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Auf den Punkt

 
  • Ein Impressum ist für Vereins-Webseiten nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Medienstaatsvertrag (MStV) Pflicht.
  • Ein Disclaimer ist keine Pflicht, kann jedoch als Mittel genutzt werden, um rechtliche Bedingungen zu regeln und auf bestimmte Risiken hinzuweisen.
  • Neben dem Impressum ist auch eine Datenschutzerklärung notwendig, um die Besucher über die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
  • Die Erreichbarkeit des Impressums und der Datenschutzerklärung sollte durch einfache Navigation gewährleistet sein, am besten durch direkte Verlinkung im Hauptmenü oder im Fußbereich der Webseite.
 

Impressum für Vereine laut Telemediengesetz

Bei all der gestalterischen Freiheit Ihrer Vereins-Webseite ist das Impressum vom Telemediengesetz klar geregelt und damit schnell und einfach integriert. Eine Vereins-Homepage betreiben Sie nicht für private Zwecke, sondern um für Ihren Verein zu werben und neue Mitglieder zu gewinnen. Da sie also von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, verlangen das Telemediengesetz (TMG) und der Medienstaatsvertrag (MStV), dass Sie sich und Ihre Mitstreiter zu erkennen geben und damit ansprechbar sind. Dafür ist das Impressum vorgesehen.

Das Impressum sollte für Ihren Nutzerinnen und Nutzer auf Anhieb zu erkennen und zu finden sein. Nennen Sie es beim Namen: Impressum. Alternativ bietet sich noch das Wortungetüm „Anbieterkennzeichnung“ an. Sorgen Sie dafür, dass der Besucher Ihrer Seite das Impressum am besten mit einem Klick erreichen kann. Sinnvoll ist es, das Impressum in den Fuß Ihrer Seiten einzubauen oder direkt in das Hauptmenü, sofern es von jeder Seite aus erreichbar ist.

Führen Sie kein Impressum, riskieren Sie, eine teure Abmahnung zu kassieren.
 

Pflichtangaben in Ihrem Impressum laut TMG

Das Impressum für Ihren Verein beinhaltet alles, was auch jede Privatperson berücksichtigen muss, sofern deren Beiträge von mehr Menschen als nur dem engsten Familien- und Freundeskreis gelesen werden können. Geschäftlich geführte Webseiten bedürfen einiger Angaben mehr, wie Sie in dem Beitrag „Impressumspflicht“ nachlesen können.

Sie als Webseitenbetreiber eines Vereins sind nach § 5 des TMG verpflichtet, folgende Informationen zu liefern:

Pflichtangaben in Ihrem Impressum laut TMG
 
  1. Vereinsname samt Rechtsform

    Der erste Unterschied zum Impressum für Privatpersonen: Statt Ihres Namens, geben Sie den vollständigen Namen Ihres Vereins an, so wie er im Vereinsregister geführt wird.

  2. Anschrift

    Ein Postfach reicht nicht; verlangt werden Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

  3. E-Mail-Adresse und Telefonnummer

    Die E-Mail-Adresse alleine genügt nicht; es müssen Angaben für eine unmittelbare Kommunikation vorhanden sein.

  4. Vorstand nach § 26 Bürgerliches Gesetzbuch

    Der zweite und entscheidende Unterschied: Hier müssen Sie die vollständigen Namen der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sowie ihre Funktionen aufführen.

  5. Registergericht

  6. Vereinsregisternummer

  7. Umsatzsteuer-Identifikations­nummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz

  8. Verantwortlich im Sinne des Medienstaatsvertrags (MStV)

    Wenn Sie Ihren Verein auf Ihrer Website beschreiben, über den letzten Ausflug oder das letzte Spiel berichten, muss die dafür verantwortliche Person mit Namen und Anschrift genannt werden.

 

Muster-Impressum für Ihre Vereins-Webseite

Um Ihnen das Impressum zu veranschaulichen, hier ein Muster-Impressum für einen eingetragenen Fußballverein:

Fußball ist unser Leben e.V.
Kickerstr. 12
12345 Stollenhausen

Telefon: +49 (0)815/1234567
E-Mail: spass@fussball.de

Gemeinschaftlich vertretungsberechtigt:
1. Vorsitzender:
Felix Fußballmann
c/o Kickerstr. 12
12345 Stollenhausen

Telefon: +49 (0)815/1234567 - 1
E-Mail: felix@fussball.de

2. Vorsitzender:
Frauke Fußballfrau
c/o Kickerstr. 12
12345 Stollenhausen

Telefon: +49 (0)815/1234567 - 2
E-Mail: frauke@fussball.de

Registergericht: Amtsgericht Stollenhausen
Registernummer: VR 12345

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE456789

V.i.S.d § 18 Abs. 2 MStV
Felix Fußballmann
Kickerstr. 12
12345 Stollenhausen

Vereinsimpressum Disclaimer

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Ist ein Disclaimer-Text im Impressum Pflicht?

Disclaimer sind keine Pflicht, aber sie werden oft in E-Mails oder auf Webseiten eingefügt, um sich von den Inhalten, auf die externe Links führen, zu distanzieren. So wollen die Schreiber bzw. Betreiber eine Haftung für möglicherweise strafbare (verlinkte) Inhalte ausschließen. "To disclaim" bedeutet so viel wie abstreiten.

Fakt aber ist, dass Sie ein pauschaler Disclaimer nicht von einer Haftung für strafbare Inhalte befreit. Sie können den Disclaimer jedoch als Mittel nutzen, um Rechtliches zu regeln und um auf bestimmte Risiken hinzuweisen. Ergänzen Sie Ihr Impressum um die folgenden Hinweise:

1.

Haftungsbeschränkung

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande.

 

2.

Externe Links

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3.

Urheber- und Leistungsschutzrechte


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Tipp für das Vereinsimpressum

Datenschutzerklärung für Vereine

Neben dem Impressum muss Ihre Internetseite auch eine Datenschutzerklärung enthalten. Besucher hinterlassen Informationen wie etwa ihre IP-Adresse oder die Verweildauer. Damit erheben Sie personenbezogene Daten, die laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützenswert sind und über deren Verarbeitung Sie die Nutzer der Webseite informieren müssen.

Die Datenschutzerklärung sollte mit einem Klick erreichbar sein. Daher empfiehlt es sich, sie ebenso wie das Impressum in den Fußbereich Ihrer Webseiten einzubauen oder im stets verfügbaren Navigationsmenü zu hinterlegen.

Inhaltlich müssen Sie erklären, welche Daten Sie für welchen Zweck erheben und speichern und wie Sie mit den Daten umgehen. Verwenden Sie zum Beispiel Google Analytics, um Besucherzahlen zu erheben, verpflichtet Sie auch Google zu einer Erklärung. Gleiches gilt für Soziale Netzwerke wie Facebook und Co.

D&O-Versicherung

Mit der D&O-Versicherung für Funktionäre in Vereinen und Verbänden sichern wir Sie bei Schadenersatzvorderungen ab.

Vermögensschadenhaftpflicht

Ihre Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine, denn Ehrenamt braucht Rückendeckung.

 

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