Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

11.12.2013

Mithaftung beim Überholen einer Fahrzeugkolonne

Das Oberlandesgericht Hamm hat in zwei Fällen, in denen es beim Überholen einer Fahrzeugkolonne zu einer Kollision kam, auf eine Mithaftung des Überholers erkannt. In dem einen Fall hatte der Kläger mit seinem Mokick eine aus drei Fahrzeugen bestehende Kolonne überholt und ist mit dem nach links in eine Grundstückszufahrt einbiegenden ersten Fahrzeug der Kolonne kollidiert. Das OLG kam hier zu einer Haftungsquote von 75 % zu Lasten des Klägers. Den Kläger treffe ein erhebliches Verschulden, weil er verbotswidrig bei einer für ihn unklaren Verkehrslage überholt habe, so die Argumentation des OLG. In dem anderen Fall überholte der Beklagte mit seinem Motorrad eine Kolonne und kollidierte mit einem unvorsichtig nach links abbiegenden Pkw. Dieser wollte eine Lücke in der Kolonne ausnutzen und kam aus einer Querstraße. Das OLG erkannte hier auf eine Haftungsquote des Beklagten von einem Drittel, weil er das allgemeine Rücksichtnahmegebot verletzt habe, erläutern ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 9 U 191/12 und Az.: 9 U 12/13).

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick