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Auf den Punkt

 
  • Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Rotlicht- und Haltelinienverstoß.
  • Für einen einfachen Rotlichtverstoß sieht der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.
  • Beim Überfahren einer Ampel, die länger als eine Sekunde rot ist (qualifizierter Rotlichtverstoß), kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld von bis zu 360 Euro nach sich ziehen. Außerdem drohen Punkte und ein Fahrverbot.
  • Fahranfängern droht eine Verlängerung der Probezeit.
  • Für die Zustellung des Bußgeldbescheids haben die Behörden drei Monate Zeit.
 
 
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Rote Ampel überfahren und geblitzt

Kontrolliertes Anhalten, Vollbremsung oder weiterfahren? Wenn die Ampel von Grün auf Gelb springt, dann bleibt Autofahrern je nach Abstand zur Haltelinie und der Fahrtgeschwindigkeit oft nur wenig Zeit für die richtige Entscheidung. Nicht zuletzt deshalb gilt beim Anfahren eines Stopplichts erhöhte Vorsicht. Was aber, wenn Sie die falsche Entscheidung getroffen und die Ampel bei Rot überfahren haben – sei es aus Unachtsamkeit oder einer Fehleinschätzung der Gelbphase? Wie hoch sind die Bußgelder mit denen Autofahrer rechnen müssen, die bei einem sogenannten Rotlichtverstoß geblitzt wurden? Und welche anderen Konsequenzen sieht das Gesetz für das Überfahren einer roten Ampel vor? In unserem Ratgeber haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

 

Bußgeldkatalog für rote Ampeln – wann gibt es Fahrverbot oder Punkte?

Mit einer Eintragung in das Punkteregister, also „Punkten in Flensburg“, müssen Sie schon bei einem sogenannten einfachen Rotlichtverstoß rechnen. Ein Fahrverbot droht Ihnen grundsätzlich erst, wenn Sie einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen haben. Eine Ausnahme von dieser Regel ergibt sich, wenn Sie durch das Überfahren der roten Ampel einen Unfall verursacht oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. In diesem Fall kann auch schon ein einfacher Rotlichtverstoß zu einem Führerscheinentzug führen.

Einfacher Rotlichtverstoß vs. qualifizierter Rotlichtverstoß

Der einfache Rotlichtverstoß

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel zum Zeitpunkt der Überquerung der Haltelinie erst weniger als eine Sekunde auf Rot stand und der Betroffene bis in den Gefahrenbereich hinter der Ampel weiterfährt. Für diese Ordnungswidrigkeit sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Wurde beim Überfahren der roten Ampel ein anderer Verkehrsteilnehmer unmittelbar gefährdet, dann erhöht sich auch das Bußgeld. In diesem Fall sind, anstatt 90 ganze 200 Euro zu zahlen. Dazu kommen 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Kommt es darüber hinaus noch zu einer Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld sogar auf 240 Euro an.

Rotlichtverstoß
Bußgeld
Punkte in Flensburg
Fahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß 90 € 1 Punkt keins
Einfacher Rotlichtverstoß + Gefährdung anderer 200 € 2 Punkte 1 Monat
Einfacher Rotlichtverstoß + Gefährdung anderer + Sachbeschädigung (Unfall) 240 € 2 Punkte 1 Monat
 

Der qualifizierte Rotlichtverstoß

Schwerwiegender als der einfache Rotlichtverstoß ist derweil der sogenannte qualifizierte Rotlichtverstoß. Dieser liegt dann vor, wenn die Ampel zum Zeitpunkt der Überquerung der Haltelinie bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand und der Betroffene bis in den Gefahrenbereich hinter der Ampel weiterfährt. Im Vergleich zu einem einfachen Rotlichtverstoß müssen Autofahrer bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit höheren Bußgeldern und schärferen Sanktionen rechnen.

Wurde bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß niemand unmittelbar gefährdet und resultierte aus dem Überfahren des Stopplichts kein Unfall, beziehungsweise eine Sachbeschädigung, dann sieht der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Kommt es wiederum zu einer unmittelbaren Gefährdung von Dritten – also etwa Fußgängern, Fahrradfahrern oder anderen Autofahrern –, dann erhöht sich das Bußgeld von 200 auf 320 Euro. Im Falle einer, aus dem Rotlichtverstoß entstandenen, Sachbeschädigung sind es sogar 360 Euro.

