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Sie haben eine Erfolg versprechende Geschäftsidee und dazu noch den nötigen Unternehmergeist? Hervorragend! Unternehmer wie Sie werden immer gebraucht. Deshalb unterstützen Bund, Land und EU Sie auf verschiedenste Weise. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Förderprogramme auf.

Ganz gleich, ob Sie Altenpfleger, Architekt oder arbeitslos sind. Ein guter Einfall, gepaart mit einem durchdachten Geschäftskonzept, öffnet Ihnen Tor und Tür zur Selbstständigkeit.

Das Beste daran ist: Sie müssen nicht alles allein bewerkstelligen, Sie bekommen Unterstützung! Und das schon angefangen bei Ihrer Vorbereitung bis zu fünf Jahre nach der Existenzgründung.

Hilfestellungen, Beratungen, Förderprogramme und Zuschüsse für Unternehmergeister wie Sie gibt es reichlich. Sie müssen sie nur kennen.

Je nach Lebensphase und geplanten Vorhaben gibt es verschiedene Möglichkeiten – wählen Sie diejenige, die zu Ihnen passt. Das Wichtigste dabei: Überzeugen Sie die Institute von Ihrer Idee, für die Sie brennen.

Informieren und Planen

Wichtig noch vor der Gründung: Informationen und Beratung

Sammeln Sie so viele Informationen wie nur möglich zu der Branche, in der Sie tätig werden wollen – Informationen sind wertvoll und die erste Investition in Ihr Unternehmen. Erstellen Sie darauf basierend Ihren Businessplan, der Schlüssel zu allen weiteren Förderungen ist.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) berät Sie kostenlos zu allen Fragen Ihrer Existenzgründung. Auch die Gründungswerkstatt Deutschland oder die lokalen Gründungsinitiativen helfen Ihnen bei der Gründungsvorbereitung. Sie stehen Ihnen bei Fragen zur Seite und erarbeiten außerdem mit Ihnen zusammen den Businessplan.

Weitere kostenlose Unterstützung leisten

die bundesweite gründerinnenagentur (bga) unter anderem über die Gründerinnenhotline für die weiblichen Unternehmer zu allen Fragen der Gründung
die kommunale Wirtschaftsförderung, die Ihnen Antworten auf viele Fragen der Gründung geben und Sie zu den zuständigen Ämtern vor Ort lotsen kann
das Gründer- und Unternehmernetzwerk, das Ihnen Erfahrungsaustausch bietet und Kontaktmöglichkeiten (die Adresse erhalten Sie über die Wirtschaftsförderung oder Gründungsinitiative Ihrer Kommune)

Vertiefende Beratung erhalten Sie meist gegen ein Honorar oder eine Gebühr beispielsweise von der bga oder einem klassischen Unternehmensberater beziehungsweise Existenzgründungsberater. Doch auch diese wird häufig in Form von Gutscheinen, Schecks oder Zuschüssen bis zu 100 Prozent gefördert.

Eine Übersicht von Angeboten für das Bundesland, in dem Sie leben, finden Sie online in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Förderprogramme für die Gründung

Sicher interessieren Sie die Förderprogramme, die Ihnen finanziell bei der Gründung Ihres Unternehmens helfen, besonders. Dies aber schon vorab: Öffentliche Förderprogramme sind meist Darlehen und seltener nicht-rückzahlbare Zuschüsse. Die Darlehen punkten jedoch durch günstige Zinsen, lange Laufzeiten und häufig auch durch eine mehr oder minder lange rückzahlungsfreie Zeit, bis es an die Tilgung geht.

Häufig finden Unternehmensgründer bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) das für sie geeignete Darlehen, wie beispielsweise das „ERP-Kapital für Gründung“ bis zu einer Höhe 500.000 Euro, den „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ bis zu einer Höhe von 100.000 Euro oder auch den „ERP-Gründerkredit Universell“ für ein Vorhaben mit höherem Fremdfinanzierungsbedarf.

