Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

21.08.2020

Wann ist Büroschlaf unfallversichert?

So ein Tag im Büro kann ganz schön schlauchen. Umso glücklicher ist derjenige, der ein ruhiges Plätzchen findet, wenn das plötzliche Schlafbedürfnis übermächtig wird. Wenn aber ein Arbeitnehmer bei der Arbeit einschläft und von seinem Bürostuhl fällt, gilt das meist nicht als betrieblicher Unfall, warnen ARAG Experten.

Die betriebliche Unfallversicherung muss laut einem Urteil eines Sozialgerichtes nur einspringen, wenn der Büroschlaf den Arbeitnehmer aufgrund arbeitsbedingter Übermüdung befällt und der Unfall somit wenigstens mittelbar mit der Ausübung der Berufstätigkeit zusammenhängt (SozG Dortmund S 36 U 294/97).

Alles zu Arbeitsunfällen

Unfälle, die sich am Arbeitsplatz während der Regelarbeitszeit ereignen, sind vom gesetzlichen Unfallschutz abgedeckt. Alle anfallenden Kosten übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn Sie aber außerhalb der üblichen Arbeitszeit oder Ihrer beruflichen Aufgaben verunglücken, wird's komplizierter, wie unsere Sammlung von Gerichtsurteilen zeigt.

 

Home-Office: Rechte und Pflichten beim Arbeiten von zu Hause

Während der Corona-Krise ist die Arbeit im Home-Office für viele ganz plötzlich Realität. Erfahren Sie, was das Arbeitsrecht dazu sagt.

Raucherpause: Sturz ist kein Arbeitsunfall

Verunglücken Arbeitnehmer während ihrer Raucherpause, sind sie nicht unfallversichert. Warum, erfahren Sie in unserem Rechtstipp.

UNSERE EMPFEHLUNG

Private Unfallversicherung

Mit unserer privaten Unfallversicherung sind Sie immer abgesichert: Ob auf der Arbeit oder während der Freizeit!

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services