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19.04.2016

Der Fußballer und das Jugendarbeitsschutzgesetz

Er ist der jüngste eingesetzte Bundesliga-Fußballer dieser Saison: Christian Pulisic aus den Vereinigten Staaten ist 17 Jahre alt und kickt seit Januar dieses Jahres für Borussia Dortmund. Welcher Spielerberater es auch immer war, der dieses Nachwuchs-Talent entdeckt und dem BVB vermittelt hat – es wird wohl der letzte lukrative Job mit minderjährigen Fußballern für ihn gewesen sein. Denn laut Auskunft von ARAG Experten darf an der Vermittlung von jungen Kickern im deutschen Profifußball künftig kein Geld mehr verdient werden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat kürzlich einen entsprechenden Passus im "DFB-Reglement für Spielervermittlung" für wirksam erklärt. Ziel der Entscheidung ist der Schutz der Minderjährigen, die oft ohne gesicherte Perspektive auch aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden, weil mit dem Transfer das große Geschäft winkt.

In diesem Zusammenhang weisen ARAG Experten auch auf die arbeitsrechtlichen Folgen des Einsatzes minderjähriger Torjäger hin: Sie dürfen nach Paragraf 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes streng genommen nur bis 20 Uhr Tore schießen. Nur in Ausnahmen bis 22 Uhr und manchmal bis 23 Uhr. Wie gut, dass Fußballspiele, zumindest an den Wochenenden, meist früher stattfinden (OLG Frankfurt a. Main, Az.: 11 U 70/15)

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