Kleinere Beträge mit kürzerer Laufzeit erhalten Sie beispielsweise bei „Mikrokreditfonds Deutschland“, größere wiederum zum Beispiel bei „Mikromezzaninfonds Deutschland“.

Wollen Sie als Hochschulabsolvent, Wissenschaftler oder Studierender ein technologie- oder wissensbasiertes Unternehmen gründen, können Sie auf speziellere Förderprogramme zurückgreifen wie zum Beispiel den „High-Tech Gründerfonds“

oder das „EXIST-Gründerstipendium“ sowie den nicht-rückzahlbaren „EXIST- Forschungstransfer“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Aber auch in diesem Bereich lohnt sich der Antrag an die KfW, denn mit dem „ERP-Startfonds“ und dem „ERP-Innovationsprogramm“ deckt sie auch den Finanzierungsbedarf für die Erforschung, Entwicklung und Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Große Forschungsorganisationen wie beispielsweise die Helmholtz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft oder die Fraunhofer Gesellschaft unterstützen außerdem Ausgründungen aus ihren Instituten durch eigene Förderprogramme und Beratungsangebote.

Kreditanstalt für Wiederaufbau: So stellen Sie den Kreditantrag

Ob dieser Antrag leichter fällt als der Heiratsantrag bleibt dahingestellt, auf jeden Fall ist er nicht annähernd so romantisch. In dem einen wie anderen Fall: Warten Sie nicht zu lang.

Stellen Sie Ihren Antrag auf das Förderdarlehen der KfW unbedingt bevor Sie die geplante Investition tätigen – und zwar bei Ihrer Hausbank zusammen mit Ihrem Kreditberater.

Dort geht es dann ans Eingemachte. Vorbereiten und mitnehmen sollten Sie:

natürlich Ihren Businessplan
eine Umsatz-, Ertrags- und Rentabilitätsvorschau
Ihren Liquiditäts- und Investitionsplan
Ihre Vermögens- und Schuldenaufstellung
einen tabellarischen Lebenslauf
und eine Übersicht Ihrer Sicherheiten

Ihre Hausbank ist allerdings nicht verpflichtet, Ihren Antrag an die KfW weiterzuleiten. Es kann sein, dass sie Ihr Vorhaben selbst finanzieren möchte. Dazu prüft die Bank Ihren Antrag erst einmal selbst. Es kann aber auch sein, dass sie das Finanzierungsvorhaben insgesamt ablehnt. Lassen Sie sich davon aber nicht entmutigen – eine andere Bank erkennt das Potential Ihrer Geschäftsidee vielleicht eher.

Entscheidet die Bank, Ihren Antrag an die KfW weiterzuleiten, prüft diese ihn nochmals, was etwa zwei bis drei Wochen dauert. Ihre Hausbank hält Sie dazu auf dem Laufenden.

Erhalten Sie einen positiven Bescheid, können Sie auch gleich loslegen.

Info

Denken Sie aber daran, dass Ihr Darlehen zweckgebunden ist. Das bedeutet, dass Sie Ihrer Hausbank die Rechnungen beziehungsweise die Aufträge für die Investitionen vorlegen müssen. Erst dann wird die entsprechende Summe auf Ihr Geschäftskonto überwiesen.

selbststaendige-frau

Aus der Arbeitslosigkeit heraus eine neue Existenz gründen

Arbeitslosigkeit kann frustrieren, aber ebenso kann sie Ihnen die Gelegenheit bieten, sich endlich den lang gehegten Wunsch von der Selbstständigkeit zu erfüllen. Die Bundesagentur für Arbeit sieht dem positiv entgegen: Sie unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben mit einem Gründungszuschuss, sofern Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von noch mindestens 150 Tagen haben. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, kann das Einstiegsgeld für Sie in Frage kommen. Worauf es sonst noch ankommt und wie diese Leistungen aussehen können, erklären wir Ihnen in den folgenden Beiträgen.

Gründungszuschuss

Die harten Fakten zuerst: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung, die Bundesagentur für Arbeit gewährt den Gründungszuschuss nach eigenem Ermessen.

