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Auf den Punkt

 
  • Als wintertauglich gelten Reifen, die mit einem Schneeflocken-Symbol auf dem neuen EU-Reifenlabel versehen sind. Bis September 2024 gibt es eine Übergangsregelung für M+S-Reifen.
  • In Deutschland herrscht keine generelle, sondern eine situative Winterreifenpflicht.
  • Zu den Ländern, in denen es eine generelle Winterreifenpflicht gibt, zählen zum Beispiel Finnland, Schweden und Österreich.
  • Wer sein Auto im Winter nicht von Schnee befreit oder den Motor warmlaufen lässt, muss mit Bußgeldern rechnen.
 

Winterreifenpflicht: Das besagt das EU-Reifenlabel

Wer neue Auto-, Bus- und Lkw-Reifen anschafft, kann sich seit Mai 2021 an einem aktualisierten EU-Reifenlabel orientieren. Damit lassen sich die Kraftstoffeffizienz, die Nasshaftung und das Rollgeräusch ablesen und besser vergleichen. Es sieht ähnlich aus wie das bekannte Energie-Label an Haushaltsgeräten. Schon seit 2012 muss jeder neue Reifen ein solches Label haben, das Auskunft über das Reifenverhalten gibt.

Der wichtigste Wert hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist die Nasshaftung. Hier kann die Differenz im Bremsweg zwischen gutem A- und schlechterem F-Reifen bei mehreren Metern liegen. Bei einer Vollbremsung kann dies den Unterschied zwischen einem großen Schrecken und einem Totalschaden ausmachen. Dies sollte gerade auch beim Neuerwerb von Winterreifen beachtet werden – das Fahrverhalten auf Schnee und Eis ist aber nicht explizit gekennzeichnet. Daher ist es beim Winterreifenkauf ratsam, auch auf unabhängige Testberichte zurückzugreifen.

EU Reifenlabel
 

Situative Winterreifenpflicht in Deutschland

Seit 2010 ist eine sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur gefahren werden, wenn es mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist. Als wintertauglich gelten dabei laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) grundsätzlich nur noch solche Reifen, die das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, aufweisen.

 

Welches neue Gesetz gilt für M+S-Reifen?

Sogenannte M+S-Reifen dürfen nach einer Übergangsregelung noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden, sofern sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.

 

Sommerreifen im Winter: Diese Strafe droht

Wer als Fahrer gegen § 2 Abs. 3a StVO verstößt und ohne Winterreifen fährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Auch der Halter des Wagens wird mit 75 Euro zur Kasse gebeten; er bekommt ebenfalls einen Punkt im Fahreignungsregister.

 

Die Winterreifenpflicht im Ausland

Wer im Herbst oder Winter mit dem Auto ins Ausland fahren möchte, sollte darauf achten, dass auch in einigen europäischen Ländern eine Winterreifenpflicht gilt.

Winterreifenpflicht in Europa
 

Finnland

Hier muss vom 1. Dezember bis 28. Februar mit Winterreifen gefahren werden; wenn es die Straßen- oder Witterungsbedingungen erfordern, sind auch länger Winterreifen notwendig. Die Mindestprofiltiefe beträgt drei Millimeter. Auch Anhänger über 0,75 Tonnen, Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge oder Vierradfahrzeuge müssen Winterpneus tragen. Die Winterreifenpflicht gilt auch für Fahrzeuge aus dem Ausland.

 

Frankreich

Bis 2024 gilt in Frankreich eine Übergangsfrist, in der auch Reifen mit M+S-Kennzeichnung ohne Alpine-Symbol als Winterreifen gelten. Die Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis 31. März und nur in einigen Gebirgsregionen bei entsprechender Wetterlage. Betroffen sind fast 50 Departements in den Alpen, den Pyrenäen, im Zentralmassiv, im französischen Jura und in den Vogesen.

