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17.08.2016

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Patientenverfügungen klar und präzise formuliert sein müssen. ARAG Experten empfehlen Betroffenen daher, einen genaueren Blick auf ihre Patientenverfügung zu werfen.

Der BGH urteilte, dass die Verfügungen nur dann eine bindende Wirkung für Dritte haben, wenn sie einzelne ärztliche Maßnahmen oder auch Krankheiten und Behandlungssituationen klar benennen oder klar genug beschreiben. Dass „lebenserhaltende Maßnahmen“ nicht gewünscht seien, reicht nach Ansicht der Karlsruher Richter hingegen nicht aus.

Hintergrund des Urteils ist ein Streit dreier Töchter über den Umgang mit ihrer pflegebedürftigen Mutter, die seit einem Hirnschlag über eine Magensonde ernährt werden muss und nicht mehr sprechen kann. Sie hatte einer ihrer Töchter eine Vollmacht für den Fall eines schweren Gehirnschadens erteilt, in der sie sich gegen „lebensverlängernde Maßnahmen“ ausgesprochen hatte. Die Töchter waren sich nach Eintritt des Ernstfalles uneins, ob das auch den Ausschluss der künstlichen Ernährung beinhaltet (BGH, Az.: XII ZB 61/16).

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