Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

06.05.2015

Erbverzicht hat auch für Kinder Folgen

Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. So zum Beispiel in einem aktuell entschiedenen Fall: Die Eltern des Erstbeteiligten errichteten ein gemeinschaftliches Testament mit Pflichtteilsstrafklausel, in dem sie den Überlebenden zum befreiten Vorerben und zwei ihrer Kinder zu gleichen Teilen als Nacherben einsetzten. Nach dem Tod des Vaters schlossen die überlebende Mutter mit dem Erstbeteiligten und der bedachten Schwester einen notariellen Vertrag, in dem die Schwester ihr Nacherbenrecht auf den Erstbeteiligten übertrug und erklärte, auch auf ihr gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht zu verzichten. Als die Schwester verstarb, hinterließ sie zwei Kinder. In der Folgezeit haben die Beteiligten um die ihr zustehenden Erbrechte nach dem Tod der Mutter als Erblasserin gestritten. Das Gericht entschied, dass der Erstbeteiligte Alleinerbe war, denn durch den notariellen Vertrag habe die Schwester auf ihr gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht und auch auf das ihr durch das gemeinschaftliche Testament zugewandte Erbrecht verzichtet. Nach Auskunft der ARAG Experten erstreckte sich der Zuwendungsverzicht der Schwester auch auf ihre Abkömmlinge. Die nach dem Gesetz mögliche andere Bestimmung sei im Verzichtsvertrag nicht getroffen worden. Damit sei der Erbteil der Schwester beim Tod der Erblasserin dem Erstbeteiligten angewachsen (OLG Hamm, Az.: 15 W 503/14).

Erbe ausschlagen

Nehmen Sie das Vermächtnis an, erben Sie auch alle Schulden. Wann und wie Sie sich entscheiden sollten.

Wer erbt was ohne Testament?

Unsere Experten erläutern Ihnen alles Wissenswerte zum Thema Erbfolge.

UNSERE EMPFEHLUNG

Nur bei uns: Erb-Rechtsschutz
Beim Streit ums Erbe tragen wir in unserem Premium-Rechtsschutz die Anwalts- und Gerichtskosten bis 10.000 Euro.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick