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09.02.2021

Was tun, wenn plötzlich Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn über die Straße donnern? Immer wieder wissen Autofahrer nicht wohin oder bleiben mitten auf der Fahrbahn stehen. Das oberste Gebot lautet: Ruhe bewahren und sich orientieren, woher die Signale kommen, in welche Richtung sie sich bewegen und wie viele Fahrzeuge im Einsatz sind.

Blinker setzen und Ausweichrichtung anzeigen

Wer den Blinker setzt, um die Ausweichrichtung anzuzeigen, gibt anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit, es ihm gleichzutun bzw. ihr Verhalten anzupassen. Dabei sollte man selbst natürlich auch auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer achten. Zeigt eine Ampel Rotlicht, sollte man immer nach rechts ausweichen und gegebenenfalls vorsichtig die Haltelinie überfahren, wenn es der Verkehr zulässt.

Infos zur Rettungsgasse

Auf einspurigen Straßen sollten Autofahrer beim Herannahen der Rettungskräfte das Tempo drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden – und zwar immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen! Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf allen anderen Fahrstreifen möglichst weit nach rechts. Das Bilden einer Rettungsgasse ist auch dann schon Pflicht, sobald der Verkehr ins Stocken gerät, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Noch teurer wird es, wenn man eine außer­­orts bei stocken­­dem Verkehr gebil­­dete Rettungs­­gasse unberechtigt nutzt. Hier werden mindestens 240 Euro und zwei Punkte fällig. Außerdem droht ein Fahrverbot.

Einsatzwagen haben Wegerecht

Nur Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen laut Straßenverkehrsordnung das Wegerecht; das heißt, andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Das Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, um beispielsweise Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder flüchtige Personen zu verfolgen, so ARAG Experten. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen. Für die Fahrer von Rettungs- und Einsatzwagen gibt es spezielle Fahrsicherheitstrainings. Dort lernen die Teilnehmer neben dem Umgang mit den meist besonderen Fahrzeugtypen auch kritische Situationen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wenn es trotzdem mit einem Einsatzwagen zum Crash kommt, entscheidet der Einzelfall. Es kann für den Autofahrer aber sehr teuer werden, da er ja verpflichtet ist, einem Einsatzfahrzeug sofort Platz zu machen.

Infos zur Notrufsäule

Seit 1955 gibt es sie auf den Autobahnen der Bundesrepublik: Die bundesweit ca. 17.000 Notrufsäulen. In Zeiten von Handys und anderen digitalen Kommunikationsmitteln sind sie etwas in Vergessenheit geraten. Werden sie eigentlich noch genutzt? Und mit wem wird man da eigentlich verbunden?

Die Säule
Eine Notrufsäule ist neben ihrem leuchtend orangefarbenen Gehäuse am Verkehrsschild 365-51 erkennbar: Ein Telefonpiktogramm und ‚SOS‘ innerhalb eines blauen Vierecks. Sollte das Auto streiken und es ist keine Säule in Sicht, sollte man die alle 100 Meter angebrachten Leitpfosten anschauen. Ein kleiner Pfeil und eine Zahl geben Richtung und Abstand zur nächsten Notrufsäule an. Weit muss man dafür nicht gehen: Sie sind im Schnitt in Abständen von zwei Kilometern aufgestellt. Egal, wo man sich befindet, die nächste Säule ist also höchstens 1.000 Meter entfernt.

Wofür sind sie da?
Notrufsäulen haben eine selbsterklärende Funktion: Bei Notfällen kann dort Hilfe gerufen werden. Aber auch wenn das Auto eine Panne hat und nicht mehr weiter möchte, kann man dort die rettenden Engel bestellen. Obwohl die meisten Menschen in Notfällen zum Handy greifen, laufen diese schon mal die Gefahr, dass denen der Saft ausgeht – natürlich genau dann, wenn das Auto den Geist aufgibt. Von Funklöchern ganz zu schweigen. Die Zahlen belegen durchaus den Sinn der Säulen: Jährlich werden über diesen Weg immerhin ca. 46.000 Notrufe abgesetzt, im Schnitt alle 11 Minuten einer.

Zwei Säulentypen
Aktuell gibt es zwei Typen von Notrufsäulen: Einige haben eine Klappe, während andere über zwei Tasten (gelb und rot) verfügen. Bei ersteren muss lediglich die Klappe angehoben werden und schon wird die Verbindung zu den Rettern hergestellt. Bei der Tastenvariante wählt man nach Art des Anrufs: Gelb für Autopannen, Rot für Un- und Notfälle.

Wer spricht?
Seit 1999 kommen getätigte Notrufe beim Notruf der Autoversicherer – im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – in Hamburg an und werden an den zuständigen Notdienst weitergeleitet. Im Gegensatz zum Anruf per Handy brauchen Sie sich dabei keine malerischen Beschreibungen Ihres Standorts zu überlegen: Dieser wird nämlich direkt an die Notrufzentrale übermittelt.

Verhalten im Notfall
Bei Notfällen gilt es, Ruhe zu bewahren! Stellen Sie das Warndreieck auf und schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Vergessen Sie nicht, die Warnweste anzuziehen! Warten Sie nach dem Absetzen des Notrufs hinter der Leitplanke auf Hilfe.

