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20.09.2016

Auch wenn das Risiko noch so gering ist: Ärzte müssen ihre Patienten umfassend über alle Nebenwirkungen aufklären. Ansonsten riskieren sie nach Angaben von ARAG Experten hohe Schmerzensgeldforderungen.

In einem konkreten Fall hatte eine Patientin Brustkrebs und wurde operiert. Während der anschließenden Chemotherapie verabreichten die Ärzte ihr ein neues, besonders wirksames Medikament. Doch bei der Patientin traten gravierende Nebenwirkungen auf: Sie verlor am ganzen Körper ihre Haare – und zwar dauerhaft.

Da sie nicht über diese möglichen Nebenwirkungen aufgeklärt worden sei, verklagte sie die Ärzte auf Schmerzensgeld. Und diese mussten zahlen. Zwar gab es eine generelle Aufklärung, aber da bei nur drei Prozent der Patienten ein dauerhafter Haarausfall festgestellt worden war, hatten die Mediziner dieses Detail nicht erwähnt (Oberlandesgericht Köln, Az.: 5 U 76/14).

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