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Reisepass: Zerschlissen und somit ungültig?

Viele Reisedokumente führen ein Schattendasein, solange sie nicht gebraucht werden. Ganz unten in der Schublade oder in der Reisetasche vom letzten Urlaub. Zerknickt, zerrissen, zerschlissen! Ist so ein Reisepass überhaupt noch gültig?

Ein Reisepass verliert erst seine Gültigkeit, wenn wesentliche Daten und somit die Identität des Ausweisträgers nicht mehr festzustellen sind. Dazu zählen: Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Passnummer und auch das Lichtbild. Solange diese Einträge alle noch lesbar sind, kann man das ramponierte Dokument auch provisorisch mit ein paar Streifen Klebeband vor dem finalen Zerfall bewahren. Dies gilt allerdings nur für Deutschland. Ob die Einreisebehörde eines anderen Landes einen reparierten Pass allerdings akzeptiert, können die ARAG Experten nicht pauschal sagen und raten in Zweifelsfällen zu Ersatzdokumenten.

 

Innerhalb der EU reisen

Wer innerhalb der Europäischen Union reist, benötigt lediglich einen Personalausweis. Das gilt auch für Kinder. Wenn dieser abgelaufen ist, kann das Einwohnermeldeamt am Wohnort in der Regel einen vorläufigen Personalausweis ausstellen, den man sofort mitnehmen kann. Dieses Dokument ist maximal drei Monate gültig. Für die Beantragung werden lediglich ein biometrisches Passbild und ein anderes Ausweisdokument, zum Beispiel ein Reisepass oder eine Geburtsurkunde als Nachweis der Identität benötigt. Diese Regelung gilt sogar für die meisten europäischen Überseegebiete wie z.B. Gibraltar, die Isle of Man, Martinique oder La Réunion. Auch für die spanischen Enklaven in Marokko, Ceuta und Melilla genügt der Personalausweis zur Einreise.

 

Außerhalb der EU reisen – der Express-Reisepass

Hier hilft kein Personalausweis, sondern nur ein Reisepass. Aber auch wenn der abgelaufen oder nicht auffindbar ist, gibt es schnelle Hilfe. Wer noch etwa drei oder vier Werktage Zeit hat, bis die Reise losgeht, kann einen Express-Reisepass beantragen. Wie der normal ausgestellte Reisepass ist auch der Express-Reisepass zehn Jahre gültig. Für die Ausstellung fallen die normalen Reisepass-Gebühren von 70 Euro bzw. für unter 24-Jährige von 37,50 Euro an. Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Pass am Zweiwohnsitz ausgestellt wird. Dazu kommt noch ein Expressaufschlag von 32 Euro. Benötigt werden auch hier ein aktuelles biometrisches Passbild und ein Identitätsnachweis. Das können der Personalausweis, der abgelaufene Reisepass oder eine Geburtsurkunde sein.

 

Außerhalb der EU reisen mit dem vorläufigen Reisepass

Wer am Tag der Abreise bemerkt, dass der Pass ungültig ist, aber noch die Möglichkeit hat, zum Amt in seiner Gemeinde zu gehen, kann sich dort einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Der gilt nur für ein Jahr und kostet 26 Euro. Auch hierfür wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie ein Ausweisdokument benötigt.

Allerdings ist dies ein absolutes Notdokument, was nicht in allen Ländern anerkannt wird. So kann man laut ARAG Experten damit nicht in die USA einreisen. Denn anders als der normale rote Reisepass enthält der vorläufige grüne Pass keinen elektronischen Chip, der Foto und Fingerabdrücke speichert. Genau der wird jedoch von den USA verlangt, wenn man von der Möglichkeit der visafreien Einreise – dem „Visa Waiver Program“ – Gebrauch machen will. Wer also in die USA möchte, benötigt mindestens einen Express-Reisepass, der mit dem Speicherchip ausgerüstet ist. Zudem raten die ARAG Experten, ein Flugticket oder eine Buchungsbestätigung mit zur ausstellenden Behörde zu nehmen, da man für einen vorläufigen Reiseausweis die Dringlichkeit glaubhaft darlegen muss.

