Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

14.05.2009

Kunstfehler - Arzt haftet auch bei Unterlassung

Aufgrund eines Behandlungsfehlers oder wegen Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht kann sich ein Arzt gegenüber seinem Patienten schadenersatzpflichtig machen.

Für einen so genannten Kunstfehler tritt die Arzthaftung ein, wenn der Arzt die anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft außer Acht gelassen hat, gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht verstoßen hat, durch eine falsche Behandlung bei einem Patienten einen Schaden verursacht hat und dieser Schaden auf die Pflichtverletzung des Arztes zurückzuführen ist oder dem Arzt ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

ARAG Experten betonen, dass Behandlungsfehler nicht nur Fehler sind, die durch ein aktives Tun des Arztes herbeigeführt werden, sondern diese auch durch ein Unterlassen begangen werden können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine wichtige Untersuchung pflichtwidrig nicht angeordnet wurde.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick