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13.11.2020

Hat ein Grundstückseigentümer vergeblich alles versucht, um seinen Nachbarn zum Beschneiden der über die gemeinsame Grenze herausragenden Bäume zu bewegen, so darf er die Arbeiten selbst vornehmen. In einem konkreten Fall ragten die Äste an der 100 Meter langen gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Teil bis sieben Meter herüber und sorgten für einen starken Nadel- und Laubbefall auf dem Nachbargrundstück. Der Geschädigte nahm mehrfach mündlich Kontakt auf und stellte seine Forderungen auch schriftlich.

Der betroffene Grundstücksinhaber reagierte darauf aber einfach nicht. Schließlich wollte der Geschädigte nicht länger warten und bestellte einen professionellen Baumdienst. Die Rechnung sandte er an den Eigentümer der Bäume und dieser musste auch tatsächlich für die Kosten der Arbeiten aufkommen, so ARAG Experten. Der Nachbar habe ihn durch den Auftrag an die Firma von einer Verbindlichkeit befreit, die eigentlich ihn betroffen habe, argumentierten die Richter (OLG Koblenz, AZ: Az.: 3 U 631/13).

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