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22.11.2021

Cyber-Week und Sie gehen auf Schnäppchenjagd? Dann drücken wir die Daumen, dass alle Ihre Bestellungen gut ankommen. Auch während der alljährlichen Rabattschlacht Ende November gelten natürlich alle Regeln zu Widerruf, Rückgabe und Umtausch bei reduzierter Ware. Hier kommen die wichtigsten Infos rund um Super-Deals und Fake-Angebote zum Nachlesen.

Bestellung

Leere Preis-Versprechen

Vorsicht bei extrem hohen Rabatten! Schauen Sie sich den Preis besonders gut an. Um den Deal richtig einordnen zu können, ist es hilfreich, den üblichen Marktpreis zu kennen. Preissuchmaschinen im Internet können beim Vergleich helfen. Sehr hohe Preisnachlässe ergeben sich oft dadurch, dass das vermeintliche Schnäppchen und die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Händlers gegenübergestellt werden. Doch die UVP ist selten der Endpreis, den der Handel für ein Produkt aufruft.

So erkennen Sie unseriöse Angebote

Das größte Schnäppchen, der tiefste Preis, der einzigartige Rabatt, Top-Preise ohne Ende – es winken nicht nur großartige Angebote, sondern auch einige unseriöse Deals. Nach Auskunft der ARAG Experten können Sie unseriöse Online-Händler oft schon an ihrem Internetauftritt erkennen: Es tauchen ungewöhnliche Schreibweisen oder gar Rechtschreibfehler auf, es fehlt ein Impressum oder es fehlen Angaben zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eine Widerrufsbelehrung. Achten Sie auf die Bezahlung. Hier sollte keine Vorkasse geleistet werden, sondern per Lastschrift, auf Rechnung oder mit Bezahldiensten wie z. B. PayPal bezahlt werden. Auf keinen Fall sollten Sie sich unter Druck setzen lassen, weil angeblich nur noch wenige Teile verfügbar sind oder sich gleichzeitig zig andere Kunden dieses Produkt ansehen.

Lieferung

Niemand zu Hause: Wo dürfen Pakete abgelegt werden?

Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, Pakete in der Nachbarschaft abzugeben. Das ist dann auch erlaubt. Ob es der direkte Nachbar sein muss, ist leider nicht geregelt.

Dann gibt es noch so genannte Garagenverträge. Der Zusteller vereinbart mit dem Empfänger einen Ort, an dem er das Paket ausdrücklich ablegen darf – etwa eine Garage. Die Sendung einfach vor der Haustür abzulegen, findet sich nicht in den AGB der Zusteller und ist somit nicht erlaubt! Verschwindet daraufhin eine Bestellung, ist der Händler Ihr Ansprechpartner. Er muss den Kaufpreis erstatten, auch wenn das Paket gestohlen wurde.

Muss der Lieferdienst ein Zeitfenster für die Zustellung nennen?

Paketdienste sind nach Auskunft der ARAG Experten nicht verpflichtet, ein Zeitfenster für die Zustellung der Sendung anzugeben. Vielmehr ist das als Service der Lieferunternehmen anzusehen. Um besser abschätzen zu können, wann das Paket eintrifft, raten die ARAG Experten, die Sendung online zu verfolgen. Die meisten Unternehmen bieten über ihre Internetseite oder per App eine Trackingfunktion, wo man jederzeit sehen kann, wo sich das Paket befindet. Hier können Kunden auch ein anderes Zeitfenster für die Zustellung wählen oder einen alternativen Ablage- oder Abgabeort für die Sendung hinterlegen, wenn klar ist, dass zum geplanten Zustellzeitpunkt niemand zu Hause sein wird.

Wenn die Sendung beschädigt oder unvollständig ist

Das Widerrufsrecht hilft bei beschädigten und unvollständigen Sendungen. So lange die 14-Tages-Frist nicht abgelaufen ist, können Kunden einfach ihren Widerruf erklären und die Ware zurückschicken. Dagegen kann der Händler trotz seines Nachbesserungsrechts nichts machen und muss Kaufpreis und Versandkosten erstatten.

