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Auf den Punkt

 
  • Zu schnelles Fahren kann mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und vorübergehendem Führerscheinentzug in Form eines Fahrverbots geahndet werden.
  • Bei mehr als 20 km/h zu viel droht ein Eintrag ins Punkteregister.
  • Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h drohen Fahrverbote von einem Monat.
  • Fahranfänger stehen unter besonderer Beobachtung.
 
 
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Geschwindigkeitsüberschreitungen: Zu schnell fahren ist kein Kavaliersdelikt

Sei es auf der Autobahn, auf der Landstraße oder in der 30er-Zone: Fast jeder deutsche Autofahrer ist schon mal geblitzt worden. Dabei ist zu schnelles Fahren eine ernstzunehmende Ordnungswidrigkeit und kann nicht nur mit empfindlichen Geldstrafen, sondern im schlimmsten Fall auch mit Punkten in Flensburg oder gar Fahrverboten geahndet werden. Doch wie schnell ist eigentlich zu schnell? Welche Strafen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Ortschaften und außerorts? Und wann kann es sich lohnen gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen? In unserem Ratgeber haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

 

Höchstgeschwindigkeit überschritten: Das sind die Strafen für zu schnelles Fahren

Wie hoch die Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: Wurden Sie innerorts oder außerorts geblitzt, das heißt, waren Sie auf einer Landstraße, einer Autobahn oder einer Straße innerhalb einer Ortschaft unterwegs? Was war das dort zulässige Tempolimit? Und mit wie viel km/h haben Sie es überschritten, als Sie geblitzt wurden?

Der Bußgeldkatalog sieht für Geschwindigkeitsüberschreitungen je nach Schwere des Verstoßes sehr unterschiedliche Strafmaße vor. Einige Faustregeln können Sie sich jedoch merken: So werden Fahrverbote in der Regel nur dann erteilt, wenn ein Verkehrsteilnehmer innerorts mindestens 31 km/h oder außerorts mindestens 41 km/h zu schnell gefahren ist. Weniger schwere Verstöße gegen das Tempolimit werden nur dann mit einem Fahrverbot geahndet, wenn es sich um sogenannte Folgeverstöße handelt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten gleich zweimal geblitzt wurden. Bei Folgeverstößen kann schon eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h zu einem vorübergehenden Führerscheinentzug führen.

 

Was kann ich tun, wenn mir Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot drohen?

 

Sie suchen weitere rechtliche Infos?
In unserer Playlist sammeln wir informative und hilfreiche Videos zu verschiedenen Themen rund um den Straßenverkehr mit Fachanwalt Jan Kemperdiek.

 

Zu schnell gefahren: So viel kann Sie ein Blitzer kosten

Wenn Sie geblitzt werden, kann das je nach Geschwindigkeitsüberschreitung unterschiedlich teuer werden. Geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen werden oft nur mit einem Verwarnungsgeld geahndet, aber sobald die Tachonadel weiter ausschlägt, steigen die Kosten. Vorsicht: Außerorts ist mit einem Bußgeld von 20 Euro bis zu 700 Euro zu rechnen. Innerorts sind in diesem Fall sogar Gebühren von bis zu 800 Euro möglich. Ab einer bestimmten Überschreitung kommen zu den Bußgeldern noch Punkte in Flensburg hinzu, bei schweren Verstößen droht sogar ein Fahrverbot. Diese Maßnahmen sollen nicht nur den Geldbeutel treffen, sondern auch als Denkzettel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen. Einen detaillierten Überblick über die möglichen Kosten einer Geschwindigkeitsüberschreitung geben die Tabellen in diesem Artikel im Detail.

Passende Gerichtsurteile

Fahrtenbuchauflage trotz zugegebenen Verstoßes
Das Führen eines Fahrtenbuchs kann auch dann angeordnet werden, wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs angegeben hat, den Verkehrsverstoß selbst begangen zu haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem Fall, in dem wegen eines abweichenden Blitzerfotos Zweifel daran bestanden, dass es tatsächlich der Kfz-Halter war, der den Verkehrsverstoß begangen hat (Az.: 3 L 68/22.MZ).

Höhere Strafe bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen
Passiert ein Fahrer hintereinander mehrere die Höchstgeschwindigkeit beschränkende Verkehrszeichen, ohne seine Fahrgeschwindigkeit anzupassen, handelt er – wenn nicht sogar vorsätzlich – zumindest mit gesteigerter Fahrlässigkeit. Gegen den Betroffenen könne dann ein erhöhtes Bußgeld verhängt werden, entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 4 Powi 6 AsRs 26/21).

