Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

25.04.2013

Kopfschmerzen sind keine Lappalie

Wird eine Person, die sich wegen starker, plötzlich auftretender Kopfschmerzen in die Notaufnahme eines Krankenhauses begibt, nicht ausführlich untersucht, so ist die Klinik zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet, wenn der Patient kurze Zeit später eine schwere Hirnblutung erleidet. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: I-26 U 142/09).

In dem verhandelten Fall begab sich ein 34-Jähriger wegen spontan aufgetretener starker Kopfschmerzen in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Nach einer kurzen Untersuchung wurde er mit der Diagnose „Spannungs-Kopfschmerzen“ und einem Rezept für Schmerzmittel aus der Klinik entlassen. Dreizehn Tage später erlitt der Kläger eine schwere Hirnblutung, die ihn zum Pflegefall machte. Dabei stellte sich heraus, dass die Ursache für seine vorangegangenen Kopfschmerzen eine leichte Hirnblutung gewesen sein musste. Weil der Krankenhausarzt diese Warnblutung wegen der oberflächlichen Befunderhebung nicht erkannt hatte, lag offenbar ein Behandlungsfehler vor.

Der Mann verklagte die Klinik daher auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Mit Erfolg: Das OLG gab der Klage statt. Die Behauptung der Klinik, den Kläger angesichts der Symptome ausreichend behandelt zu haben, konnte diese nicht entlasten. Denn dem Kläger ist laut ARAG Experten im Laufe des Verfahrens die Beweislastumkehr zugute gekommen. Somit wäre es Sache des Krankenhauses gewesen, zu beweisen, dass dem Arzt, der den Kläger zuerst behandelt hat, bei der Befunderhebung kein Fehler unterlaufen ist.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick