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26.08.2016

Das Urteil kommt von ganz oben: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass EU-Staaten – im Fall ging es um Großbritannien – kein Kindergeld an EU-Ausländer zahlen müssen, wenn diese kein Aufenthaltsrecht haben. Ein Aufenthaltsrecht erwerben Ausländer in der EU, wenn sie innerhalb von drei Monaten im Aufenthaltsland Arbeit finden. Damit impliziert das Urteil zwar eine Diskriminierung arbeitsloser EU-Ausländer, aber ARAG Experten erklären, dass in diesem Fall dem Schutz der Staatsfinanzen eine höhere Bedeutung zugesprochen wurde. In Deutschland erhalten EU-Ausländer bislang auch ohne Aufenthaltserlaubnis Kindergeld, denn hier gilt das Recht der Freizügigkeit von EU-Bürgern, das Ausländern den gleichen Anspruch auf Kindergeld einräumt wie Deutschen (EuGH, Az.: C-308/14)

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