Rotlichtverstoß
Bußgeld
Punkte in Flensburg
Fahrverbot
Qualifizierter Rotlichtverstoß 200 € 2 Punkte 1 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß + Gefährdung anderer 320 € 2 Punkte 1 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß + Gefährdung anderer 360 € 2 Punkte 1 Monat
 

Welche Regeln gelten für einen Haltelinienverstoß?

Eine Ausnahme ergibt sich dann, wenn ein Autofahrer zwar während einer Rotphase die Haltelinie überfahren hat, jedoch noch vor dem Gefahrenbereich hinter der Ampel zum Stehen gekommen ist. In diesem Fall handelt es sich nicht um einem Rotlichtverstoß, sondern um einen sogenannten Haltelinienverstoß, für den in der Regel nicht mehr als 10 Euro Bußgeld fällig werden.

Rotlichtverstoß vs. Haltelinienverstoß
 

Bei Rot über die Ampel gefahren – wann kommt Post?

Wer eine rote Ampel missachtet, der verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird laut § 65 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OWiG) „durch Bußgeldbescheid geahndet“. Für die Zustellung des Bußgeldbescheids per Post bleiben den Behörden in der Regel drei Monate Zeit.

 

Was kann ich tun, wenn mir Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot drohen?

 

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In unserer Playlist sammeln wir informative und hilfreiche Videos zu verschiedenen Themen rund um den Straßenverkehr mit Fachanwalt Jan Kemperdiek.

 

Passende Gerichtsurteile

Rote Ampel überfahren bleibt ohne Geldbuße

Normalerweise wird es richtig teuer, wenn Verkehrsteilnehmer eine rote Ampel ignorieren. Zumindest für rollende Teilnehmer. So kostet es Radler mindestens 60 Euro und unter Umständen einen Punkt in Flensburg und Autofahrer zahlen mindestens 100 Euro und kassieren den Punkt garantiert. Doch nicht immer muss es mit einem Bußgeld enden. In einem konkreten Fall wartete eine Radlerin an einer roten Ampel eine gefühlte Ewigkeit, bevor sie losfuhr. Dabei wurde sie erwischt und sollte prompt ein Bußgeld von 100 Euro zahlen, weil sie die rote Ampel vorsätzlich missachtet hatte. Die Radlerin legte jedoch Einspruch ein. Da sie nach mehr als fünf Minuten Wartezeit davon ausging, dass die Ampel defekt sei, hatte sie weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt. Und so sahen es auch die Richter in zweiter Instanz. Denn bei der Urteilsfindung stellte sich heraus, dass die Ampel, die erst bei Bedarf auf Grün schaltet, sobald ein Fahrzeug sich nähert, tatsächlich gestört war. Daher wurde die Kontaktschleife durch das Rad nicht aktiviert. Von Vorsatz und Fahrlässigkeit konnte also nicht die Rede sein (Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 5 Orbs 25/23).

Auch ein Rettungswagen muss vorsichtig fahren

Ein Rettungswagen überquert bei Rot eine Kreuzung. Dort kollidiert er mit einem bei Grün querenden Fahrzeug, dessen Fahrer ihn trotz Blaulicht und Martinshorn übersehen und überhört hat. ARAG Experten verweisen auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, wonach die Haftungsquote in einem solchen Fall 50 zu 50 beträgt (Az.: 17U121/23).

 
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Was passiert, wenn man in der Probezeit über Rot fährt?

Fahranfänger, die in ihrer Probezeit beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt wurden, müssen damit rechnen, dass ihre Probezeit verlängert wird.

Dabei gelten sowohl ein qualifizierter Rotlichtverstoß als auch ein einfacher Rotlichtverstoß als sogenannter A-Verstoß. Lässt sich ein Fahranfänger innerhalb seiner Probezeit einen solchen A-Verstoß zuschulden kommen, dann führt dies zu einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars (nicht zu verwechseln mit einer MPU). Wer dieses Seminar ablehnt, dem droht der Führerscheinentzug.
Unterläuft einem Fahranfänger innerhalb seiner bereits verlängerten Probezeit ein weiterer A-Verstoß – überfährt er also etwa erneut eine rote Ampel –, wird eine schriftliche Verwarnung durch die Führerscheinbehörde ausgesprochen. Bei einem zweiten A-Verstoß kann ihm dann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

 

Bei Gelb über die Ampel und geblitzt – was jetzt?

