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22.01.2020

Am 1. Januar 2019 löste das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Hersteller sollen möglichst weniger Plastik nutzen, nur recycelbare Materialien verwenden und diese auch tatsächlich wiederverwerten. Mit dem neuen Gesetz änderte sich auch einiges für Verbraucher. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen.

Auf welche Getränke in Einweg-Verpackungen wird Pfand erhoben?

Tobias Klingelhöfer Bis 2018 kannten wir Pfand z. B. für Erfrischungs- und Wassergetränke mit und ohne Kohlensäure, Bier und Biermischgetränke, Eistees oder etwa diätische Getränke. Jetzt müssen Verbraucher auch für Einweggetränkeverpackungen von Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Milchanteil von weniger als 50 Prozent Pfand bezahlen. Das Pfand beträgt einheitlich 25 Cent.

Was hat sich noch geändert?

Tobias Klingelhöfer Mehrwegflaschen sind jetzt besser gekennzeichnet.An den Supermarktregalen zeigen Schilder, wo Kunden Mehrwegflaschen finden. Außerdem muss das Einweglogo zwingend um die Angabe des Pfandbetrages sowie um die Worte ‚Einwegpfand‘ und ‚Pfand‘ ergänzt werden. Die Angaben müssen zudem sichtbar sein.

Gibt es Getränkeverpackungen ohne Einweg-Pfand?

Tobias Klingelhöfer Vom Einweg-Pfand ausgenommen sind weiterhin Verpackungen, die als "ökologisch vorteilhaft" gelten wie etwa Getränkekartons, Schlauch- und Standbeutelverpackungen. Darüber hinaus sind nach wie vor Wein und Spirituosen sowie diätische Getränke, die ausschließlich für die Säuglings- und Kleinkinderernährung angeboten werden, vom Einweg-Pfand befreit.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrweg- und Einwegpfand?

Tobias Klingelhöfer Das Mehrwegpfand ist die preiswerteste und ökologisch sinnvollste Lösung. Es beträgt 15 Cent pro Flasche, für Bierflaschen sogar nur 8 Cent. Die Glas- oder Plastikflaschen werden nach dem Gebrauch gereinigt und dann in den Warenkreislauf zurückgeführt.

Das Einwegpfand gibt es nicht nur für Flaschen. Besonders bekannt geworden ist es auch als sogenanntes "Dosenpfand". Neben Flaschen aus Kunststoff und selten auch Glas, wird mit dem Einwegpfand auch für Getränkedosen ein Pfand erhoben. Grund für die Einführung war der Gedanke, dass mit dem Einwegpfand mehr Dosen und Kunststoffflaschen dem Recycling zugeführt werden können, statt im Restmüll zu landen.

Wo können Verbraucher die Einwegflaschen und Dosen abgeben?

Tobias Klingelhöfer Pfandpflichtige Einweg-Verpackungen können in jeder Verkaufsstelle zurückgegeben werden, die solche aus dem gleichen Material verkauft. Ausschlaggebend ist nicht die Form, die Marke oder der Inhalt der Verpackungen. Wer Cola in Plastikflaschen und Dosen anbietet, muss auch Mineralwasser-Flaschen aus Plastik oder Bierdosen zurücknehmen. Wer ausschließlich Getränke in Einweg-Plastikflaschen vertreibt, muss auch nur Einweg-Plastikflaschen zurücknehmen, aber keine Dosen. Händler müssen die leeren Verpackungen zurücknehmen und das Einweg-Pfand von 25 Cent auszahlen. Es gibt für Kioske, Läden oder Tankstellen mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmeter allerdings eine Sonderregelung: Sie müssen nur Leergut solcher Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen. Wo die Dosen oder Flaschen gekauft wurden, spielt aber nach wie vor keine Rolle.

Wie lange kann man Pfandbons aus Rückgabeautomaten einlösen?

Tobias Klingelhöfer Rechtlich gelten Pfandbons genau wie Gutscheine drei Jahre ab Ausdruck. Hier kommt es aber immer wieder zu Verwirrung und Streit in Geschäften und Supermärkten. Wenn die Pfanderstattung zu Unrecht verweigert wird, spricht man am besten die Geschäfts- oder Filialleitung an! Zeigt diese sich ebenfalls uneinsichtig, kann bei der zuständigen Überwachungsbehörde (Kreisverwaltung, Stadtverwaltung oder Ordnungsamt) Beschwerde eingereicht werden. Das Pfand, das dem Kunden zusteht, kann die Behörde allerdings nicht erstatten.

Was ist für eine reibungslose Rückgabe wichtig?

Tobias Klingelhöfer Meist werden für die Rückgabe Automaten eingesetzt. Damit diese ihren Dienst tun können, dürfen Dosen und Flaschen nicht zerdrückt werden und das Pfandzeichen und der Strichcode müssen gut erkennbar sein. Erkennt der Automat z. B. wegen Beschädigungen die Einweg-Verpackung nicht, so muss die Rücknahme und Pfanderstattung manuell durch das Personal erfolgen.

Müssen beschädigte Flaschen und Dosen zurückgenommen werden?

Tobias Klingelhöfer Ja! Fehlen allerdings Pfandzeichen und Strichcode, wird es schwierig, die Verpackung als pfandpflichtig zu identifizieren. Das Verkaufspersonal kann eventuell an einer eindeutigen Flaschenform oder einem Prägungsmerkmal erkennen, dass es sich um eine Einweg-Pfand-Verpackung handelt.

Neu in 2022: Pfandpflicht wird erweitert

Wer beispielsweise gerne Obst- und Gemüsesäfte, Energydrinks oder alkoholische Mischgetränke mag, muss – sofern diese Getränke in Einwegplastikflaschen verpackt sind – bald 25 Cent mehr zahlen, denn ab Januar 2022 wird die Pfandpflicht erweitert. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, so bleibt z. B. Milch in PET Flaschen vorerst pfandfrei. Dosen werden nach Auskunft der ARAG Experten hingegen ausnahmslos pfandpflichtig. Beim Getränkepfand gilt für schon im Verkehr befindliche Verpackungen eine Übergangsfrist bis Anfang Juli. Auch leichte Kunststofftragetaschen dürfen mit Beginn nächsten Jahres nicht mehr an Kunden herausgegeben werden.

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