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28.06.2021

Hitzewelle: Jetzt ist es Zeit für Flip-Flops statt Schnürschuh, Bermuda-Shorts statt Anzug und Krawatte, Top statt Bluse. Für Arbeitnehmer im Home-Office gar kein Problem. Aber in immer mehr Firmen kehren die Mitarbeiter zurzeit ins Büro zurück – und kämpfen prompt mit der Kleiderordnung. Darf man die bei großer Hitze ignorieren? Für einige Berufsgruppen ist das schlichtweg undenkbar. Was erlaubt ist und was der Chef verbieten darf, verraten die ARAG Experten.

Sicherheits- oder Hygiene-Vorschriften

Was erlaubt ist, hängt immer auch von der Branche ab. Ganz einfach ist es bei Sicherheits- oder Hygiene-Vorschriften, die häufig schon per Gesetz vorgegeben sind. Selbstverständlich darf ein Arbeitgeber einem Bauarbeiter vorschreiben, dass der einen Helm trägt. Auch wenn jemand zum Beispiel in der Küche arbeitet, darf der Arbeitgeber ihm eine Kopfbedeckung – bei Männern zusätzlich auch einen Bartschutz – vorschreiben.

Wie individuell darf es sein?

Grundsätzlich stehen sich bei Bekleidungsvorschriften am Arbeitsplatz zwei Interessen gegenüber. Dabei wiegt das Interesse des Chefs an einem einheitlichen Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter schwerer als das Interesse des Mitarbeiters, sich individuell zu kleiden. Ein solcher Eingriff in die Freiheit der Mitarbeiter muss nach Auskunft der ARAG Experten aber immer verhältnismäßig sein. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem es um eine Betriebsvereinbarung für die Fluggastkontrolleure am Flughafen Köln-Bonn ging (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 3 TaBV 15/10). Hier musste das modische Interesse zurücktreten und der Chef durfte einige Vorschriften machen, die sogar unter die Gürtellinie gingen: So muss die Unterwäsche weiß oder hautfarben sein und darf keine Embleme, Beschriftungen oder Muster enthalten. Zudem müssen Flughafen-Mitarbeiter Feinstrumpfhosen oder Socken tragen. Für die Fingernägel gilt eine vorgeschriebene maximale Länge von 0,5 Zentimeter über der Fingerkuppe, damit eine Verletzungsgefahr im Umgang mit den Passagieren so weit wie möglich ausgeschlossen werden kann. Auch zum Körperhaar gibt es Vorschriften: Mitarbeiter sind verpflichtet, die Haare grundsätzlich sauber, niemals ungewaschen oder fettig zu tragen. Bei den Männern ist vor Dienstbeginn eine Komplettrasur verpflichtend vorgeschrieben; wer einen Bart trägt, muss ihn gepflegt stutzen.

Der Betriebsrat entscheidet mit

Will der Chef den Mitarbeitern allerdings aus optischen Gründen bestimmte Bekleidungsregeln verordnen, hat der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden. Mit dessen Zustimmung kann man sich auf bestimmte Regeln einigen und diese in einer Betriebsvereinbarung festschreiben. Diese Kleiderordnung ist dann bindend für alle Beteiligten.

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