Alternativ zu Winterreifen können in Frankreich Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder im Kofferraum mitgeführt werden. Die Bereiche mit vorgeschriebener Winterausrüstung legen die Präfekturen jedes Jahr für den Zeitraum im Folgejahr fest. Entsprechende Straßenschilder markieren die Regionen. Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge bis maximal neun Sitze (inklusive Fahrer), Transporter unter 3,5 Tonnen Gewicht sowie für Reisemobile.

 

Italien

Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Je nach Witterung und Region kann es allerdings für einen bestimmten Zeitraum eine Winterreifen- oder Schneekettenpflicht geben. Dann weisen entsprechende Verkehrszeichen darauf hin. Bis 15. April gibt es aber eine Ausnahme: Auf besonders gefährlichen Straßenabschnitten des Aosta-Tals müssen Winterreifen aufgezogen werden. Auch auf der Brennerautobahn in Südtirol müssen bis Mitte April Winterreifen montiert sein oder alternativ Schneeketten mitgeführt werden.

 

Norwegen

Bei unserem nördlichen Nachbarn herrscht ebenfalls keine allgemeine, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Die Bereifung muss zum Wetter passen. Daher wird Norwegen-Urlaubern empfohlen, in den Wintermonaten auf Winterreifen zu setzen. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen herrscht von Mitte November bis Ende März Winterreifenpflicht. Schneeketten sind zwar im Winter erlaubt, aber nicht vorgeschrieben.

 

Österreich

Sind die Straßen mit Schnee oder Eis bedeckt, müssen Fahrzeuge in Österreich vom 1. November bis zum 15. April mit Winterreifen ausgestattet sein. Wer seine Sommerreifen nicht wechseln mag, muss Schneeketten aufziehen. Dies ist nur dort erlaubt, wo die Straßen permanent oder fast immer mit Schnee bedeckt sind. Und Achtung: Mit Schneeketten liegt die empfohlene Höchstgeschwindigkeit bei 40 Stundenkilometern (km/h). Fahrer, die bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern es kann darüber hinaus sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden.

 

Polen

Bei unserem östlichen Nachbarn sind Winterreifen zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, da der Winter hier aber extremer ausfallen kann als hierzulande, wird dringend zur Winter-Bereifung geraten. Schneeketten können in einigen Gegenden sogar Pflicht sein; darauf wird durch eine entsprechende Beschilderung hingewiesen.

 

Schweden

In Schweden müssen zwischen dem 1. Dezember und 31. März Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von drei Millimetern aufgezogen werden, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Das gilt auch für Anhänger.

 

Schweiz

Im Alpenstaat gibt es keine Winterreifenpflicht. Doch wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterpneus einen Unfall verursacht, kann Probleme mit seiner Versicherung bekommen. Für einzelne Strecken kann auch eine vorübergehende Schneekettenpflicht angeordnet werden.

 

Wann ist die beste Zeit um die Winterreifen zu wechseln?

Einen festen Zeitraum, in dem eine „Winterreifenpflicht“ gilt, hat der Gesetzgeber bewusst nicht festgelegt. Dennoch sollten Autofahrende frühzeitig im Herbst an die angemessene Bereifung denken. Bei tieferen Temperaturen härtet die Gummimischung von Sommerreifen nämlich aus und kann immer weniger Grip aufbauen. Hersteller empfehlen den Wechsel auf Winterreifen daher schon, wenn die Außentemperaturen auf unter sieben Grad Celsius sinken.

Die sogenannte O-bis-O-Regel bringt es hierfür jährlich auf den Punkt. Die Winterreifen sollte man am besten von Oktober bis Ostern anlegen. Denn in einigen Regionen kann es auf den Straßen bereits früh zu frostigen Situationen kommen. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskiert man unter Umständen den Versicherungsschutz.

 

Winterreifen selber wechseln?

