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Sie wollen das Beste für Ihr Kind? Eine Pädagogik, von der Sie überzeugt sind? Sie haben Mut und Tatkraft? Wunderbar: Dann trauen Sie sich und gründen eine Kita. Lesen Sie, was Sie beachten müssen.

Wer kleine Kinder hat, weiß: Das Warten auf einen Krippen- oder Kita-Platz kann ganz schön nervenaufreibend sein. Denn auch, wenn Einjährige einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, heißt das

noch lange nicht, dass es mit dem Wunschplatz auch tatsächlich klappt. Und weil besonders Städte Betreuungsplatzprobleme haben, dürften Ihnen viele Türen offen stehen. Das macht Ihren Weg einfacher. Auf geht’s!

Einen Verein oder eine gGmbH gründen

Als Basis für eine von einer Elterninitiative betriebene Kita eignet sich die Gründung eines gemeinnützigen Vereins oder einer gemeinnützigen Gmbh (gGmbH).

Checkliste: Verein gründen

Sieben Gründungsmitglieder finden, Vorstand wählen und Protokoll über die Vereinsgründung schreiben

Satzung formulieren und vom Notar beglaubigen lassen

Verein beim Finanzamt für Körperschaften anmelden und Gemeinnützigkeit beantragen

Verein beim Amtsgericht ins Vereinsregister eintragen lassen.
Wichtige Unterlagen:
Protokoll der Gründungsversammlung und notariell beglaubigte Satzung

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Checkliste: gGmbH gründen

Gesellschaftervertrag aufsetzen, der den Kriterien für Gemeinnützigkeit entspricht

In einer Gründungsversammlung den Gesellschaftervertrag beschließen und einen Geschäftsführer bestimmen

Beim Notar den Gesellschaftervertrag und das Protokoll der Gründungsversammlung beglaubigen lassen

Die GmbH bei der Industrie- und Handelskammer anmelden

Die GmbH beim Finanzamt für Körperschaften anmelden und Gemeinnützigkeit beantragen

Beim Amtsgericht die GmbH ins Handelsregister eintragen lassen

Kindertagesstätte

Arbeit, die sich lohnt! Packen Sie's an ...

1. Betriebserlaubnis einholen

Ohne Betriebserlaubnis geht grundsätzlich nichts! Sie ist zwingende Voraussetzung dafür, dass Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages in einer Einrichtung betreut werden dürfen. Die Landesgesetze machen allerdings teilweise Ausnahmen, wenn in der Einrichtung nur wenige Kinder bis zu einer bestimmten Wochenstundenzahl betreut werden (Beispiel: § 25 IV Hessisches Kindes- und Jugendhilfegesetzbuch). Informieren Sie sich deshalb, welche Regelungen in Ihrem Fall gelten.

Zuständig für die Erteilung ist in der Regel das Landesjugendamt, das auch die Aufsicht über die Kindertageseinrichtungen führt. Klären Sie mit dem für Ihre Gemeinde zuständigen Jugendamt ab, ob Sie den Antrag dort oder direkt beim Landesjugendamt einreichen müssen.

2. Konzept erarbeiten

Mit dem Antrag zur Betriebserlaubnis müssen Sie Ihr Konzept für die Einrichtung (einschließlich der Qualitätssicherungsmaßnahmen) vorlegen und nachweisen, dass geeignetes Personal vorhanden ist.

Planen Sie einen Waldkindergarten? Legen Sie Wert auf bilinguale Ausrichtung? Vielleicht können Sie eine Nische bedienen mit einem besonderen Angebot. Legen Sie Ihre pädagogische Ausrichtung fest. Wie viele Kinder sollen betreut werden. Wie sieht die Altersstruktur aus? Welche Öffnungszeiten können Sie anbieten?

3. Personal suchen

Suchen Sie rechtzeitig nach Fachkräften für die Leitung der Kita und die Betreuung in den Gruppen. Die Leitungskraft muss auf jeden Fall über eine sozialpädagogische oder pädagogische Qualifikation verfügen und auch die Gruppenleitung muss entsprechend qualifiziert sein. Wie viele Fachkräfte Sie für welche Gruppengröße benötigen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt: So benötigen Sie in Hessen für eine Kindergartengruppe (ab drei Jahren) mit 25 Kindern 1,75 Fachkräfte während Nordrhein-Westfalen eine Fachkraft und eine Ergänzungskraft genügen. Überlegen Sie auch, welche Aufgaben Eltern oder Ehrenamtliche übernehmen könnten.

4. Finanzierung planen

Stellen Sie schließlich frühzeitig ein Finanzierungskonzept auf. Nur wenn Ihre Kita kostendeckend arbeitet, kann die Kinderbetreuung auf Dauer sichergestellt werden. Wegen des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz gibt es spezielle Förderprogramme für Krippenplätze. Fragen Sie deshalb beim zuständigen Jugendamt nach, unter welchen Bedingungen Sie finanziell vom Land gefördert werden. Etwa durch eine jährliche Pauschale pro Kind oder durch Zuschüsse zu den Personalkosten. Voraussetzung kann beispielsweise sein, dass Sie sich als eingetragener Verein organisieren. Je nach Bundesland gibt es außerdem Zuschüsse zur Miete, für Sachkosten oder die Räume, so unter anderem in Nordrhein-Westfalen. Nicht vergessen: Werden Sie Elternbeiträge fordern und in welcher Höhe? Wie hoch sind die Verpflegungskosten?

5. Räume finden

Für die Räume machen einige Landesgesetze genaue Vorgaben, etwa wie viele Quadratmeter pro Kind vorhanden sein müssen. In Berlin gelten als Faustregel beispielsweise 35 Quadratmeter pro Gruppe; in Brandenburg sind es mindestens 3,5 m² Spielfläche pro Kind. Warm, trocken, sicher und sauber reicht nicht: Die Räume einer Kita brauchen Brandsicherheitseinrichtungen und geeignete Fluchtwege. Sollen Kinder unter drei Jahren betreut werden, sollten Sie auch an ausreichende Schlafmöglichkeiten denken. Und an einen Platz, wo die Kleinen essen können. Reicht ein benachbarter Spielplatz oder muss die Kita über ein eigenes Außengelände verfügen? Wird ein Kinderwagenabstellplatz verlangt und muss dieser etwa überdacht sein? Klären Sie am besten schon vor der Suche nach geeigneten Räumen mit dem zuständigen Jugendamt ab, welche Vorgaben in Ihrem Fall gelten. Im Ideal­fall treffen Sie auf einen kinderlieben Vermieter, der beispielsweise kindgerechte Waschbecken und Toiletten einbaut, und Nachbarn, die sich über Kinder freuen.

Alles, was Recht ist

Die sogenannte „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ hat der Gesetzgeber im Kinder- und Jugendhilfegesetz normiert. Dort sind die Grundsätze der Förderung – Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder und Entwicklung ihrer sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung – allgemein festgelegt. Die Einzelheiten regeln die Kindertagesstätten-Gesetze der jeweiligen Bundesländer.

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