 

Außerorts zu schnell: Was gilt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften?

Wer außerorts geblitzt wurde – also etwa auf einer Landstraße – der sollte wissen, dass in diesem Fall andere Regeln gelten als bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

Die Höchstgeschwindigkeit jenseits geschlossener Ortschaften liegt laut § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVo) für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen bei 100 km/h. Dies gilt natürlich nur dann, wenn in einem Streckenabschnitt durch entsprechende Verkehrsschilder nicht ein abweichendes Tempolimit vorgegeben ist.

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h sieht der Bußgeldkatalog außerorts lediglich Geldstrafen vor. Diese können bis zu 60 Euro betragen. Ist ein Verkehrsteilnehmer noch schneller unterwegs, dann drohen neben empfindlichen Bußgeldern allerdings auch Punkte in Flensburg. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies der Fall, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr vorliegt. Wer mit 26 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt wurde, dem droht sogar ein vorübergehender Führerscheinentzug, wenn er innerhalb von 12 Monaten gleich zweimal erwischt wurde.

 

Strafen für PKW bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Verstoß
Strafe
Punkte
Fahrverbot
Bis 10 km/h 20 €
11 bis 15 km/h 40 €
16 bis 20 km/h 60 €
21 bis 25 km/h 100 € 1
26 bis 30 km/h 150 € 1 (1 Monat)*
31 bis 40 km/h 200 € 1 (1 Monat)*
41 bis 50 km/h 320 € 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 480 € 2 1 Monat
61 bis 70 km/h 600 € 2 2 Monate
Über 70 km/h 700 € 2 3 Monate
 

Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn

Die im Bußgeldkatalog vorgesehenen Strafmaße für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften gelten auch für Fahrzeuge, die auf der Autobahn unterwegs sind. Anders als auf Landstraßen gilt hier aber im Regelfall ein höheres Tempolimit. Während für Lkw auf der Autobahn eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeschrieben ist, ist für Pkw und Motorräder eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vorgesehen. Da die Richtgeschwindigkeit allerdings nur eine empfohlene Maximalgeschwindigkeit ist, können Verkehrsteilnehmer, die sie überschreiten, nicht strafrechtlich belangt werden. Trotzdem gibt es natürlich auch auf der Autobahn Streckenabschnitte, in denen durch Verkehrsschilder eine abweichende Maximalgeschwindigkeit vorgegeben ist. Überschreiten Sie das Tempolimit dort, kann Ihnen je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld, ein Eintrag ins Punkteregister oder sogar ein Fahrverbot drohen.

Wer mit bis zu 20 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt wird, für den sieht der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von 60 Euro vor. Ist ein Verkehrsteilnehmer noch schneller unterwegs, dann drohen neben empfindlichen Bußgeldern allerdings auch Punkte in Flensburg. Wie auf Landstraßen, ist dies auf der Autobahn dann der Fall, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr vorliegt. Wer mit 26 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt wurde, dem droht sogar ein vorübergehender Führerscheinentzug, wenn er innerhalb von 12 Monaten gleich zweimal erwischt wurde.

 

Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts?

Wer innerorts zu schnell fährt, der muss sich zum Teil auf empfindliche Bußgelder einstellen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Gesetzgeber die Gefährdung durch zu schnelles Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften als noch höher einstuft als die Gefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Landstraßen oder Autobahnen.

Laut § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVo) gilt innerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Wird diese Höchstgeschwindigkeit überschritten, dann greifen je nach Schwere des Verstoßes unterschiedliche Strafmaße. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h wird in der Regel ein Bußgeld zwischen 30 und 70 Euro fällig. Ist ein Verkehrsteilnehmer noch schneller unterwegs, dann drohen neben empfindlichen Bußgeldern allerdings auch Punkte in Flensburg. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist dies der Fall, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr vorliegt. Wer mit 26 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt wurde, dem droht sogar ein vorübergehender Führerscheinentzug, wenn er innerhalb von 12 Monaten gleich zweimal erwischt wurde.

 

Strafen für PKW bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften

Verstoß
Strafe
Punkte
Fahrverbot
Bis 10 km/h 30 €
11 bis 15 km/h 50 €
16 bis 20 km/h 70 €
21 bis 25 km/h 115 € 1
26 bis 30 km/h 180 € 1 (1 Monat)*
31 bis 40 km/h 260 € 2 1 Monat
41 bis 50 km/h 400 € 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 560 € 2 2 Monate
61 bis 70 km/h 700 € 2 3 Monate
Über 70 km/h 800 € 2 3 Monate
 

Was passiert, wenn ich in der Probezeit geblitzt werde?

