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22.01.2013

 

Geplünderte Schließfächer – Wer haftet?

Unbekannte haben vor Kurzem rund hundert Schließfächer der Berliner Commerzbank aufgebrochen, ausgeraubt und sind mit der Beute geflohen. Das ist für das Geldinstitut ein erheblicher Reputationsschaden – wer kommt aber für den tatsächlichen Verlust der Bankkunden auf? Die Inhalte sind pro Schließfach nach Auskunft der betroffenen Bank nämlich nur bis 5.000 Euro versichert. Wer Höhere Werte im vermeintlich sicheren Banksafe aufbewahrt, sollte diese auch zusätzlich versichern. Sonst geht er womöglich leer aus, wenn sich die Unterbringung der Wertsachen als weniger sicher erweist, als angenommen. Darüber hinaus bekommt nicht jeder Kunde die Höchstversicherungssumme automatisch ausbezahlt. Ein Kunde muss den Schaden nämlich nachweisen können, andernfalls hat er keinen Schadenersatzanspruch gegen die Bank, so ARAG Experten unter Berufung auf ein Urteil. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss der Inhaber des Schließfachs nachweisen, welche Wertsachen aus dem Schließfach gestohlen wurden. Kann er das nicht, bleibt er auf dem Schaden sitzen (OLG Düsseldorf, Az.: I-24 U 193/11).

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