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10.05.2017

Ladenöffnungszeiten an Feiertagen

Brot oder Blumenstrauß vergessen? Keine Sorge, selbst am Sonntag und den allermeisten Feiertagen kann man beides noch besorgen. Allerdings herrschen in Deutschland sehr unterschiedliche Ladenöffnungszeiten. Wir haben uns einmal in den Bundesländern für Sie umgehört.

 
Bundesland
Bäckereien
Blumengeschäfte
Baden-Württemberg 3 Stunden; Öffnungsverbot am 1. Weihnachtstag sowie am Oster- und Pfingstsonntag

grds. 3 Stunden; 6 Stunden am 1. November, Muttertag, Volkstrauertag, Totensonntag, 1. Adventssonntag;
Öffnungsverbot am 1. Weihnachtstag sowie am Oster- und Pfingstsonntag
Bayern 3 Stunden grds. 2 Stunden, an Allerheiligen, am Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und 1. Adventssonntag 3 Stunden;
Sonderregelung für den Muttertag: Verkauf von 8:00 bis 12:00 Uhr erlaubt
Berlin grds. 7:00 bis 16:00 Uhr; Verkaufsverbot am Ostermontag, Pfingstmontag und am 2. Weihnachtstag
Brandenburg grds. fünf zusammenhängende Stunden zwischen 7:00 und 19:00 Uhr; gilt nicht am Ostermontag, Pfingstmontag und 2. Weihnachtstag
Bremen 3 Stunden zwischen 8:00 und 16:00 Uhr grds. 3 Stunden zwischen 8:00 und 16:00 Uhr; 6 Stunden am 1. November, Volkstrauertag, Totensonntag und 1. Adventssonntag; Abgabe am Ostermontag, Pfingstmontag und am 2. Weihnachtstag verboten
Hamburg grds. 5 Stunden zwischen 7:00 und 16:00 Uhr; Abgabe am Ostermontag, Pfingstmontag und am 2. Weihnachtstag verboten
Hessen grds. 6 Stunden
Mecklenburg-Vorpommern 5 Stunden; am 1. Mai ist der Verkauf nur erlaubt, wenn keine Arbeitnehmer beschäftigt werden müssen
Niedersachsen 3 Stunden, aber außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten
Nordrhein-Westfalen 5 Stunden; kein Verkauf am Ostermontag, am Pfingstmontag und 2. Weihnachtstag
Rheinland-Pfalz 5 Stunden zwischen 7:00 und 20:00 Uhr; Verkaufsverbot am Ostermontag, Pfingstmontag und 2. Weihnachtstag
Saarland 5 Stunden
Sachsen 6 Stunden (auch aufgeteilt) zwischen 7:00 und 18:00 Uhr; keine Öffnung am Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, Reformationsfest sowie am 1. und 2. Weihnachtstag
Sachsen-Anhalt 5 Stunden; fällt der Heiligabend auf einen Sonntag: 3 Stunden bis 14.00 Uhr
Schleswig-Holstein 5 Stunden mit Ausnahme von Karfreitag
Thüringen 5 zusammenhängende Stunden zwischen 7:00 und 17:00 Uhr; kein Verkauf am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und 1. Weihnachtstag

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