Also: Überzeugen Sie sie mit Ihrem Willen und Ihrem Engagement. Stellen Sie Ihre persönliche und fachliche Eignung unter Beweis – gegebenenfalls auch mithilfe eines Eignungsfeststellungskurses oder eines Existenzgründungskurses der IHK – und lassen Sie die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung durch eine fachkundige Stelle wie die IHK bestätigen. So wird die Bundesagentur nichts mehr einzuwenden haben und Ihnen steht der Weg in die Selbstständigkeit frei.

Dreh- und Angelpunkt ist auch hier wieder Ihr erfolgversprechender Businessplan. Nehmen Sie sich dafür also ausreichend Zeit und die bereits erwähnte Hilfe und Beratung in Anspruch. Kennen Sie sich gut aus, dann reicht Ihnen vielleicht auch das Online-Tool auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Konnten Sie die Bundesagentur für Arbeit mit Ihrem Existenzgründungsvorhaben überzeugen, erhalten Sie in den ersten sechs Monaten nach Unternehmensstart einen Zuschuss in Höhe Ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes sowie eine monatliche Pauschale von 300 Euro für Ihre soziale Absicherung.

Weitere Förderung durch die KfW beispielsweise ist Ihnen obendrein ohne Einbußen möglich.

Nach Ablauf der ersten sechs Monate kann sich eine zweite Förderphase von weiteren neun Monaten anschließen. In diesem Zeitraum erhalten Sie nur noch die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung. Dazu brauchen Sie lediglich Ihre Geschäftstätigkeit und Ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachzuweisen.

Übrigens

Der Gründungszuschuss wird bei den Beitragsberechnungen für die Kranken- und Pflegeversicherung mit berücksichtigt. Unberücksichtigt bleibt dagegen die monatliche Pauschale zur sozialen Absicherung über 300 Euro.

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Was Sie zum Einstiegsgeld wissen sollten

Wie auf den Gründungszuschuss haben Sie auch auf das Einstiegsgeld keinen Rechtsanspruch – die Bewilligung liegt im Ermessen Ihres zuständigen Fallmanagers. Es gilt, ihn mit denselben Mitteln wie für den Gründungszuschuss zu überzeugen. Stellen Sie Ihren Antrag also direkt in Ihrem zuständigen Jobcenter. Hat Ihr Gründungsvorhaben überzeugt, muss dessen Tragfähigkeit nicht mehr von einer fachkundigen Stelle bestätigt werden, doch das entscheidet Ihr Jobcenter im Einzelfall.

Wird Ihr Antrag bewilligt, können Sie mit einer Unterstützung von bis zu 24 Monaten rechnen. Die Höhe Ihres Einstiegsgeldes orientiert sich dabei an der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Gründercoaching – für den erfolgreichen Start

Sie haben die ersten Hürden genommen? Glückwunsch, jetzt geht es darum, Ihr Unternehmen in die grünen Zahlen zu bringen. Davon abgesehen gibt es für einen Selbstständigen ohnehin immer etwas zu optimieren – ob finanziell oder organisatorisch.

In den ersten fünf Jahren unterstützt Sie der Bund mit dem Gründercoaching Deutschland. Dafür sollten Sie aus der gewerblichen Wirtschaft oder den freien Berufen kommen und Sie benötigen die Empfehlung des Regionalpartners – eine Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderung beispielsweise – sowie die Zusage der KfW Bankengruppe.

Suchen Sie sich einen Berater aus, der zu Ihrem Bedarf passt und in der Kfw-Beraterbörse gelistet ist, und schließen mit ihm einen Beratervertrag ab. Wichtig: Erst nachdem die Sie über Ihren Regionalpartner die Zusage der KfW bekommen haben. Dann erhalten Sie die Förderung in Form eines Zuschusses: In den alten Bundesländern einschließlich Berlins beträgt sie 50 Prozent des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800 Euro, wobei das Tagewerk acht Stunden umfasst. Insgesamt darf das vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar die Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro aber nicht überschreiten.

Coaching

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