Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

26.05.2015

Kein Elterngeld für Pflegekinder

Seit 2007 gibt es das Elterngeld. Das Elterngeld ist für Mütter und Väter vorgesehen, die für die Kinderbetreuung ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder auf maximal 30 Stunden die Woche einschränken. Um Anspruch auf das Elterngeld zu haben, müssen Mutter und Vater mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz in Deutschland haben oder die meiste Zeit des Jahres hier verbringen. Wer ein Kind in Pflege nimmt, erhält kein Elterngeld. Das hat das Landessozialgericht Essen entschieden. Demnach ist das Elterngeld für nicht leibliche Kinder nur zu zahlen, wenn eine auf Dauer angelegte und rechtlich verfestigte Familienbeziehung vorliegt. Daher können – anders als Pflegeeltern – Adoptiveltern sehr wohl Elterngeld beziehen. Und zwar auch dann schon, wenn sie ein Kind mit dem Ziel der Adoption in ihren Haushalt aufnehmen. Dann zählt laut ARAG Experten nicht der Zeitpunkt der Geburt, sondern wann das Kind in die Familie aufgenommen wurde. Diese Regelung gilt bis zur Vollendung des achten Lebensjahres (LSG Essen, Az.: L 13 EG 37/11)

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick