahlung oder Schmerzensgeldrente?

Normalerweise wird Schmerzensgeld als einmalige Zahlung geleistet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Geld aber auch als lebenslange Rente gewährt werden. Diese Schmerzensgeldrente dient dazu, einen fortwährenden Ausgleich für die erlittenen Beeinträchtigungen zu schaffen, insbesondere bei Dauerschäden. Die Höhe der einzelnen Rentenzahlungen muss einen angemessenen Ausgleich für Schmerzen bzw. verringerte Lebensfreude darstellen. Auch eine Kombination beider Auszahlungsarten ist möglich. Ob das Schmerzensgeld einmalig oder als Rente gezahlt wird, entscheidet das Gericht.

 

Wer zahlt Schmerzensgeld, wenn der Täter nicht zahlen kann?

Das Schmerzensgeld wird von der Person oder Partei gezahlt, die für den Schaden verantwortlich ist. In einigen Fällen wird das Schmerzensgeld auch von einer Versicherungsgesellschaft gezahlt, zum Beispiel wenn es sich um einen Autounfall handelt und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers dafür aufkommt.
Was aber, wenn der Täter nicht zahlen kann? Ihre Forderungen können dann beispielsweise durch eine Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. In diesem Fall ergeht ein sogenannter Vollstreckungsbescheid und das gesamte Vermögen des Schädigers, einschließlich aller Wertgegenstände, kann zum Begleichen der Entschädigungszahlung herangezogen werden.

 

Ist Schmerzensgeld steuerfrei?

Ja, Schmerzensgeld ist steuerfrei. Der vom Gericht festgesetzte Betrag wird Ihnen in voller Höhe ausgezahlt – auch im Falle einer Schmerzensgeldrente. Mit Abzügen müssen Sie also nicht rechnen.

 

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