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03.06.2019

Zu Beginn und Ende der Schulferien macht sich bundesweit ein Phänomen breit, das auch als „Flunker-Ferien“ oder „schummelfrei“ bekannt ist. Eltern verlängern eigenmächtig die Ferien ihrer Kinder, meistens um ein Urlaubsschnäppchen wahrnehmen zu können. Die ARAG Experten sagen, welche Folgen das haben kann.

Schulfrei nur aus wichtigen Gründen

Während eine Freistellung vom Unterricht in gravierenden Fällen, wie etwa dem Tod eines nahen Angehörigen oder dem 80. Geburtstag der Großmutter, durchaus von der Schule genehmigt wird, gilt dies für eine einfache „Urlaubsverlängerung“ nicht.

Wer die Ferien ausdehnen will, muss dies zunächst beantragen. Geht es um einen bis drei Tage, können meist die Klassenlehrer entscheiden. Bei einem längeren Zeitraum muss die Schulleitung zustimmen. Wird dem Antrag der Eltern nicht stattgegeben und die Kinder fehlen dennoch zu Beginn oder Ende der Ferien, handelt es sich um eine „Nichtwahrnehmung des Unterrichts“, die sanktioniert werden kann.

Das bisschen Bußgeld?

Bevor jedoch ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, stehen zunächst eine Verwarnung durch die Schulleitung oder ein Zeugniseintrag auf der Liste der abgestuften Sanktionsmöglichkeiten. Doch setzen sich ferienwütige Eltern darüber hinweg, kann die Schulbehörde Bußgelder verhängen. Dabei ist die Höhe des Ordnungsgeldes je nach Wohnort extrem unterschiedlich.

Während Eltern in Erfurt pro zusätzlichem Ferientag lediglich fünf Euro Strafe zahlen müssen, kann das Bußgeld Eltern in München ein echtes Loch in die Haushaltskasse reißen: Denn im Freistaat wird der wirtschaftliche Vorteil der unerlaubten Ferienverlängerung betrachtet und für die Berechnung der individuellen Bußgeldhöhe zugrunde gelegt. Das Strafgeld wird auf beide Erziehungsberechtigten aufgeteilt. Dabei greift Bayern gleich auf zwei Gesetze zurück – einmal das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG, § 17) und das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Artikel 119).

Auch in Bremen wird das gerechte Aufteilen der Bußgelder auf Mama und Papa praktiziert. In der Freien Hansestadt an der Weser werden 35 Euro pro Fehltag und Erziehungsberechtigtem angesetzt, und maximal 500 Euro pro Elternteil. Weniger zimperlich sind die Amtsherren in Stuttgart; Eltern aus der Porsche-Stadt müssen 150 Euro pro zusätzlichem Ferientag zahlen. In Düsseldorf zahlt man 80 Euro bzw. 150 Euro in Köln für maximal fünf Tage vor oder nach den Ferien; darüber hinaus ist es eine Einzelfallentscheidung. Die Höchstgrenze liegt bei 1.000 Euro. Hamburg unterscheidet nach Anzahl der Kinder: Für ein Kind werden 200 Euro fällig, bei zwei und mehr Kindern kostet die unzulässige Ferienverlängerung 300 Euro. In Kiel bestraft man vor allem Wiederholungstäter: Während man in der nördlichsten Landeshauptstadt beim ersten Vergehen 100 Euro Bußgeld zahlen muss, verdoppelt sich der Betrag bei erneuten Flunker-Ferien jedes Mal bis zur Höchstgrenze von 1.000 Euro.

Keine konkreten Bußgeldsätze gibt es beispielsweise für Eltern in Dresden und Hannover, dort entscheiden die Behörden je nach Einzelfall. Ob es an großzügigen Klassenlehrern liegt oder aber die Eltern besonders brav sind: In Magdeburg, Schwerin und Mainz sind den Ordnungsämtern keine Fälle von Schulpflichtverletzungen in Verbindung mit nicht genehmigten Ferienverlängerungen bekannt.

 

Was kostet die Ferienverlängerung in Ihrer Stadt?

Gut zu wissen

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Entschuldigung für die Schule

Ob eine Entschuldigung für versäumten Unterricht, Beurlaubung oder Befreiung – wir sagen Ihnen, was Eltern unbedingt beachten sollten!

Verwarngeld
Bußgeld
Höchstgrenze
Anmerkungen
Berlin/Potsdam 2.500 €
Bremen 25 € pro Tag und
pro Elternteil
35 € pro Tag und pro Elternteil 500 € pro Elternteil
Dresden 1.250 €
Düsseldorf 80 € 1.000 € Für max. 5 Tage vor oder nach den Ferien; darüber hinaus Einzelfallent­scheidung
Erfurt 5 € pro Tag
Hamburg 200 € bei 1 Kind; 300 € bei 2 u. mehr Kindern
Kiel 35 € 100 € bis 200 € 1.000 €
Köln 150 €
Saarbrücken 35 €/50 €
bis 4 Wochen Fehlzeit
70 €/100 € bis 2 Monate Fehlzeit; 100 €/150 €
bis 6 Monate Fehlzeit
Schüler ab 14 Jahre/Eltern bei jüngeren Schülern
Stuttgart 150 € pro Tag
Wiesbaden 100 € bis 6 Fehltage; 150 € bei mehr als 6 Fehltagen 300 € (Erstfall)
400 € (Wiederholungsfall)
Stand Juni 2018, ohne Gewähr

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