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04.01.2019

Bei der Wahl des Vornamens lassen werdende Eltern ihrer Phantasie immer mehr freien Lauf – manchmal ohne die Konsequenzen zu bedenken. Vornamen dann wieder loszuwerden, gestaltet sich in der Praxis oft schwierig. Jetzt ist eine gesetzliche Neuerung in Kraft, die zumindest den Trägern von mehreren Vornamen das Leben leichter machen kann.

Kann ich meinen Vornamen ändern lassen?

Das ist neu
Der Gesetzgeber macht es Menschen, die mehrere Vornamen tragen, seit November 2018 leichter, deren im Geburtenregister eingetragene Reihenfolge der Vornamen ändern zu lassen. Mit der neuen Vorschrift zur sogenannten "Vornamensortierung" im Personenstandsgesetz (PStG) soll es ihnen ermöglicht werden, ihren im Alltag gebräuchlichen Vornamen in Reisedokumente und andere behördliche Unterlagen übernehmen zu lassen. Das war bislang problematisch, wenn dieser Vorname nicht der erste in ihrem Geburtseintrag angegebene Vorname war.

Das gilt grundsätzlich:
Um einen Vornamen zu ändern, braucht es triftige Gründe – beispielsweise, wenn der Name zu Verwechslungen führt oder sehr exotisch ist. Die Verwaltungsvorschrift sagt, dass „Vornamen von Kindern, die älter als ein Jahr und jünger als sechzehn Jahre sind (…) nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden sollen.“ Der bürokratische Vorgang ist langwierig und aufwendig. Besser ist es, wenn Eltern ihre Phantasie in puncto Namensvergabe mäßigen. Es kann nämlich sein, dass ihr Kind den ausgefallenen Namen ein Leben lang tragen muss.

Vornamen: Standesämter entscheiden

Welchen Geburtsnamen – sprich: welchen Nachnamen – ein Kind führt, regelt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Vorschriften über den Vornamen sucht man dort allerdings vergeblich. Das letzte Wort bei der Vergabe von Vornamen haben daher die Standesämter. Sie richten sich unter anderem nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsgesetz (NamÄndG) und nach der Rechtsprechung.

So werden etwa Vornamen nicht eingetragen, die anstößig sind oder lächerlich wirken und das Kindeswohl gefährden könnten. Den Standesbeamten, die den Vornamen von Amts wegen bestätigen, liegt zudem das „Internationale Handbuch für Vornamen“ vor. Vornamen, die darin aufgeführt sind, dürfen ohne weiteres vergeben werden.

Fehlt ein Name, ist die Vergabe noch nicht ausgeschlossen. Vielmehr liegt es dann am Standesbeamten, Einzelfälle zu überprüfen. Hierbei haben sich die Beamten an die „Dienstanweisungen für Standesbeamte und Aufsichtsbehörden“ zu halten.

Abgelehnte Vornamen und Beispiele für verbotene Namen sind unter anderem Satan, Judas, Lenin, Sputnik, Superman, Verleihnix oder Waldmeister.

In einigen Fällen wurden von Standesämtern jedoch auch schon Vornamen wie Pepsi-Carola, Popo, Winnetou und Schokominza akzeptiert. Wie ein Kind die Kindergarten- und Schulzeit ohne Hänseleien übersteht, wenn es auf den wohlklingenden Namen „Blaubeere“ hört, verraten Eltern und Standesbeamte nicht.

Das passende Gerichtsurteil

Vornamen müssen nicht geschlechts­spezifisch sein

Ein in Deutschland lebendes indisches Elternpaar hatte Verfassungs­beschwerde eingelegt, weil ihrer Tochter der Name "Kiran" verwehrt wurde. Das Standesamt wollte den Namen nur zusammen mit einem weiblichen Zweitnamen eintragen.

Die obersten deutschen Verfassungsrichter stellten 2008 klar, dass es zulässig ist, wenn die Eltern bei der Geburt für das Kind einen geschlechtsneutralen Vornamen wählen. Dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl dürfe allein dort eine Grenze gesetzt werden, wo seine Ausübung das Kindeswohl zu beeinträchtigen drohe. Von einer Gefährdung des Kindeswohls ist laut Bundesverfassungsgericht allenfalls dann auszugehen, wenn der gewählte Vorname dem Kind offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise die Möglichkeit bietet, sich anhand des Vornamens mit seinem Geschlecht zu identifizieren (Az.: 1 BvR 576/07).

Mama oder Papa? Wer entscheidet über den Kindsnamen?

Sieben Tage nach der Geburt muss ein Kind in der Regel einen Vornamen haben. Wer das Sorgerecht hat, darf über den Namen entscheiden. Was aber passiert, wenn man sich nicht einig ist?

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