Interessante Gerichtsurteile auf einen Blick

  • Mitschuld für Einsatzfahrer Lenker von Feuerwehr- oder Polizeiautos dürfen sich nicht auf ihre im Verkehr geltenden Sonderrechte verlassen und ohne Rücksicht auf eine Kreuzung fahren, erklären ARAG Experten. Demgemäß bekam zwar eine Dame, die aufgrund verspäteter Wahrnehmung des Signals mit einem Feuerwehrauto zusammenstieß, die Hauptschuld an dem Unfall zugesprochen, der Einsatzwagenfahrer aber auch eine Mitschuld von 20 Prozent (OLG Jena, Az.: 4 U 259/05).
  • Kein Blaulicht fürs Ordnungsamt Das Ordnungsamt der Stadt Wuppertal scheiterte mit seinem Antrag auf Blaulicht und Einsatzhorn für seine Einsatzwagen. Die Polizei hat hier den Vorzug, denn sie ist gerade dann für die Gefahrenabwehr zuständig, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden können. Ziel der Behörden ist es außerdem, die Zahl der mit Blaulicht ausgestatteten Fahrzeuge möglichst gering zu halten, um die bei einem Blaulichteinsatz entstehende Gefahrenlage soweit wie möglich zu begrenzen (OVG Nordrhein-Westfalen, Az.: 8 A 1531/09).
  • Mitschuld für Einsatzfahrer

    Lenker von Feuerwehr- oder Polizeiautos dürfen sich nicht auf ihr Wegerecht verlassen und ohne Rücksicht auf eine Kreuzung fahren, erklären ARAG Experten. Demgemäß bekam zwar eine Dame, die aufgrund verspäteter Wahrnehmung des Signals mit einem Feuerwehrauto zusammenstieß, die Hauptschuld an dem Unfall zugesprochen, der Einsatzwagenfahrer aber auch eine Mitschuld von 20 Prozent (OLG Jena, Az.: 4 U 259/05).
  • Blaulicht allein reicht nicht In einem Einsatz war ein Polizeiwagen nur mit Blaulicht bei Rot in eine Kreuzung eingefahren. Ein Autofahrer aus dem Querverkehr, der ganz regelkonform bei Grün losgefahren war, konnte gerade noch bremsen, als er das Polizeifahrzeug sah. Doch für seinen Hintermann kam die Vollbremsung zu plötzlich und er krachte ihm ins Heck. Da das Polizeifahrzeug nur mit Blaulicht und ohne Martinshorn unterwegs war, klagte der Angefahrene und bekam zum Teil Recht. Auch wenn sich der Polizist auf einem Einsatz befunden habe, müsse er das Martinshorn einschalten, wenn er von seinem Wegerecht Gebrauch machen wolle. Beide Parteien hafteten zu jeweils 50 Prozent (KG Berlin, Az.: 12 U 50/04).
  • Zusammenstoß mit Einsatzfahrzeug Eine Autofahrerin hatte nachts auf der Suche nach einem Parkplatz ihr Fahrzeug gewendet und war mit einem sich mit hoher Geschwindigkeit nähernden Polizeiwagen kollidiert. Sie war bei dem Vorfall verletzt worden. Vor Gericht ging sie von einer Mitschuld der Polizisten aus, da diese fast ungebremst mit ihr zusammengestoßen waren. Die Richter waren jedoch anderer Ansicht. Bei einem Wendemanöver sei eine besondere Sorgfaltspflicht gegeben, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer müsse dabei ausgeschlossen werden. Eine Mithaftung der Beklagten schied aus, da die Klägerin nicht beweisen konnte, dass sie vor dem Wenden den linken Blinker gesetzt hatte. Auch die erhöhte Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeuges führt nicht zu einer Mitschuld (KG Berlin, Az: 12 U 206/08).

Das passende Gerichtsurteil

Geblitzt beim Ausweichen für Rettungsfahrzeuge?

Wenn man im Rückspiegel das Blaulicht flackern sieht und das Martinshorn mit jeder Sekunde lauter wird, sollte man schleunigst Platz machen. Aber wohin, wenn kein Platz am Fahrbahnrand ist und der Vordermann keine Lücke gelassen hat? Dann heißt es Gas geben und zur nächsten Lücke fahren! Wer dabei geblitzt wird, muss nach Auskunft der ARAG Experten nicht mit einem Bußgeld rechnen, ist allerdings in der Beweispflicht. Taucht also auf dem Blitzerfoto kein Krankenwagen im Hintergrund auf, sieht es schlecht aus für den Fahrer. Gleiches gilt auch, wenn das Rettungsfahrzeug nur Blaulicht und kein Einsatzhorn eingeschaltet hat. Zwar besagt die Straßenverkehrsordnung (§ 38 Absatz 2), dass Einsatzfahrzeuge nur dann ein Wegerecht haben, wenn beides aktiviert ist, doch im Zweifel sollten Autofahrer auch hier über das Tempolimit hinaus beschleunigen und Platz machen.

 

Rechtliche Absicherung im Straßenverkehr

Bei uns gibt es jetzt zwei Arten, sich im Straßenverkehr rechtlich abzusichern. Sie können schon heute dafür sorgen, dass Sie morgen souverän unterwegs sind. Oder Sie schützen sich einfach rückwirkend – dann, wenn schon etwas passiert ist!

Was kostet es, eine rote Ampel zu überfahren?

Wegen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sind die Strafen beim Rotlichtverstoß hart – vom Bußgeld bis zur Freiheitsstrafe. Wir nennen Ihnen die Fakten.

Alles zum Auffahrunfall

Wer auffährt, ist schuld? Ganz so einfach ist es nicht. Wir klären Sie zum Auffahrunfall auf.

Zu schnell gefahren: Was tun bei Bußgeldbescheid und Fahrverbot?

Sie sind geblitzt worden? Aber nicht immer sind Sie auch zu schnell gefahren. Lesen Sie, wie Sie sich wehren können.

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