Auch Autofahrer, die bei Gelb über eine Ampel gefahren und dabei geblitzt worden sind, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Im Vergleich zu den Geldstrafen bei Rotlichtverstößen wird das Überfahren einer gelben Ampel allerdings vergleichsweise milde geahndet und kostet laut Bußgeldkatalog „nur“ 10 Euro.

Die gesetzliche Grundlage, aufgrund derer auch das Überfahren einer gelben Ampel eine Ordnungswidrigkeit darstellt, bietet § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es, dass eine gelbe Ampel signalisiert, dass Autofahrer „vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“ müssen.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen das Überfahren einer gelben Ampel nicht strafbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht möglich ist, vor dem Stopplicht anzuhalten, ohne einen Auffahrunfall zu verursachen. Und auch wenn der Abstand zur Haltelinie schon so gering ist, dass ein mittelstarkes Bremsen nicht mehr genügt, um rechtzeitig zum Stehen zu kommen, darf bei Gelb weitergefahren werden.

Wer sich an Tempolimits hält und vorausschauend fährt, sollte allerdings nur selten in entsprechende Situationen geraten. In der Regel richtet sich die Länge der Gelbphase einer Ampel nämlich nach der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung. Liegt das Tempolimit etwa bei 50 km/h, dann ist die Gelbphase auf drei Sekunden eingestellt, bei 60 km/h sind es vier Sekunden, bei 70 km/h fünf.

 
 

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Rote Ampel überfahren – Anhörungsbogen, Einspruch und Verjährung

Da für Ordnungswidrigkeiten in der Regel eine Verjährungsfrist gilt, können auch Bußgeldbescheide, die in Folge eines Rotlichtverstoßes ausgestellt worden sind, verjähren.

Laut § 26 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung „bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist…“.

Dabei ist für eine Verjährung immer der Zeitpunkt der ordnungswidrigen Handlung relevant: Sind Sie etwa am 24. April beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt worden, dann verjährt sich diese Ordnungswidrigkeit, wenn der Bußgeldbescheid nicht bis zum 23. Juli ausgestellt worden ist.

Die Verjährungsfrist kann jedoch auch unterbrochen werden. Dies ist dann der Fall, wenn eine Vernehmung des Betroffenen stattfindet, ein Anhörungsbogen eintrifft, ein Verfahren vorläufig eingestellt wird, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft übergeben wird oder beim Amtsgericht eintrifft – oder wenn eine Hauptverhandlung angesetzt wird. In jedem Fall verjährt eine Ordnungswidrigkeit jedoch nach spätestens zwei Jahren.

Natürlich können Betroffene auch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, um ein Fahrverbot oder eine hohe Geldstrafe abzuwenden. Dafür bleiben nach der Zustellung des Bußgeldbescheids genau 14 Tage Zeit. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen.

Wer sich für einen Einspruch entscheidet, sollte allerdings genau prüfen, ob sich dieser im Einzelfall auch wirklich lohnt. Dabei kann es ratsam sein, einen Anwalt einzuschalten. In der Regel kann ein Einspruch bei Rotlichtverstoß etwa dann Sinn ergeben, wenn die Gelbphase einer Ampelanlage zu kurz geschaltet war.

 

Rote Ampel überfahren: Das bedeutet die Beweispflicht

Wird jemand beschuldigt, eine rote Ampel überfahren zu haben, liegt die Beweislast bei den Strafverfolgungsbehörden. Das heißt, sie müssen nachweisen, dass ein Verkehrsteilnehmer tatsächlich bei Rot über die Ampel gefahren ist. Bei Autofahrern wird dieser Beweis in der Regel durch ein Foto des Rotlichtblitzgeräts erbracht. Bei Radfahrern und Fußgängern verlassen sich die Behörden oft auf die Aussagen der beobachtenden Polizeibeamten. Es kann jedoch vorkommen, dass der Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes fehlerhaft ist oder die Beweislage nicht eindeutig ist. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Beweislage genau zu prüfen.

Als Beweis für den Rotlichtverstoß dienen die Zeitmessung durch den Rotlichtblitz oder die Zeugenaussage eines Polizeibeamten oder eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes. Diese Beweise können ungenau oder fehlerhaft sein und den Rotlichtverstoß anfechtbar machen. Um sich zu vergewissern, dass der Nachweis des Rotlichtverstoßes korrekt und ordnungsgemäß erbracht wurde, kann Einsicht in die Verfahrensakte der Bußgeldbehörde genommen werden. Ein Rechtsanwalt kann in diesem Zusammenhang Akteneinsicht beantragen und beispielsweise darlegen, dass die Behörde ihrer Beweispflicht nicht nachgekommen ist oder Messfehler vorliegen.