Lässt sich ein Fahranfänger innerhalb seiner Probezeit entweder einen „A-Verstoß“ oder zwei „B-Verstöße“ zuschulden kommen, dann führt dies zu einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars. Wer dieses Seminar ablehnt, dem droht der Führerscheinentzug.

Als A-Verstoß gilt in der Regel jede Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h. Einen B-Verstoß lässt sich derweil jemand zuschulden kommen, der zwar zu schnell, aber nicht mit mehr als 20 km/h über dem Tempolimit unterwegs ist.

Unterläuft einem Fahranfänger innerhalb seiner bereits verlängerten Probezeit ein weiterer A-Verstoß, dann wird eine kostenpflichtige Verwarnung ausgesprochen. Bei einem zweiten A-Verstoß kann ihm dann ebenfalls die Fahrerlaubnis entzogen werden.

 

Wie viel Toleranz wird bei überhöhter Geschwindigkeit abgezogen?

Da bei der Geschwindigkeitsmessung durch Blitz-, Laser und Videosysteme nie davon ausgegangen werden kann, dass jede Anlage ähnlich genau misst, wird bei Tempoüberschreitungen eine Toleranz abgezogen. Bei gemessenen Geschwindigkeiten von unter 100 km/h gilt im Regelfall, dass drei km/h abgezogen werden. Wer im Moment der Aufzeichnung mit mehr als 100 km/h unterwegs war, der kann wiederum davon ausgehen, dass drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit als Toleranz abgezogen werden.

Ob sich ein Verkehrsteilnehmer zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsmessung auf einer Autobahn, einer Landstraße oder in einer geschlossenen Ortschaft befunden hat, ist für den Toleranzabzug irrelevant. Je ungenauer ein Messsystem ist, desto höher kann jedoch der Toleranzabzug ausfallen. So wird in der Regel etwa davon ausgegangen, dass stationäre Blitzer genauer messen als Videosysteme. Bei diesen kann der Toleranzabzug in Ausnahmefällen also auch noch höher liegen als bei drei km/h, beziehungsweise drei Prozent der ursprünglich gemessenen Geschwindigkeit.

 

Verjährung und Blitzer: Wann ist es zu spät für einen Bußgeldbescheid?

Da für Ordnungswidrigkeiten in der Regel eine Verjährungsfrist gilt, können auch Bußgeldbescheide, die in Folge einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausgestellt worden sind, verjähren.

Laut § 26 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung „bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist…“.

Dabei ist für eine Verjährung immer der Zeitpunkt der ordnungswidrigen Handlung relevant: Sind Sie etwa am 24. April geblitzt worden, dann verjährt sich diese Ordnungswidrigkeit, wenn der Bußgeldbescheid nicht bis zum 23. Juli ausgestellt worden ist.

Die Verjährungsfrist kann jedoch auch unterbrochen werden. Dies ist dann der Fall, wenn eine Vernehmung des Betroffenen stattfindet, ein Anhörungsbogen eintrifft, ein Verfahren vorläufig eingestellt wird, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft übergeben wird oder beim Amtsgericht eintrifft – oder wenn eine Hauptverhandlung angesetzt wird. In jedem Fall verjährt eine Ordnungswidrigkeit jedoch nach spätestens zwei Jahren.

 

Blitzer anfechten: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie geblitzt wurden, müssen Sie diesen nicht immer ohne weiteres akzeptieren, insbesondere dann nicht, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen. Ein Einspruch kann selbst oder durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden. Weist die Behörde den Einspruch zurück, wird der Fall vor einem Amtsgericht verhandelt.

Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen, die hohe Strafen nach sich ziehen können, lohnt es sich, die Möglichkeit eines Einspruchs zu prüfen. Fehler können in der Messmethode, der Geräteeinstellung oder der Ausbildung des Personals liegen.

Um die Details Ihrer Messung zu erfahren, müssen Sie einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, da diese Informationen nicht mit dem Bußgeldbescheid verschickt werden. Häufige Fehlerquellen sind veraltete oder nicht fristgerecht überprüfte Messgeräte.

Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen. Dabei ist es wichtig, alle relevanten persönlichen Daten anzugeben. Außerdem muss deutlich gemacht werden, dass Einspruch eingelegt wird. Eine Begründung des Einspruchs ist nicht erforderlich, kann aber die Erfolgsaussichten erhöhen.

Nutzen Sie hierfür auch unseren Bußgeldrechner.

 

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Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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