 

Der Passersatz von der Bundespolizei

Die Bundespolizei hilft in allerletzter Minute und stellt kurzfristig einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz aus. Dienststellen findet man beispielsweise an den Flughäfen Frankfurt, Nürnberg und München sowie an den Grenzen. Als Nachweis dient ein abgelaufenes Reisedokument – egal, ob Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Reisepass – oder ein Führerschein mit Foto. Dieses Dokument kostet acht Euro und gilt nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Neben den EU-Mitgliedsstaaten erkennen übrigens auch einige andere Länder wie z.B. Norwegen, die Schweiz oder Monaco den Reiseausweis für die Einreise zu touristischen Zwecken an. In die Türkei hingegen kann man damit nicht einreisen.

Wer die Möglichkeit hat, kann den Reiseausweis vorher online über die Homepage der Bundespolizei beantragen und am Flughafen oder einer der anderen hinterlegten Dienststellen abholen.

 

Heimreise ohne Pass?

Sollte der Reisepass im Ausland verloren gehen oder gestohlen werden, raten die ARAG Experten, das nächste Meldebüro oder eine deutsche Auslandsvertretung aufzusuchen, um dort den Verlust oder Diebstahl anzuzeigen. Gleichzeitig kann dort ein Reiseausweis oder vorläufiger Reisepass beantragt werden. Um sich auszuweisen, benötigt man in der Regel einen Personalausweis, Führerschein oder eine Kopie des verlorenen bzw. gestohlenen Reisepasses. Sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, benötigt man gute Nerven und Zeit. Denn dann wird das heimische Amt kontaktiert, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Dann wird von der ausländischen Behörde ein Reiseausweis ausgestellt, der ausschließlich für die Rückreise nach Deutschland gültig ist.

Die ARAG Experten raten in diesem Fall dazu, gleichzeitig ein Ausreisevisum zu beantragen. Denn in der Regel wollen die Grenzbeamten bei der Ausreise auch einen Einreisestempel sehen. Und da dies ja mit einem abhanden gekommenen Reisepass nicht mehr möglich ist, hilft ein Ausreisevisum, das Land zu verlassen.

 
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Wenn der Pass auf dem Postweg verloren geht

Wichtige Dokumente verschickt man in der Regel per Einschreiben, denn damit hat man neben einem sicheren Versand auch den Nachweis der Zustellung. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass ein Einschreiben keine Garantie dafür ist, dass die Post ankommt. Geht ein Standard-Einschreiben verloren, zahlt die Post maximal 25 Euro Entschädigung. Geht dabei ein sehnlich erwarteter Reisepass verloren, ist dies ein Folgeschaden, den die Post nicht verantworten muss. Besser ist dann der Versand als Wert-Einschreiben. Hier beträgt die Haftungshöhe bis zu 500 Euro, so dass die Kosten selbst für einen Express-Pass gedeckt wären.

 

Muss man Ausweisdokumente mit sich führen?

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss einen Identitätsnachweis in Form von Personalausweis oder Reisepass haben. Es gibt aber keine allgemeine Pflicht im Inland, ein Ausweisdokument mit sich zu führen. Für Reisen ins Ausland besteht allerdings auch für unter 16-Jährige eine Ausweispflicht.

Wenn man aus berechtigtem Grund aufgefordert wird, sich auszuweisen – z. B. in grenznahen Regionen oder bei einer Demonstration – und keine Papiere mit sich trägt, muss man im Verdachtsfall die Beamten zur Feststellung der Identität aufs Revier begleiten. Wer gar kein Ausweisdokument besitzt, muss mit einer Strafe von bis zu 3.000 Euro rechnen.

Eine Ausnahme gilt für Arbeitnehmer bestimmter Branchen, beispielsweise im Baugewerbe: Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sind sie verpflichtet, bei der Arbeit ein Ausweisdokument bei sich zu führen.

 

Muss ein Reiseveranstalter auf einen Reisepass hinweisen?

Reiseveranstalter sind nicht verpflichtet, ihre Kunden bei Buchungen einer Reise ins (außereuropäische) Ausland auf die Notwendigkeit eines gültigen Reisepasses hinzuweisen. Denn hierbei handele es sich um eine Selbstverständlichkeit, so entschied das Amtsgericht München (Az.: 171 C 3319/23).

 

Fluggastrechte – Ihre Ansprüche auf Entschädigung

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