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Auf den Punkt

 
  • Beim Pedelec muss man mitstrampeln; das E-Bike fährt auch alleine.
  • E-Bikes dürfen innerorts Radwege nur befahren, wenn sie ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind.
  • Nur für Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h braucht man weder Führerschein noch Mofa-Prüfbescheinigung.
 
 

Pedelec oder E-Bike?

Grundsätzlich gilt: Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt nur, wenn man selbst in die Pedale tritt; das E-Bike hingegen fährt auch selbst. Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede. Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit ist, ist Ihr Rad nämlich ein Fahrrad oder ein Kraftfahrzeug – mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen.

Und so sieht es der Gesetzgeber
Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig. Schnellere Pedelecs – die sogenannten S-Pedelecs – und E-Bikes, die ohne eigenen Pedaldruck fahren, fallen dagegen rechtlich unter die Kraftfahrzeuge.

 
Pedelec
S-Pedelec
E-Bike bis 20 km/h
E-Bike bis 25 km/h
E-Bike bis 45 km/h
Rechtliche Einordnung Fahrrad Kleinkraftrad Leichtmofa Mofa Kleinkraftrad
Höchst­geschwindigkeit 25 km/h 45 km/h 20 km/h 25 km/h 45 km/h
Motor­unterstützung schaltet bei 25 km/h ab schaltet bei 45 km/h ab schaltet nicht ab schaltet nicht ab schaltet nicht ab
Motorleistung max. 250 Watt max. 500 Watt max. 500 Watt max. 500 Watt max. 500 Watt
Unterstützung nur beim Treten nur beim Treten auch ohne Treten auch ohne Treten auch ohne Treten
Allgemeine Betriebs­erlaubnis nein ja ja ja ja
Versicherungs­kennzeichen nein ja ja ja ja
Helm Fahrradhelm empfohlen Helmpflicht (Mofa- oder Motorradhelm) Fahrradhelm empfohlen Helmpflicht (Mofa- oder Motorradhelm) Helmpflicht (Mofa- oder Motorradhelm)
Führerschein nein mindestens Führerschein der Klasse AM (im Pkw-Führerschein Klasse B enthalten) Führerschein oder Mofa- Prüf­bescheinigung oder Personalausweis (nur bei Geburtsdatum vor 1.4.1965) Führerschein oder Mofa- Prüf­bescheinigung oder Personalausweis (nur bei Geburtsdatum vor 1.4.1965) mindestens Führerschein der Klasse AM (im Pkw-Führerschein Klasse B enthalten)
Kindersitz/ Fahrrad­anhänger ja nein nein nein nein
Mindestalter nein 16 15 15 16
 

Wo darf man fahren?

Am besten fahren Sie auf der Straße. Bitte bedenken Sie aber, dass viele Autofahrer sich noch nicht an die schnelleren Radler gewöhnt haben. Wenn vorhanden, dürfen Sie mit Ihrem Pedelec Radwege benutzen. Sie müssen es sogar, wenn Sie ein Schild mit weißem Radler auf blauem Grund sehen.

Einschränkungen gibt es für die schnellen Räder: Mit Ihrem E-Bike dürfen Sie beispielsweise innerstädtische Radwege nicht befahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei “.

 

Die Rechte und Pflichten von Radfahrern im Video erklärt

 

Sie suchen weitere rechtliche Infos?
In unserer Playlist sammeln wir informative und hilfreiche Videos zu verschiedenen Themen rund um den Straßenverkehr mit Fachanwalt Jan Kemperdiek.

 

E-Bikes und Pedelecs versichern

E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann. Wenden Sie sich gerne an unsere ARAG Berater in Ihrer Nähe, die Ihnen auch mit dem Versicherungskennzeichen weiterhelfen, das Sie am Rad montieren müssen.

Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht.

Investieren Sie außerdem in einen gute Fahrraddiebstahlversicherung. Die Absicherung über die Hausratversicherung schützt Ihr Rad im Haus oder abgeschlossenen Keller. Wird Ihr Pedelec unterwegs gestohlen, tritt die Hausratversicherung nicht ein. Hierfür gibt’s es unsere spezielle Fahrradversicherung, mit der Ihr teures Rad Tag und Nacht rund um die Uhr versichert ist.

