01.02.2012

ARAG Recht schnell…

Stehlgutliste nicht vergessen
Wird nach einem behaupteten Einbruchsdiebstahl nicht unverzüglich eine Stehlgutliste bei der Polizei eingereicht, kann laut ARAG die Versicherung von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei werden (AG München, Az.: 113 C 7440/10).
 
Immer auf dem Radweg bleiben
Ein Fahrradfahrer, der statt eines ausgeschilderten Radweges eine parallel verlaufende Straße benutzt, haftet nach Auskunft der ARAG Experten grundsätzlich mit. Radfahrer müssen den eigens ausgeschilderten Radweg benutzen! Wer trotzdem auf der Straße fährt, tut dies letztlich auf eigenes Risiko (OLG Frankfurt, Az.: 24 U 34/11).
 
Bankgeschäfte mit dem Smartphone
Das Smartphone sollte laut ARAG Experten keineswegs für Online-Überweisungen genutzt werden, wenn auf diesem auch die dafür notwendigen Transaktionsnummern (TAN) per SMS empfangen werden. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Sachsen kann dem Betroffenen bei Missbrauch ein hoher finanzieller Schaden entstehen.