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08.12.2010

Betrug durch Missbrauch dienstlicher Tankkarte

Sechs Angestellte eines Transportunternehmens hatten die ihnen vom Unternehmen überlassenen Tankkarten dazu verwendet, fremde LKWs zu betanken und dafür von den jeweiligen Fahrern Geld zu nehmen. Anschließend reichten sie die Tankbelege bei ihrem Arbeitgeber ein, dem dadurch ein Schaden von 37.500 Euro entstand. Das LG hatte die Ansicht vertreten, dass das vorgeworfene Tatgeschehen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar sei. Das Oberlandesgericht Celle machte jetzt deutlich, dass ein hinreichender Tatverdacht wegen Betrugs besteht, indem die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die Belege überreichten, ohne ihn darauf hinzuweisen, dass sie mit der Betankung fremder LKW den vereinbarten Nutzungsrahmen überschritten hatten. Infolge dieses Irrtums ist mit den Tankstellen abgerechnet worden und ein entsprechender Vermögensschaden beim Arbeitgeber entstanden, erklären ARAG Experten (OLG Celle, 1 Ws 277/10).

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