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Schon von weitem leuchten sie neon-gelb und Eltern wie Kinder sind froh, dass es sie gibt – die Schülerlotsen. Zu Schulbeginn und Schulschluss sichern sie jüngere unerfahrene Schüler an stark befahrenen Straßen. Entsprechend versichert, können Sie oder Ihr Kind diese verantwortungsvolle Aufgabe sorgenfrei erfüllen.

Seit 1953 sichern Schülerlotsen beziehungsweise Verkehrshelfer, wie sie eigentlich heißen, die Straßen rund um viele Schulen Deutschlands. Freiwillig, ehrenamtlich und unentgeltlich. Für so viel gesellschaftliches Engagement bekommen Schüler, Eltern und Großeltern viel Anerkennung. Zu Recht, denn Verkehrshelfer leisten nicht nur unmittelbare Hilfe, sondern geben auch ein gutes Vorbild von Sozialverhalten.

Wie sieht der Schulweg Ihres Kindes aus? Gibt es Fahrbahnübergänge, Bushaltestellen oder gefährliche Stellen, die gesichert werden sollen? Oder wollen Sie sich selbst als Schülerlotse engagieren? Dann sprechen Sie den Schulträger über die Schulleitung, den Elternbeirat oder die Schülermitverwaltung an. Er entscheidet über die Einrichtung eines Lotsendienstes und die Schulleitung organisiert alle weiteren Schritte.

Schülerlotse werden

Neben Erwachsenen kann sich jeder interessierte Schüler als Schülerlotse engagieren, sofern er 13 Jahre alt ist und in die siebte Klasse geht. In Brandenburg ist das sogar schon ab dem elften Lebensjahr möglich und in Berlin ab Klasse fünf. Die Klassenlehrer wählen aus den Freiwilligen zuverlässige, verantwortungs- und pflichtbewusste Schüler aus, denn schließlich verlassen sich die jüngeren Schüler und ihre Eltern auf sie.

Während Polizei und Verkehrswacht erwachsene Schülerlotsen lediglich in ihre Aufgabe einweisen, bilden sie minderjährige Verkehrshelfer mit Zustimmung ihrer Eltern innerhalb von sechs bis zwölf Stunden aus. Praxisorientiert lernen sie wichtige verkehrsrechtliche Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und üben das Einschätzen von Gefahren, Geschwindigkeiten und Bremswegen von Fahrzeugen. Dabei legen die Ausbilder großen Wert auf umsichtiges und verantwortungsbewusstes Verhalten und volle Konzentration der Schülerlotsen auf ihre Tätigkeit.

Mit einem abschließenden Test belegen die jungen Verkehrshelfer ihr Wissen und Können und mit der richtigen Ausstattung kann es dann auch schon losgehen. Den gut sichtbaren neon-gelben Überwurf, die passende Schirmmütze, die Winkerkelle, ein Lotsenbooklet und mittlerweile auch eine wetterfeste Jacke bekommen die Schülerlotsen von der Deutschen Verkehrswacht, die vom Verband der Automobilindustrie unterstützt wird.

Das Ehrenamt in Zahlen

ARAG Trend: Das Ehrenamt in Zahlen

Wir haben gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut Emnid eine repräsentative Umfrage zum freiwilligen Engagement im Ehrenamt durchgeführt: den ARAG Trend.

Demnach genießt ehrenamtliches Engagement in Deutschland ein äußerst hohes Ansehen. Viele sind in den unterschiedlichsten Bereichen aktiv, am liebsten mit Kindern und Jugendlichen, im sozialen Bereich oder mit Senioren.

Besonders auffällig ist der Wunsch nach mehr Engagement für Flüchtlinge und Migranten: 63,8 Prozent halten hier ehrenamtlichen Einsatz für wichtig; allerdings sind nur 1,7 Prozent aktuell aktiv.

Interessant ist auch, dass die meisten der ehrenamtlich Tätigen sich gleich in zwei oder mehr Bereichen betätigen. Außer im Sport sind es meist Frauen: 39, 3 Prozent setzen sich in ihrer Freizeit für andere ein. Spitzenreiter in den Altersgruppen sind die 40- bis 49-Jährigen. Außerdem ist Berufstätigkeit kein Hindernis, im Ehrenamt zu arbeiten.

Das Ehrenamt in Zahlen
Das Ehrenamt in Zahlen

Am Einsatzort

In den ersten Einsatz-Tagen stehen die frischgebackenen Verkehrshelfer nicht alleine da. Mal davon abgesehen, dass sie ohnehin meist zu zweit eingesetzt werden, weist die Polizei sie an dem von ihr oder der Kommune vorgegebenen Einsatzort ein und erklärt ihnen die besonderen örtlichen Verhältnisse. Oft ist auch das Verkehrszeichen, das Kraftfahrer auf den Verkehrshelfereinsatz hinweist, bereits angebracht und gibt den Schülerlotsen Sicherheit. Funktioniert der Dienst gut, zieht sich die Polizei mehr und mehr zurück und schaut dann nur noch zwischendurch bei ihnen vorbei.

Straßenschild Verkehrshelfer

Was Schülerlotsen dürfen

Schülerlotsen sind keine Hilfspolizisten. Sie dürfen keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahnden und nicht in den fließenden Verkehr eingreifen. Sie müssen abwarten, bis sich eine genügend große Lücke im Verkehrsfluss ergibt und den Kraftfahrern mit ihrer Winkerkelle signalisieren, dass sie Schüler über die Fahrbahn lotsen möchten – wenn möglich in kleinen Gruppen.

Wie sind Schülerlotsen versichert?

Da die Schülerlotsen für die Gemeinde Hilfsaufgaben wahrnehmen, sind sie gemäß Art. 34 Grundgesetz in Verbindung mit § 839 BGB nicht haftbar, wenn Dritte zu Schaden kommen, solange sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. In die Haftung tritt die Gemeinde oder die Stadt als Träger des Schulwegdienstes ein. Diese sollte daher unbedingt haftpflichtversichert sein, was meist der Fall ist. Lassen Sie sich das als Schülerlotse oder Elternteil eines Schülerlotsen aber lieber vorher noch einmal bestätigen.

Gegen die Folgen von Körperschäden durch Unfälle sind Verkehrshelfer durch die gesetzliche Unfallversicherung oder Gemeindeunfallversicherungsverbände versichert. Ihrem Engagement steht also nichts entgegen – genießen Sie einfach das gute Gefühl, für Ihre Mitmenschen da zu sein.

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