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08.01.2018

Was Sie wissen müssen, um mit Streaming per Amazon, Maxdome, Netflix und Co. Ihr eigener Programm-Chef zu werden, sagen ARAG Experten.

Streaming: Was ist das?

Audio-und Videodateien befinden sich beim Streaming auf einem externen Server und werden als kontinuierlicher Datenstrom auf einen Computer oder ein TV-Gerät geschickt. Der Server kann Teil der heimischen Infrastruktur sein, also ein eigener, privater Medienserver, auf den Sie per WLAN oder kabelgebunden zugreifen.

In der Regel nutzt man beim Streaming aber spezielle Streaming-Dienste. Für diese Streams ist dann eine Internetverbindung nötig. Darüber empfängt man Spielfilme oder Serien. Anders als beim Fernsehen kann man den Beginn selbst bestimmen, die Wiedergabe unterbrechen oder Passagen wiederholen. Beim Streaming bietet sich für die Nutzer also die Möglichkeit, Inhalte „on Demand“ zu konsumieren, sprich genau zu dem Zeitpunkt, an dem man sie sehen oder hören möchte.

Streaming oder CD, DVD und Blu-rays?

Bei den Angeboten der namhaften Streaming-Dienste steht den Kunden eine Vielzahl an Kinofilmen und Serien zur Auswahl. Die meisten bieten darüber hinaus auch Musik und Audiodateien als Stream an. Wer welche Inhalte für seine Kunden bereithält, erfahren Interessierte zum Beispiel auf www.werstreamt.es.

Streaming lässt sich also durchaus als Ersatz für die Anschaffung von CDs, DVDs und Blu-rays sehen – schon aus Platzgründen! CDs, DVDs und Blu-rays benötigen ein entsprechendes Abspielgerät oder Laufwerk. Zwar sind diese abwärtskompatibel – ein Blu-ray-Player spielt auch DVDs und CDs, ein DVD-Player auch CDs. Ohne einen externen Player können Sie die Scheiben jedoch nicht abspielen. Hingegen ist Streaming auf verschiedensten Ausgabegeräten möglich. Das wohl am häufigsten genutzte Streaminggerät ist das Smart-TV, das den Datenstrom über seine Netzwerkanbindung direkt aus dem Internet bekommt. Auch Spielekonsolen und Blu-ray-Player lassen sich zum Streamen nutzen. Mobiles Streamen ist dagegen über Tablet und Smartphone möglich. Ein weiterer Vorteil ist die Haltbarkeit der digitalen Daten: Sie zeigen keine Abnutzungserscheinungen und können in zehn Jahren immer noch in der gleichen Qualität angesehen werden wie zur Zeit der Veröffentlichung. Bei physischen Medien, erfahrungsgemäß vor allem bei älteren Serien auf DVD, kann die Qualität so stark schwanken, dass sich einzelne Scheiben nach Jahren nicht mehr auslesen lassen.

Was kostet der Spaß?

In der Regel haben Sie bei Streaming-Diensten die Möglichkeit, ein Abo beziehungsweise eine Flatrate abzuschließen. Das bedeutet, Sie können beliebig viele Inhalte ohne Zusatzkosten streamen. Je nach Abo-Modell unterscheiden sich jedoch bei manchen Anbietern die Geräte, auf denen Sie streamen können, sowie die Qualität der Streams. Alternativ zu den Abo- und Flatrate-Modellen erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on Demand“, also ohne ein monatliches Abo abzuschließen. Das hat den Vorteil, dass Sie nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden sind. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates jedoch längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Stream das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können Sie – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos streamen.

Woran erkennt man illegale Streams?

Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Bislang galt lediglich die Bereitstellung und Vervielfältigung von Inhalten über illegale Streams als rechtswidrig, nun ist es bereits die ganz private Nutzung. Zudem müssen sich Nutzer künftig über das Streaming-Angebot informieren und prüfen, ob es rechtswidrig ist.

Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z.B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

Gut zu wissen

 

Livestream

Eine Sonderform des Streamings bildet der sogenannte Livestream. Er findet simultan zum tatsächlichen Ablauf des Ereignisses, zum Beispiel eines Konzerts, einer Sportveranstaltung oder einer Pressekonferenz, statt. Nutzer können einen Livestream also wie beim herkömmlichen Fernsehen in Echtzeit miterleben.

Welche Empfangsgeräte gibt es?

Die Inhalte der Streaming-Dienste lassen sich auf Smart-TVs, PCs, Notebooks, Tablets und Smartphones streamen. Die Voraussetzung dafür ist lediglich, dass der Dienstleister eine entsprechende Software (App) für das Gerät anbietet oder – beim Streaming auf PC und Notebook – den Zugriff per Browser zulässt. Auch ältere TV-Geräte können mit entsprechenden HDMI-Zusatzgeräten streamen. Aber auch für diese Geräte muss der Anbieter die passende Software anbieten.

Abmahnung Filesharing – was tun?

Musik, Videos oder Bilder kopieren, covern, teilen: Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich bei einer Urheberrechts­verletzung wehren können.

Erste Hilfe bei Filesharing-Abmahnung

Filesharing-Abmahnung erhalten? Rechtsanwalt Udo Vetter erklärt, wie Sie sich am besten verhalten und wie Sie eine sogenannte Unterlassungserklärung erstellen.

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Damit Sie mit Ihrer Familie sicher im Netz unterwegs sind, gibt es ARAG web@ktiv. Wir helfen beispielsweise bei angeblichen Urheberrechts-Verstößen, Daten- und Identitäts-Diebstahl, Mobbing und Rufschädigung.

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