Wer geschickt ist und lieber selbst Hand anlegt, kann die Winterreifen auch zu Hause wechseln. Dabei sollte das Auto zunächst auf einer ebenen Fläche ohne Gefälle abgestellt und die Handbremse angezogen werden, bevor der Wagenheber angesetzt wird. Prüfen Sie Radschrauben und Radmuttern auf Schäden und befreien Sie alle Teile sowie die Felge mit einer Drahtbürste von Rost. Sobald der Winterreifen in Drehrichtung angebracht ist und die Radschrauben festgezogen sind, muss der Luftdruck gecheckt werden: Er sollte bei Winterreifen 0,2 Bar höher als bei Sommerreifen sein. Sobald das Auto vom Wagenheber genommen wurde und wieder fest auf der Straße steht, müssen die Radschrauben über Kreuz ein letztes Mal nachgezogen werden.

 

Warum man am Hybrid- oder Elektrofahrzeug die Reifen nicht selbst wechseln sollte

Wer ein Hybrid- oder Elektroauto fährt sollte auf keinen Fall die Reifen selbst wechseln, denn hier ist lebensgefährliche Hochspannung im Spiel! Der Reifenwechsel am E-Auto darf nur von einer fachgerechten Werkstatt durchgeführt werden, die eine sogenannte Hochvolt-Qualifizierung vorweisen kann. Dazu gehört nicht nur elektrotechnisch-unterwiesenes Personal, sondern eine spezielle Ausstattung. Da nicht alle Werkstätten den Hochvoltschein haben, muss man unter Umständen auf seine Lieblingswerkstatt verzichten.

 

Auto nicht vom Schnee befreit

Hat es nachts geschneit oder gefroren, heißt es schippen, kratzen oder enteisen. Doch hier ist Gründlichkeit geboten. Wer zum Beispiel sein Auto nicht von Schnee befreit und meint, ein kleines Guckloch in der Windschutzscheibe reiche, um das Fahrzeug sicher zu bewegen, der irrt. Stattdessen sollten alle Scheiben enteist oder freigekratzt werden. Die Motorhaube und das Dach müssen vom Schnee befreit werden. Sonst werden 10 Euro Bußgeld fällig.

Kostspielig kann es werden, wenn Scheinwerfer, Rücklichter oder Blinker nicht vom Schnee befreit wurden. Da das Auto dann für andere Verkehrsteilnehmer nicht gut erkennbar ist und so eine erhöhte Unfallgefahr besteht, kann diese Vergesslichkeit bis zu 35 Euro kosten.

Richtig günstig hingegen kann man davonkommen, wenn man beim Parken in Bereichen mit Parkscheinautomat die Vorderscheibe nicht von Schnee befreit. Hier zeigen sich die Ordnungsämter meistens großzügig. Wir empfehlen dennoch, die Sicht auf den Parkzettel freizulegen, da sonst ein Parkverstoß eintreten kann, und dieser ist ja bekanntlich auch nicht umsonst.

 

Motor warmlaufen lassen: Dieses Bußgeld droht

Durch das Warmlaufenlassen des Motors erhoffen sich Autofahrende im Winter den Motor auf die optimale Betriebstemperatur zu bringen und so Schäden an den internen Komponenten zu vermeiden. Allerdings ist dies laut StVO hierzulande verboten. Dazu heißt es in § 30 Abs. 1: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“

Die Strafe für das Warmlaufenlassen des Motors beträgt 80 Euro.

 

Fahren ohne Schneeketten

Auch das Übersehen des Schneeketten-Gebots kann teuer werden – wer sich hier nicht nach der Beschilderung richtet, der ist um 20 Euro ärmer.

 

Auto im Winter ruhig und vorsichtig fahren

Damit Sie nicht nur Bußgelder, sondern auch Gefahren vermeiden, sollten beim Autofahren während, vor und nach dem Schneefall einfache Grundregeln befolgt werden: Angefahren werden sollte behutsam und das im zweiten Gang – sonst könnten die Reifen durchdrehen und sich das Auto nicht von der Stelle bewegen lassen. Während der Fahrt sollte eher in einem höheren Gang gefahren werden, denn eine zu niedrige Drehzahl kann den Wagen ins Schleudern bringen. Und auch wenn man trotz aller Vorsicht ins Rutschen oder Schleudern gerät: Hier hilft Ruhe, auskuppeln und ein gefühlvolles Gegenlenken.

 

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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