 

Wann kommt der Anhörungsbogen nach einem Blitzer?

Ein Anhörungsbogen ist ein Dokument, das im Rahmen eines Bußgeldverfahrens von der zuständigen Behörde an den mutmaßlichen Verkehrssünder versandt wird. Der Anhörungsbogen ist Teil des Vorverfahrens und wird in der Regel vor der Zustellung des Bußgeldbescheids per Post zugestellt. Er informiert den Betroffenen nicht nur über den genauen Vorwurf, sondern dient auch dazu, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, falls dieser nicht mit dem Fahrzeughalter übereinstimmt.

Darüber hinaus bietet der Anhörungsbogen die Möglichkeit, den Sachverhalt aus eigener Sicht zu schildern und mögliche Gründe für den Verstoß anzugeben. Obwohl der Bogen eine Stellungnahme ermöglicht, besteht keine Verpflichtung, ihn auszufüllen. Bestimmte persönliche Angaben wie Name und Anschrift müssen jedoch gemacht werden. Andere Angaben, insbesondere solche, die den Betroffenen belasten könnten, sind freiwillig. Niemand muss sich selbst belasten. Ist jedoch ersichtlich, dass eine andere Person das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat, kann dies im Anhörungsbogen angegeben werden.

 

Ampelblitzer – Wo stehen sie und wie funktionieren sie?

Ampelblitzer, im offiziellen Sprachgebrauch auch „Rotlicht-Überwachungsanlagen“ genannt, stehen in der Regel an Kreuzungen, die als besonders gefährlich gelten.

„Rotblitzer“ funktionieren dabei anders als Blitzer, die ausschließlich zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden. Denn missachtet ein Autofahrer eine rote Ampel, dann geht es nicht nur darum festzustellen, ob die Ampel bei der Überquerung der Haltelinie auf Rot stand. Es muss auch geklärt werden, ob der Betroffene einen einfachen Rotlichtverstoß oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen hat – und im Zweifelsfall auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat.

Aus diesem Grund lösen Ampelblitzer in der Regel zweimal aus: einmal, wenn das Fahrzeug die Haltelinie überquert und einmal, wenn es in den von der Ampel geschützten Gefahrenbereich eindringt. Zu diesem Zweck sind unter der Fahrbahn zwei Induktionsschleifen installiert, die ein Signal an den Ampelblitzer senden sobald sie ein Fahrzeug registrieren. Durch das doppelte Auslösen des Blitzers liegen den Behörden zwei Beweisfotos vor, auf denen jeweils auch die verstrichene Dauer der Rotphase ausgewiesen ist.

Rotlichtverstöße können jedoch nicht nur durch Ampelblitzer aufgedeckt werden, sondern auch durch mobile Videoanlagen. In diesem Fall filmt eine der Polizeikameras die Ampel und eine zweite Kamera die entgegenkommenden Fahrzeuge. So können die Behörden sowohl die Identität des Fahrers feststellen als auch den Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug die Haltelinie überquert hat.

 

Wie sehen Ampelblitzer aus?

Ein Ampelblitzer ist auf der Straße optisch als robuste Kameraeinheit erkennbar, die in der Regel in einem grauen oder grünlichen Gehäuse untergebracht ist. Dieser Kasten ist entweder direkt an der Ampel oder an einem benachbarten Mast befestigt, oft in einer Höhe, die einen guten Überblick über den gesamten Kreuzungsbereich ermöglicht. Die Position des Blitzers ermöglicht es, den Verkehr in beiden Richtungen zu überwachen. Manchmal kann man auch einen integrierten Blitz oder eine Linse erkennen, besonders wenn man näher an der Einheit vorbeifährt.

Ampelblitzer sind nicht zu verwechseln mit anderen Geräten, die an Kreuzungen installiert sind. Häufig sind direkt an den Ampeln kleinere Kameras angebracht, die als Sensoren für die Verkehrsüberwachung und nicht als Radarfallen dienen. Darüber hinaus können Beleuchtungseinrichtungen oder andere Verkehrsüberwachungskameras, die für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden, ähnlich aussehen und zu Verwechslungen führen.

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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