 

Weitere wichtige Infos für Radfahrer

  • Allgemeine Betriebserlaubnis
    Kaufen Sie ein E-Bike oder S-Pedelec, bekommen Sie vom Händler oder Vorbesitzer – wie beim Autokauf den Fahrzeugbrief – die so genannte Allgemeine Betriebserlaubnis. Diese brauchen Sie, um bei Ihrer Versicherung das Kennzeichen zu bekommen.
  • Fahren ohne Führerschein
    Wer ohne die entsprechenden Bescheinigungen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.
  • Zu Ihrer Sicherheit: Genügend Reifenprofil und Helm
    Sowohl beim E-Bike als auch beim Pedelec gilt eine Mindestprofiltiefe der Reifen von einem Millimeter. Grundsätzlich empfehlen wir allen Fahrradfahrern einen Helm zu tragen. Denken Sie auch an auffällige Kleidung, mit der Sie gut gesehen werden.
  • Promillegrenzen
    Die rechtliche Einordnung als Fahrrad oder Kraftfahrzeug wirkt sich auf die Promillegrenzen aus. Während diese bei Radfahrern bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille liegt, ist eine absolute Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrzeugführers bereits bei 1,1 Promille gegeben.
  • Handy auf dem Pedelec
    Auch das Fahren mit Kopfhörern kann zu Bußgeldern führen. Nur für Pedelec-Fahrer gelten die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer: Mobiles Telefonieren auf dem Rad kostet 55 Euro. Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
  • E-Bikes sind keine Kraftfahrzeuge
    Fahrräder mit Elektrounterstützung, die ohne Treten nur auf 20 Stundenkilometer beschleunigt werden können, sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie der Kfz-Haftpflichtversicherung. Das entschied der Europäische Gerichtshof zu einem Verkehrshaftpflichtfall in Belgien (Az.: C-286/22).
  • Erst mieten, dann kaufen
    Machen Sie sich die Entscheidung für oder gegen ein Elektrorad einfach: Probieren Sie aus, ob es zu Ihnen passt und Sie sich damit rundum wohl fühlen. Hier geht’s zu Mietstationen, aufgelistet vom ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club).
  • E-Bikes in Bus und Bahn
    Wenn Sie mit E-Bike, Pedelec oder Tandem per Bus und Bahn reisen möchten, sollten Sie die Beförderungsbedingungen studieren. Nicht überall sind Sie zu allen Tageszeiten willkommen. In einigen Bundesländern dagegen reist Ihr Rad in Nahverkehrszügen zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Strecken sogar kostenlos.
  • Wie Sie das Dienstwagen-Privileg nutzen können
    Seit 2012 gilt das Dienst­wagen-Privileg auch für Fahrräder. Sie können sich Ihr E-Bike also auch vom Arbeitgeber als Dienstrad finanzieren lassen.
  • Besser nicht: Frisierte E-Bikes im Straßenverkehr
    Wer sein E-Bike illegal schneller macht, muss mit denselben rechtlichen Folgen rechnen wie jemand, der einen Motorroller „frisiert“. Dazu zählt beispielsweise die Straftat „Fahren ohne Versicherungsschutz“, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird. Getunte E-Bikes dürfen sowieso nur auf Privatgrund gefahren werden.
  • Fahrverbot auf dem Rad
    Wer sein Pedelec nicht richtig unter Kontrolle hat und dadurch andere gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen! Obwohl es in Deutschland für Pedelecs und andere Fahrräder keine Führerscheinpflicht gibt, können auch Radlern Fahrverbote auferlegt werden. Wenn Radler im Verkehr eine Straftat begehen oder sich sonst auffällig verhalten, kann es zu einem Radfahrverbot kommen. Dazu zählen beispielsweise das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluss und die Benutzung der falschen Fahrbahnseite. Setzt ein Radler sich über ein verhängtes Radfahrverbot hinweg, kann das ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen.
 

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