Mehr zu diesem Thema und einem wichtigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem man im Internet bestellte Ware nicht in jedem Fall zurücksenden muss, wenn sie Mängel aufweist steht hier.

Umtausch

Kein Recht auf Umtausch bei Nichtgefallen:
Gekauft ist gekauft! Es gibt kein generelles Rückgaberecht im Handel und auch bei Online-Käufen nicht. Ein Händler muss einmal verkaufte Ware nicht zurücknehmen. Manche tun es aus Kulanz trotzdem, weil sie eine gute Kundenbeziehung nicht gefährden wollen.

Sie haben 14 Tage Widerrufsrecht!

Wenn Sie im Online-Shop kaufen, haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, egal, welchen Grund Sie für die Rücksendung haben. Es reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Bei der 14-Tages-Frist zählt übrigens jeder Tag. Sonn- und Feiertage werden mitgerechnet. Fällt das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, tritt an dessen Stelle aber der nächste Werktag.

Es gibt aber auch Ausnahmen. Das sind zum Beispiel schnell verderbliche Lebensmittel, extra für Sie angefertigte Waren und Musik-CDs und DVDs, bei denen die Versiegelung entfernt wurde. Achten Sie bei der Rücksendung darauf, dass die Ware einwandfrei ist. Sonst kann der Händler möglicherweise einen Wertersatz von Ihnen fordern.

Gibt es für den Umtausch eine offizielle Frist?

Nehmen Sie einen Umtausch schnellstmöglich vor. Wer zu lange wartet, mindert seine Rückgabechancen, es sei denn, der Händler hat mit einer langen Umtauschfrist geworben.

Kann man reduzierte Ware umtauschen?

Ob online oder im Kaufhaus: Am Black Friday winken tolle Schnäppchen. Oft sind die rabattierten Waren mit dem Hinweis versehen, dass diese vom Umtausch ausgeschlossen seien. Das ist aber nicht ganz richtig. Der Händler muss Ware zurücknehmen, wenn sie fehlerhaft ist – egal ob reduziert oder nicht.

Wenn eine Preisreduzierung allerdings ausdrücklich mit "Ware mit kleinen Fehlern“, „2. Wahl“ oder „Fehlfarben“ begründet wird, können Sie sich später nicht auf diesen Fehler an der Ware berufen.

 
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Ist eine Nachbesserung möglich?

Wenn Sie fehlerhafte Ware reklamieren, können Sie auch bei Gegenständen, die zu einem reduzierten Preis gekauft wurden, bis zu zwei Jahre nach dem Kauf Nachbesserung verlangen. Möglich ist eine solche Nachbesserung, indem der Händler die Ware repariert beziehungsweise reparieren lässt oder die Ware neu liefert. Alternativ ist auch denkbar, dass der Verkäufer den Kaufpreis noch einmal mindert.

Darf man Apps umtauschen?

Überlegen Sie sich gut, wenn Sie am Black Friday eine App kaufen. Zwar gilt das Widerrufsrecht grundsätzlich auch beim Kauf von unkörperlichen digitalen Inhalten, wie etwa Apps oder Software; der Händler kann das Widerrufsrecht aber laut Gesetz mit Zustimmung des Käufers zum Erlöschen bringen, was viele Anbieter auch tun.

Manche Anbieter bieten dennoch eine kostenlose Stornierung innerhalb einer bestimmten Frist an. Die Einzelheiten stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine fehlerhafte App muss der Verkäufer dagegen umtauschen, denn Sie haben auch hier einen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren. Haben Sie versehentlich eine falsche App geladen, versuchen Sie mit dem Kundenservice zu verhandeln und den Umtausch genau zu begründen.

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