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Teil 1 – Pflege zu Hause

Teil 2 – Pflege ambulant: Pflegedienst

Teil 3 – Pflege im Heim

Sie pflegen einen Angehörigen, brauchen aber professionelle ambulante Unterstützung? Das ist dank vielfältiger Angebote heute sehr gut möglich. Zum Glück gibt es Pflegedienste für die unterschiedlichen Bedürfnisse.

Die einen haben sich auf kranke und behinderte Kinder spezialisiert. Andere springen rund um die Uhr ein oder punkten mit „Frauen pflegen Frauen“. Mit einem Pflegedienst sind Sie sehr flexibel. Der Pflegebedürftige kann in seinen vertrauten vier Wänden bleiben und Sie können den Grad der Pflege den Bedürfnissen anpassen.

Überlegen Sie zunächst, welche und wie viel Unterstützung bei der Pflege Sie brauchen. Was können Sie selbst abdecken und wo müssen Fachleute unterstützen? Der langjährige Hausarzt ist hier ein vertrauensvoller Ansprechpartner und Ratgeber. Er stellt auch die Verordnungen aus, beziehungsweise er verlängert sie.

Was ändert sich bei den Pflegesachleistungen ab 2022?

Ambulante Pflegedienste bieten neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung zusätzlich auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen an. Diese zusätzlichen Leistungen werden auch in Zusammenarbeit mit anderen zugelassenen Pflegediensten angeboten.

Die neue Pflegereform, die ab Januar 2022 gilt, sieht eine finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 vor, die in den eigenen vier Wänden durch einen Pflegedienst versorgt werden. Die neuen Beträge für die Pflegesachleistungen finden Sie hier.

Pflegedienste unterstützen Angehörige beim Pflegen mit:

Grundpflege

  • Ganzkörperpflege (Duschen / Baden)
  • Teilkörperpflege
  • Betten und Lagern

Behandlungspflege

  • Kontrolle von Blutdruck, Puls, Blutzucker
  • Verabreichung von Medikamenten und Injektionen sowie Einreibungen
  • Nachoperative Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Reinigung und Pflege der Wohnung
  • Wäschepflege und Einkaufen

Betreuung

  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten

Wenn Sie genau wissen, wie die Pflege vom Pflegedienst aussehen soll, lassen Sie sich von verschiedenen Anbietern in Ihrer Umgebung ein Angebot machen. Die Profi-Unterstützung kann von kleinen ersten Handreichungen bis zur Versorgung rund um die Uhr gehen. Die angebotenen Leistungen passend zu den einzelnen Pflegegraden sind sehr vielfältig.

Sicher kennen Sie auch jemanden in ähnlicher Situation, der Ihnen einen Pflegedienst im Umkreis empfehlen kann. Inzwischen sind auch Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger wertvolle Informationsforen, wenn es darum geht, Unterstützung aus der näheren Umgebung zu bekommen.

Oder Sie holen sich Rat von Profis! Nutzen Sie qualifizierte Beratungsmöglichkeiten. Teilweise ist das auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause möglich. Wenn es um die Pflege gesetzlich Pflegepflichtversicherter geht, wenden Sie sich einfach an den nächsten Pflegestützpunkt. Für privat Pflegepflichtversicherte ist die Compass Private Pflegeberatung eine neutrale, unabhängige und kostenlose Anlaufstelle.

Wer bezahlt den Pflegedienst?

Wer bezahlt den Pflegedienst?

Behandlungspflege wird vom Hausarzt verordnet und durch die Krankenkassen bezahlt. Für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung kommt die Pflegeversicherung auf.

In unserem Artikel „Wie kann ich Pflegeleistungen beantragen?“lesen steht, was Sie tun müssen und unter „Welche Leistungen erhalte ich bei den einzelnen Pflegegraden“lesen erfahren Sie, wie viel Geld zur Verfügung steht.

Kann man einen Pflegedienst fristlos kündigen?

In der Pflege ist es wichtig, dass sich die Betreuten mit ihrem Dienst wohl fühlen. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie sogar fristlos kündigen, auch wenn der abgeschlossene Pflegevertrag etwas anderes besagt.

 

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