Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

25.11.2021

Ausrutscher beim Benefiz-Sport

350 Euro Spendeneinnahmen für einen befreundeten von der Flutkatastrophe betroffenen Verein ist ein tolles Ergebnis für einen Nachmittag auf der Sportanlage. Der Vorstand des Sportvereins aus dem rheinischen K. hatte die Vereinsmitglieder bei sonnigem Oktober-Wetter kurzfristig auf den Sportplatz eingeladen. Verschiedene Spielstationen für Groß und Klein warteten auf die Gäste: Dartscheiben an der Garagenwand, drei von der Bogensportabteilung aufgestellte Schießstände und für die Kleinen ein Mini-Trampolin.

Ein Sponsor des Vereins hatte den Anreiz gesetzt, für jeden Sprung auf das Mini-Trampolin 50 Cent zu spenden. Dies galt ebenso für jeden Dart-Spieler, der nach drei Würfen mehr als 25 Punkte erreichte sowie für jeden Bogenschützen, dem mindestens zwei Treffer nach fünf Schüssen gelangen.

Aus Sicherheitsgründen waren die einzelnen Schießstände und die Bereiche von Dartscheiben mit rot-weißem Absperrband voneinander abgegrenzt worden. Dies diente zugleich der Einhaltung der vorgeschriebenen Corona-bedingten Hygienemaßnahmen.

Was geschah?

Mitglied M. stellte sich an der Dartbahn 1 an der Abwurflinie auf. Er holte als Neuling mit seinem rechten Wurfarm schwungvoll aus, verlor das Gleichgewicht, übertrat die Abwurflinie und kam zu Fall. Er stürzte zu Boden und verletzte sich dabei an seinem rechten Knie. Den Pfeil hatte er glücklicherweise noch rechtzeitig werfen können, ohne sich selbst oder andere Spieler und Zuschauer zu gefährden.

Vor Ort waren die Schmerzen zunächst nicht sehr groß. Später musste M. doch eine Notfallaufnahme im Krankenhaus aufsuchen. Diagnose: Meniskusverletzung.

Wie hilft die ARAG?

Verein und das verletzte Vereinsmitglied meldeten den Unfall dem Versicherungsbüro beim LSB/.
Die vertraglichen Leistungen der Sport-Unfallversicherung stehen jedem Vereinsmitglied auch bei der Teilnahme an derartigen Vereinsveranstaltungen im Umfang des abgeschlossenen Sportversicherungsvertrages zu. Bliebe das Bein nach Ablauf des ersten Unfalljahres weiterhin in seiner Funktion beeinträchtigt, könnte der Sportler Invaliditätsansprüche anmelden. Auf Grundlage fachärztlicher Gutachten würde er eine Invaliditätsleistung erhalten.

Was es hier zu beachten und zu tun gibt, erfahren Sie bei den Ansprechpartnern und -partnerinnen in den Versicherungsbüros.

Haben Sie Fragen?

Hier geht es direkt zu Ihrem Versicherungsbüro

 
 

Weitere wertvolle Informationen

ARAG Sportversicherung

Wir sind der Sportversicherer Nr. 1 in Europa! Erfahren Sie mehr über unseren leistungsstarken Schutz für Sportorganisationen und Sportler.

Unser Sport-Newsletter

Profitieren Sie von nützlichen Tipps rund um das Vereinsleben.

Ratgeber Vereinsrecht

Hier ist unsere Fundgrube an rechtssicherem Wissen für Vereine und Menschen auf dem Weg zur Vereinsgründung – von Datenschutz bis Veranstaltungsplanung, von Mitgliederversammlung bis Vereinssatzung.